Was sagt der Arbeitgeber Landespolizei Baden-Württemberg - zumindest künftig?
siehe Pressemeldung der Stuttgarter Nachrichten
Sichtbare Tattoos, z.B. auf den Unterarmen, sind künftig auch für Polizist(inn)en erlaubt, wenn sie von Größe und Motiv "dezent" sind, was immer das heissen soll.
Interessant in dem Artikel ist auch, wer sich gegen eine Liberalisierung ausgesprochen hat - die Polizeigewerkschaft.