Umgang mit Anzahlungen

Allgemeines zum Thema Tattoo

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Umgang mit Anzahlungen

Beitragvon Nathi » 13.02.2014 17:38

Liebe Scoutler.
Ein gewisser Tätowierer/Tätowiererin hat meine Anzahlung behalten ohne dies hinreichend zu begründen. Bzw. Ich werde ignoriert.
Seit Wochen.
Was würdet ihr tun?
Diese Kreatur XY besitzt keinen öffentlichen shop, keine homepage, keine telefonnummer,
Kein kontakt über social media.
Mails die dieses Verhalten belegen darf ich meines wissens nach nicht öffentlich posten.
Belehrt mich ansonsten bitte eines besseren.
Traurig, eine Welt in der man alles (rechtlich) erstreiten muss.
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Re: Umgang mit Anzahlungen

Beitragvon Buddha_Eyes » 13.02.2014 17:48

Wie ich Dir schon per PN geschrieben habe: Ich würde mich rechtlich beraten lassen. Dass Du einen Anspruch auf Rückzahlung der Anzahlung hast ins nämlich alles andere als selbstverständlich. Und eine Postadresse wird die betreffende Person wohl haben - wenn Du Dir Deiner Sache also sicher bist: Zahlungsaufforderung + Fristsetzung per Einschreiben und wenn dann nichts kommt, bleibt eben nur der Weg zum Gericht.
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Umgang mit Anzahlungen

Beitragvon sk8mafiaflip » 13.02.2014 17:48

Frage: für was hast du denn mit deiner Anzahlung bezahlt? Bzw. wie hoch war sie denn? Denn es könnte ja sein, dass die Anzahlung quasi nur für den Termin gilt und bei Absage bzw. nicht-Wahrnehmung einbehalten wird...
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Re: Umgang mit Anzahlungen

Beitragvon Haruhi-Chiaki » 13.02.2014 17:54

Buddha hat's ja schon geschrieben, welche Möglichkeiten es gibt. Und glaube mir, der kennt sich in Rechtsfragen aus.

Andererseits würde ich es als seriös empfinden, wenn die Anzahlung zurückbezahlt wird, sofern der Termin nicht erst 24 bzw. 48 Stunden vorher abgesagt wurde. Ich denke nicht, daß es Leerlauf im Studio geben würde, wenn der Terminkalender für die nächsten 12 Monate und länger prall gefüllt ist. Es würde sich sogar jemand freuen, wenn er früher als geplant zum Stechen kommen könnte.
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Re: Umgang mit Anzahlungen

Beitragvon rotbaer » 13.02.2014 17:57

Ich halte es auch nicht für sicher das Du im Recht bist.
(Ich hatte den Ursprungsthread noch gelesen)
Du solltest Dich dringend irgendwo juristisch beraten lassen bevor Du das Ganze offensiv angehst. Und dann ist ein direktes Gespräch sicher der Weg der Wahl.
Da das Studio ja "Walk In Days" anbietet wird ja wohl eine Chance zu einem Gespräch bestehen.
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Re: Umgang mit Anzahlungen

Beitragvon Buddha_Eyes » 13.02.2014 18:02

Das Problem ist halt, dass da möglicherweise gar nichts ausgemacht wurde. Dann muss man eben - wie es im im Juristendeutsch so schön heisst - ergänzende Vertragsauslegung betreiben. Das bedeutet, man muss sich fragen, wie die Parteien die Frage der Rückerstattung vernünftigerweise geregelt hätten. Leider gibt es in ganz vielen Bereichen unseres Rechtslebens - gerade bei Werkverträgen - Verpflichtungen zu Vorschusszahlungen. Leider dann auch noch mit sehr unterschiedlichen Regelungsinhalten.
Wenn ICH (also ganz subjektiv) als Richter solch einen Fall zu beurteilen hätte, würde ich sagen, die Anzahlung dient zum einen als Vorabentgelt für mögliche Entwurfsleistungen und als Sicherheit für Einnahmeausfälle wenn der Kunde absagt. Insoweit wäre m.E. die Anzahlung jedenfalls dann nicht zurückzuerstatten, wenn etweder Zeit für Entwurfsleistungen aufgewendet wurde und/oder für den Termin kein anderer Kunde gefunden werden konnte.
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Re: Umgang mit Anzahlungen

Beitragvon Das Tobi » 13.02.2014 18:16

Hast du es überwiesen oder nen beleg dafür das du die anzahlung geleistet hast? Glaube in dem gelöschtem Thread hattest du geschrieben das du mit dem Tätowierer/Tätowiererin noch nicht mal nen Gespräch hattest.

