Dann mal kurz: Wenn irgendwo geschrieben wird, dass Du etwas kostenlos stornieren kannst und dann kannste das doch nicht, würde ich mal ganz grob sagen, ist das nicht rechtens.
Irgendwas sagt mir allerdings, dass die Sache nicht so nicht ist - und jetzt habe ich tatsächlich mal den Spaß gemacht, bis zu diesem Punkt eine Ticketreservierung durchzuführen (bis dahin stand da nirgendwo etwas von einer kostenlosen Stronierung der Versicherung - das wäre ja auch ein bescheuertes Geschäftskonzept) und dann findet sich bei dem Punkt "Ticketschutz" - von dem ich vermute, dass Du diesen meinst - folgendes:
Leistungen der DB-Spar- und Aktionspreis-Versicherung
Können Sie eine Bahnreise mit einer Sparpreis- oder Aktionsfahrkarte des DB-Fernverkehrs aus versichertem Grund nicht antreten, erhalten Sie den Fahrkartenpreis (einschließlich etwaiger Reservierungen), sofern eine Erstattung seitens der Bahn ausgeschlossen ist. Alternativ wird Ihnen eine neue Fahrkarte erstattet, sofern Sie Ihre geplante Reise aufgrund eines versicherten Ereignisses am Reisetag auf ein anderes Datum verschieben müssen.
Auch wenn Ihnen die planmäßige Beendigung der Bahnreise aus versichertem Grund nicht zumutbar ist, werden die zusätzlichen Kosten der Rückreise in der ursprünglich gebuchten Klasse übernommen.
Konditionen:
Versicherbare Fahrkarten: DB-Sparpreis-Tickets, DB-Europa-Spezial-Tickets, sonstige Aktionsangebote des DB-Fernverkehrs. Nicht versichert werden können Aktionsangebote des Nahverkehrs, wie Länder-Tickets, Quer-durchs-Land-Tickets oder Schönes-Wochenende-Tickets).
Gültigkeitsdauer:
Der Versicherungsschutz beginnt mit Abschluss des Versicherungsvertrages und endet bei DB-Fahrkarten für eine einfache Fahrt mit dem Antritt der Bahnreise, bei DB-Fahrkarten mit Hin- und Rückfahrt mit dem Antritt der Rückreise mit der Bahn.
Selbstbeteiligung: 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 15,- Euro pro Fahrkarte.
Also erhältst Du für die "Versicherung" die Option, etwas zu tun, was normalerweise nicht geht: Sparpreis-Tickets umtauschen oder stornieren. Das hast Du jetzt getan, dafür die Bearbeitungsgebühr von € 15,- gezahlt (natürlich zusätzlich zu der "Versicherung"). Warum in Gotten Namen sollten die Dir jetzt die Kosten der "Versicherung" (die Du ja sogar in Anspruch genommen hast) erstatten? Dass Du eine Versicherung nicht deshalb kostenfrei beendigen kannst, weil Du sie "gezogen" hast, liegt doch - auch völlig ohne Jura - auf der Hand.