bettina90 hat geschrieben:es war einfach nicht kulant, man kann vom kunden nicht erwarten, dass er das bgb auswendig kennt.
Das ist richtig: man kann nicht erwarten, dass der Kunde das BGB auswendig kennt, ABER als Kunde sollte man sich - doch schon im eigenen Interesse - bei dem Abschluss eines Vertrages über die jeweiligen Bedinungen informieren. Dafür muss man nicht das BGB wälzen, sondern alle Fragen mit dem Vertragspartner im Vorfeld klären.
Anscheinend ist hier ja das Problem, dass keine Vereinbarungen getroffen wurden. So sieht sich der Kunde im Recht, weil er denkt, rechtzeitig abgesagt zu haben und der Tätowierer sieht sich (anscheinend) im Recht, weil der Termin nicht rechtzeitig abgesagt wurde.
Was dann das öffentlich Breittreten im Forum bewirken soll...

Meiner Meinung nach verringert das eher die Chancen die Anzahlung zurückzubekommen. Der ganze Fall ist ärgerlich, aber ich würde das jetzt einfach mal als Lehrgeld abstemeln. Beim nächsten Mal weiß der TE wenigstens, auf was zu achten ist.