Ich will mich gar nicht auf die Diskussion über die Absolutheit des Folterverbots einlassen - ich denke, diejenigen, die meine meinung interesiert, können sich eh zusammenreinem, was da käme. Aber auf eine Sache will ich dennoch hinweisen:
Genau so sehe ichs mit Waterboarding wenn die Beweislage wirklich 100% klar ist befürworte ich solche Aktionen gegen Terroristen durchaus.
Wenn die Beweislage eh 100% klar ist, dann braucht man keine Ermittlungsmaßnahmen mehr - ergo wäre auch jede Form der Folter als investigative Maßnahme unangebracht. Als Strafsanktion betrachtet dürfte wohl selbst der voll gestörte Cheney derartiges nicht gutheissen...
Edith sagt:
Allenfalls denkbar ist, dass der Staat zum Beispiel gegenüber einem Polizeibeamten, der in einer tatsächlich eingetretenen, ausweglosen Konfliktsituation zu Mitteln der Folter gegriffen hat, rückblickend auf Strafe verzichtet. Aber auch hier ist Vorsicht angezeigt.
Das ist ne sehr interessante Frage - siehe Markus Gäfgen: Wenn es tatsächlich eine gegenwärtige, nicht anders abwendbare Gefahr für das Leben eines anderen gäbe, dann dürfte ich (als "Normalbürger") tatsächlich jemandem so lange auf die Frese hauen, bis die Gefahr abgewendet ist (z.B. das versteckte Opfer gefunden wurde). Das ergibt sich aus § 34 StGB. Bei einem Angriff geen eine Person käme sogar eine sog. Nothilfe nach § 32 StGB in Betracht (Unterschied: bei § 32 gibt es keine Verhältnismäßigkeitsabwägung). D.h. quasi "private" Folter wäre erlaubt (im Sinne von: nicht strafbar). Die interessante frage wäre: Was passiert, wenn ein Hoheitsträger exakt dasselbe tut, was ihm als "Bürger" in strafrechtlicher Hinsicht gestattet wäre? Die richtige Lösung wäre m.E. tatsächlich: Straffreiheit auch für den Beamten (da er im Hinblick auf das Strafrecht auch nicht schlechter behandelt werden dürfte als jeder andere) aber Dienstvergehen (mit den beamtenrechtlichen Konsequenzen) und absolute Unverwertbarkeit der so gewonnenen Beweise. Das dürfte die einzige in sich schlüssige Lösung sein (und ich kann nicht mal behaupten, daß mir die - in strafrechtlicher Hinsicht - gut gefällt).
Expect nothing..