Umgang mit Anzahlungen

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Re: Umgang mit Anzahlungen

Beitragvon monkima » 13.02.2014 20:36

Hab es editiert
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Re: Umgang mit Anzahlungen

Beitragvon yatahaze » 13.02.2014 20:45

Ich verstehe die 'abneigende' Haltung gegenüber dem Threadersteller nicht.

WENN das alles so passiert ist wie sie(?) es schreibt, dann verstehe ich nicht was daran nicht zu verstehen ist. Eine Woche vor dem Termin abzusagen sollte in Ordnung sein. Wer diverse Mails ignoriert und sich weigert die Anzahlung zurückzuzahlen, hat es doch nicht anders verdient. Und ein Anwalt zu empfehlen bei so einem (vermutlich nicht allzu hohen) Betrag ist auch eher nicht gerade der beste Witz. Würdet ihr das alle mit euch machen lassen bzw. wenn nicht, direkt einen Anwalt konsultieren (und damit ggf. viel Kosten, Zeit und Nerven investieren)? Und auch vorbeigehen sollte nicht nötig sein. Könnte ja sein, dass man mehrere (hundert) Kilometer in Kauf nehmen muss, was ebenfalls Zeit und Geld kostet.
Ich hätte es jedenfalls auch eher so gemacht (hier einen Beitrag eröffnen) als sonst was, wenn sich auf diversen Wegen niemand meldet.
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Re: Umgang mit Anzahlungen

Beitragvon rotbaer » 13.02.2014 21:10

Es ist ja eben nicht so einfach. Juristisch scheint keineswegs klar zu sein, das sie einen Anspruch auf Rückerstattung hat.
Im übrigen haben wir bis jetzt nur aus der Sicht der TE von der Sache gehört (Wobei ich ihr nicht unterstellen will bewußt was Falsches zu erzählen. Ihre Wahrnehmung ist aber sicher subjektiv.)

Ich wünsche den beiden Damen jedenfalls das sie sich streitfrei einigen...
Ich ironiere so lange bis ich einen Sarkasmus bekomme!
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Re: Umgang mit Anzahlungen

Beitragvon wirk-licht » 13.02.2014 21:43

Das Du einigen Fragen aus dem Weg gehst, tippe ich mal, dass Du Deinen Teil dazu beigetragen hast....
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Re: Umgang mit Anzahlungen

Beitragvon Nathi » 13.02.2014 21:47

Sorry, meinst du mich? @wirk-licht?
Frage ruhig!
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Re: Umgang mit Anzahlungen

Beitragvon wirk-licht » 13.02.2014 21:52

Ja - Ging an Dich...von der gelöschten Erstveröffentlichung hab ich nichts mitbekommen. Eigentlich wollte ich nur wissen, wie hoch die Anzahlung war und was die Person für Gründe für die Anzahlung genannt hat. Ob sie sich extra wage ausgedrückt hat, .. mir fehlt der Ablauf, die Hintergründe. Und was der Hintergrund ist, warum Du nicht mit der Sprache rausrücken willst :D
Sauer wäre ich auch, das verstehe ich absolut - wenn es denn Unrecht ist.
Zuletzt geändert von wirk-licht am 14.02.2014 16:37, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Umgang mit Anzahlungen

Beitragvon Tallahassee » 13.02.2014 22:39

Hallo ;)
Nathi hatte mich in einem sehr bekannten sozialen Netzwerk kontaktiert, nachdem sie meine nicht so gute Bewertung des Studios der Person XY dort gefunden hat.
Eine ähnliche Masche hat XY nämlich mit mir und meinem Mann auch "abgezogen".. (Termin platzen lassen, nicht melden, nicht antworten, nicht reagieren, Geld einbehalten.. aber fleißig weiter Fotos und freie Termine posten!) Die ganze ausführliche Story würde hier wahrscheinlich den Thread sprengen ;)

Also ich kann ihre Wut sehr gut verstehen. Mir/Uns ging es ganz genau so!!
Ich frage mich aber ehrlich bis heute noch, warum XY so ein Verhalten an den Tag legt.. Scheinbar macht sie das ja öfter so. (XY verdient ja immerhin ne Menge Kohle an uns)
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Re: Umgang mit Anzahlungen

Beitragvon sara31 » 13.02.2014 23:01

Ich glaube ich weiß, wen ihr meint. Eine/n KünstlerIn, welche/r das Studio neu eröffnet hat, weil sie/er im alten rausgeflogen ist?

Ne Freundin von mir hat ihr Sleeve komplett bezahlt schon, außer den (wackligen) Outlines steht gar nichts, besagte/r KünstlerIn meldet sich nicht mehr, während auf FB weiter fleissig Werbung gemacht wird..

Edit: Und als die besagte Freundin öffentlich auf Facebook nen Kommentar drunter gesetzt hat, gabs nen netten Shitstorm sowie der Kommentar vom Inker: "Wenn ich Schuhe bei Deichmann kaufe, versuche ich auch nicht, sie bei MediaMarkt umzutauschen, nur weil die Person, die sie mir verkauft hat, jetzt dort arbeitet!" (in etwa dieser Wortlaut)
:(
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Re: Umgang mit Anzahlungen

