Das sagt der
ADAC:
"
Wer an einer Ladesäule wann und wie lange parken darf, wird ausschließlich durch die Beschilderung geregelt ..."
D.h. ohne Beschilderung, die das Parken auf Elektrofahrzeuge beschränkt, oder bei Elektrofahrzeugen auf den Ladevorgang, ist Parken im Rahmen der allgemeinen verkehrsrechtlichen Bestimmungen für Fahrzeuge aller Art erlaubt. Wie z.B. the_force schrieb, ein weisses P auf blauem Grund ohne Einschränkung durch Zusatzbeschilderung kennzeichnet einen allgemeinen Parkplatz.
Rücksichtnahme ist natürlich 'ne andere Geschichte. Wenn jemand einen Gaul hat der alle 150 km vom Durst geplagt wird, würde ich als Besitzer eines Kamels ihm die Wasserstelle großmütig überlassen