Würde ne mail schreiben und um Rückruf bitten, bzw neue Terminausmachung oder ne frist setzen um das Geld zurück zu kriegen. Je nachdem worauf du nun letztenendes aus bist. Denke ne Woche vorher abzusagen ist generell sehr kulant.
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Re: Umgang mit Anzahlungen

Beitragvon Haruhi-Chiaki » 13.02.2014 18:19

Ich bin immer für unkomplizierte Regelungen und Problemlösungen. Hätte ich ein Tattoostudio, würde ich die Anzahlung ganz einfach zurückzahlen, sofern mindestens 24 Stunden vorm Termin abgesagt wurde und fertig. Die 24-Stunden-Regel würde ich klar kommunizieren und stünde auch deutlich sichtbar auf der Quittung drauf, die ich für die Anzahlung ausstellte.

Das wäre natürlich nicht uneigennützig. Der Kunde empfindet das als seriös, kommt (hoffentlich) wieder und empfiehlt weiter. Selbst wenn der Terminkalender die nächsten zwei Jahre voll ist, freut sich doch jeder Tätowierer darüber, wenn der eigene Laden als seriös und kundenfreundlich dargestellt wird. Wenn dann die Qualität der Arbeiten auch noch stimmt, ist die Sache perfekt. Und der Terminkalender flugs für die nächsten drei Jahre voll :lol:
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Re: Umgang mit Anzahlungen

Beitragvon Nathi » 13.02.2014 18:33

Es wurde 100% noch nix gezeichnet weil die besagte person das Foto das als Vorlage dienen sollte noch gar nicht hatte.
Am Tage meines eigentlichen Termines postete die person frische tattoos...
Die person hatte also keinerlei Verluste durch mich.
Ich habe noch kontakt zu zwei weiteren geschädigten, erhöht es die gewinnchance wenn wir zusammen klagen würden?
@Das Tobi ja Beleg für die Überweisung habe ich, ich habe alles aufbewahrt
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Re: Umgang mit Anzahlungen

Beitragvon wirk-licht » 13.02.2014 19:08

Wie hoch war die Anzahlung denn?
Aus aktuellen Anlass: be carefull, es besteht eine unfreiwillige Vorliebe für unglückliche Formulierungen ...
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Re: Umgang mit Anzahlungen

Beitragvon scott_strike » 13.02.2014 19:31

Ich würde mich rechtlich beraten lassen. ...bleibt eben nur der Weg zum Gericht.


Ich denke ne Rechtsberatung bzw. der Weg zum Gericht wäre doch nur der Weg sein Recht bekommen zu wollen aber finanziell doch eher nicht zu empfehlen da ich denke das die Anzahlung nicht höher als 100 EUR war.
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Re: Umgang mit Anzahlungen

Beitragvon monkima » 13.02.2014 19:46

Keine Ahnung, warum Du explizit darauf hinweist, das die Person XY keinen öffentlichen Shop betreibt und keine Telefonnummer veröffentlicht...
....meines Wissens bekommt man die Adresse und Telefonnummer bei Terminvergabe.
Da Du also weisst, wo sich das Studio befindet, warum gehst Du nicht mal da vorbei und versuchst es mit einem persönlichen Gespräch ?.....dabei würde ich aber auf das Benutzen der Bezeichnung Kreatur in der Anrede verzichten.....das könnte negativ aufgefasst werden...
.....Morgen ist übrigens Walk in Day.....
Zuletzt geändert von monkima am 13.02.2014 20:35, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Umgang mit Anzahlungen

Beitragvon DannyM3 » 13.02.2014 20:09

Quittung für die Anzahlung



Die Tätowiererei wird immer mainstreamiger :lol: :lol:
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Re: Umgang mit Anzahlungen

Beitragvon Nathi » 13.02.2014 20:33

Ja, ich werde auf jedenfall nochmal persönlich vorbeigehen (vorbeifahren wohl eher, was mich wieder Zeit und Geld Kosten wird), und wenn keiner aufmacht zumindest einen Brief hinterlassen, den valentinstag werde ich mir aber nicht damit versauen.
Nein, wenn ich einen Anwalt nehme, werde ich finanziell wohl einen Nullgewinn machen,
super, das heisst also wenn ich nix mache, dann hat die Person quasi einen Freifahrtschein für seine/ihre Taten.
Monkima, wieso Dame? Person XY bitte, wenn anonym dann doch bitte wirklich anonym.
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Re: Umgang mit Anzahlungen

Beitragvon Haruhi-Chiaki » 13.02.2014 20:36

Ich habe bisher immer einen solchen Zettel dafür bekommen, wenn ich eine Anzahlung geleistet habe. In meinem "Stammhaus" brauche ich allerdings nichts mehr anzahlen.

Und wie man hier sieht, würde so ein Wisch mit dem Hinweis, wie das mit der Terminabsage ist, manche Problemlösung vereinfachen. Weil die Sache klar ist. In diesem Fall ging das anscheinend per Überweisung und damit ist die Anzahlung festgehalten.
Zuletzt geändert von Haruhi-Chiaki am 13.02.2014 20:37, insgesamt 1-mal geändert.
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