@Buddha_Eyes "Ich muss übrigens mal darauf hinweisen, dass ich ja auch nen eher konservativen Beruf habe, in welchem regelmäßig ein eher "klassisches" Auftreten und Outfit erwartet werden. Ich habe noch nicht ein einziges Mal irgendwelche negativen Reaktionen wegen offen sichtbarer Tätowierungen geerntet. "
Ich glaube, da kommt es beim Zeigen auf das
wann an. In deinem Fall vielleicht ein Mandantengespräch in der Kanzlei, Sommer, Kurzarmhemd einerseits - und dem Vertreten des Mandanten vor Gericht andererseits.
In meinem nicht ganz so konservativen Beruf, einerseits der Büroalltag oder Besuch von Fertigungswerken, andererseits das Kundengespräch mit dem oberen Management des Kunden, in dem es um die Akquisition eines Großprojekts geht.
Ich glaube, in beiden Fällen ist zeigen der Tattoos im Fall einerseits oft problemlos möglich, im Fall andererseits ein no go. Was aber impliziert, dass die Tattoos bei Bedarf unter berufsüblicher Kleidung verschwinden können.
Aber wie du schon sagtest, (666) hängt die Akzeptanz oft eher am Motiv als am Tattoo als solches. Ein mottenzerfressener Totenschädel käme in meinem Beruf nicht wirklich gut und der Schriftzug ACAB stünde in deinem Fall wohl nicht gerade für ein wohlanständiges Organ der Rechtspflege
