Es freut mich, dass das bei euch in Luxemburg im öffentlichen Dienst so leger und tolerant zugeht.
Deutschland ist in dieser Hinsicht ein Flickenteppich uneinheitlicher Regelungen, weil öffentlicher Dienst sowohl der Bund als auch die Länder oder die Kommunen sein können, jeder mit eigener Regelungshoheit. ÖD ist übrigens einer der wenigen Arbeitgeber in D, die teilweise schriftliche Regelungen zu Tattoos haben. Tendenziell ist der ÖD in Deutschland in dieser Hinsicht im Vergleich zur Privatwirtschaft eher konservativ.
Ich arbeite in einem internationalen Technologiekonzern, den ich für grosse Industriebetriebe als ziemlich typisch ansehe. Es gibt bei uns keine schriftlichen Regelungen zur Bekleidung, aber es gibt diese ungeschriebenen Verhaltensregeln: Kundentermine nimmt man/frau ganz einfach nicht im "Start-Up Look" mit kunstvoll zerrissenen Jeans, Hoodie und quietschbunten Sneakern wahr. (auch als Software- und IT-Spezialist nicht

) Geschriebene Regeln zu Tattoos gibt es erst recht nicht, Praxis ähnlich, im Innendienst weitgehende Freiheit, Tattoos dürfen gezeigt werden und werden gezeigt, bei Kundenterminen - es sei denn, man kennt den Kunden und hat ein Vertrauensverhältnis aufgebaut - vorsichtshalber erst mal Langarmhemd, wenn man sich dessen Reaktion nicht sicher ist.
Bei Behörden wird folgendes dazukommen: Dein Arbeitgeber wird erwarten, dass du gegenüber den Antragstellern (den Euphemismus "Kunden" gibt es auch in D inzwischen) professionelle Distanz und eine gewisse Autorität ausstrahlst. Ein Outfit sollte also nicht irgendwie ein kumpelhaftes "ich bin eine von euch" signalisieren.
Nachdem du selber - offensichtlich in der Rolle der einstellenden Vorgesetzten - Vorstellungsgespräche geführt hast merkst du natürlich auch eines: Du hast Gestaltungs- und Ermessensspielraum.