Beitragvon Bad*Kitty » 13.02.2014 23:28

Normalerweise bemüht man sich um Transparenz, ganz einfach schon deshalb, um solchen Dingen wie diesem Thread keinen Nährboden zu geben. Anzahlung heißt bei uns: Termin wird frei gehalten, sollte der Kunde nicht kommen/zu spät absagen/den Entwurf nicht mögen ist es eine klitzekleine Aufwandsentschädigung für uns. Eigentlich gibt es keinen Grund, weshalb die Anzahlung bei rechtzeitig abgesagtem Termin (was ist aber in dem Fall als "rechtzeitig" ausgemacht? 2 Tage, 2 Wochen, 1 Monat vor Termin?) einbehalten wird, wenn nicht anderweitig vertragliche Abkommen geschlossen wurden (Anzahlung wird NUR mit dem Tattoo verrechnet und kann nicht wieder ausgezahlt werden etc.). Da ist alles möglich...wir kennen nur deinen Standpunkt, Nathi und nicht die vertraglichen Vereinbarungen.
Ich weiß, um wen es sich dreht, evtl. liegt es da an der generellen Kommunikation (die schwierig zu sein scheint)?
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Re: Umgang mit Anzahlungen

Beitragvon Buddha_Eyes » 14.02.2014 0:55

Spielen wir jetzt "Rate mal mit Rosenthal?"
In dem Ausgangsfall wurde m.E. der Termin von der TE geschmissen.

Sara, ich glaube nicht, dass ihr von derselben Person redet.
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Re: Umgang mit Anzahlungen

Beitragvon upsidedown » 14.02.2014 1:42

Insgesamt sind die Regeln häufig ähnlich. Aber nicht immer. Und en detail ist vieles dann doch anders gehandelt. Wichtig ist, dass das Studio bei Anzahlung den Kunden an den wichtigen Stellen darüber "abholt" wie es laufen wird. Das machen die meisten ganz gut. Und wer irgendwas falsch oder ungerecht findet, bitteschön... soll er sich nen anderen Laden suchen. An der Ladentheke trefft Ihr auf die dort vorherrschenden Regeln. Wenn die nicht passen, dann macht keinen Termin. Und wenn alles läuft wie es soll, gibts auch nichts zu diskutieren.

Insofern gibts hier auch kein "ne Woche vorher absagen sollte in Ordnung sein". Ne. In Ordnung ist was vereinbart war. Und nichts anderes. Kunde und Tätowierer können sich vorher überlegen ob sie sich mit den Regeln wollen. Wenn ich einen Kunden habe der vorher schon nicht mit meiner Weise klarkommt, will ich den uU gar nicht erst haben. Und umgekehrt sollte sich der Kunde ganz klar machen, ob er mit den Regeln des anderen klarkommt. Und es gibt übrigens auch viele Kunden, die hören nur mit nem halben Ohr zu und unterschreiben blind jeden Müll. Da kannst Du drauf dringen, dass vernünftig gelesen und überlegt wird und holst Dir eher noch ne Belehrung ab, dass "man" ja schliesslich kein Idiot sei. Und irgendwo hört die Verantwortung für fremde Zurechnungsfähigkeit dann auch auf.

Und an die TE... dass Dein Tätowierer am Tag DEINES Termines ein oder auch ein paar Tattoos gezeigt hat, bedeutet noch lange nicht, dass er nicht wegen Dir einen ganz deutlichen Verdienstausfall hatte. Mit solchen Begründungen solltest Du vllt eher nicht in ein solches Gespräch einsteigen.
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Re: Umgang mit Anzahlungen

Beitragvon Vex » 14.02.2014 13:19

upsidedown hat geschrieben:Insofern gibts hier auch kein "ne Woche vorher absagen sollte in Ordnung sein". Ne. In Ordnung ist was vereinbart war. Und nichts anderes.


In etwa genau das, schwirrt mir schon die ganze Zeit im Kopf herum, während ich den Thread hier verfolgt habe, weil durch den Post der TE ja leider nicht ersichtlich ist, was beziehungsweise ob überhaupt etwas vereinbart wurde.
Dementsprechend meine Frage: Habt ihr denn irgendeine Vereinbarung getroffen? Wurdest du auf eine Frist, bis wann du deinen Termin spätestens absagen musst, um deine Anzahlung zurück zu erhalten, hingewiesen?
Ich kann nur aus persönlicher Erfahrung sagen, dass das eben jeder anders handhabt. Ich hatte also schon einen Fall, in dem ich überhaupt keine Anzahlung machen musste, aber eben auch einen Fall, in dem es notwendig war. In letzterem wurde ich aber ausführlich darauf hingewiesen, dass eine Rückerstattung der Anzahlung nur dann möglich sei, wenn ich meinen Termin mindestens 3 Wochen im Voraus absage.
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Re: Umgang mit Anzahlungen

Beitragvon -Varg- » 14.02.2014 14:22

Nur weil etwas in einem Vertrag steht heisst es doch noch lange nicht, dass es rechtlich auch durchsetzbar ist?!


Ich kenn mich nicht sehr gut aus aber: Wenn z.B im Vertrag steht, dass ich mindestens 2Monate vorher absagen muss und ansonsten die Anzahlung einbehalten wird. Ich jedoch z.B erst 1.5 Monate vor dem Termin absage, der Tätowierer aber noch keinen Aufwand für mich hatte und den Termin weitergeben konnte, ist es doch nicht rechtens die Anzahlung einzubehalten?

Oder bin ich da komplett auf dem Holzweg?
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Re: Umgang mit Anzahlungen

Beitragvon Buddha_Eyes » 14.02.2014 14:47

Hmm... nur so halb. Wenn man so etwas als AGB formulierte, könnte es sein, dass ein Gericht das für eine Klausel nach § 308 Nr. 7 b oder § 307 BGB hält und als unwirksam ansieht - aber das kann man auch mit gutem Gewissen anders werten.
Individualvertraglich lässt sich so etwas m.E. mühelos vereinbaren.
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Re: Umgang mit Anzahlungen

Beitragvon -Varg- » 14.02.2014 16:16

Okee danke für die Antwort Buddha
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