upsidedown hat geschrieben:Insofern gibts hier auch kein "ne Woche vorher absagen sollte in Ordnung sein". Ne. In Ordnung ist was vereinbart war. Und nichts anderes.
In etwa genau das, schwirrt mir schon die ganze Zeit im Kopf herum, während ich den Thread hier verfolgt habe, weil durch den Post der TE ja leider nicht ersichtlich ist, was beziehungsweise ob überhaupt etwas vereinbart wurde.
Dementsprechend meine Frage: Habt ihr denn irgendeine Vereinbarung getroffen? Wurdest du auf eine Frist, bis wann du deinen Termin spätestens absagen musst, um deine Anzahlung zurück zu erhalten, hingewiesen?
Ich kann nur aus persönlicher Erfahrung sagen, dass das eben jeder anders handhabt. Ich hatte also schon einen Fall, in dem ich überhaupt keine Anzahlung machen musste, aber eben auch einen Fall, in dem es notwendig war. In letzterem wurde ich aber ausführlich darauf hingewiesen, dass eine Rückerstattung der Anzahlung nur dann möglich sei, wenn ich meinen Termin mindestens 3 Wochen im Voraus absage.