Moderatoren: MartiAri, BassSultan
5. Was muss ich tun, wenn eine Krankenkasse meine Mitgliedschaft doch verweigert?
Prinzipiell muss die Krankenkasse Sie aufnehmen, wenn Sie nicht irgendeinen Formfehler begangen haben. Es kommt allerdings vor, dass einzelne Kassen die Mitgliedschaft z.B. wegen schwerwiegender Vorerkrankung verweigern. Dann haben Sie die Möglichkeit, Beschwerde beim
Bundesversicherungsamt
Reichpietschufer 74-76
10785 Berlin
Tel. (0 30) 2 69 99-0
einzulegen.
well_done hat geschrieben:dann hat der d. mit seinem auto überbrückt, die a klasse sprang dann auch direkt an und jetzt leuchtet aber die gelbe motorleuchte..
kann man die wieder ausmachen?
bzw. kann es sein das die irgend n kabel losgezogen haben oder so?
Zutroy hat geschrieben:gut so Lia..sonst gehts dir so wie Schnari! Der hatte auch zu wenig Grillfleisch gegessen und - pam! War er krank..
Zutroy hat geschrieben:simon wird mariniert und gegrillt wenn er mal das Steakmesser abgibt...Stilecht halt
neira hat geschrieben:Es verschwindet auch immer mal wieder, dann ist es wieder da, hab aber nicht feststellen können, dass das irgendeiner Logik folgt. Oder ich sehe sie nicht.
Was mich nicht wundern würde
Audrey hat geschrieben:@Staubwolke: Hinsichtlich des InVorkasseTretens bei der PKV: Wenns wirklich hohe Beträge bei mir waren, hab ich mit den Ärzten oder Abrechnungsstellen telefoniert und ihnen verklickert, dass ich die Rechnung erst dann zahlen kann, wenn die PKV überwiesen hat. Bisher haben die das immer eingesehen und das Rechnungsdatum aufgeschoben. Bei meiner PKV war das Geld in der Regel 3 Wochen nach Absenden der Anträge überwiesen.