Buddha_Eyes hat geschrieben:[...]Das Problem wird nicht auf rechtlicher Ebene liegen, aber die Beweislage scheint etwas kritisch... [...]
serrox hat geschrieben:Ich hab den Verwendungszweck eingetragen: Kauf eines Autos
Im Nachhinein denke ich, ich hätte besser Darlehen eintragen sollen.[...]
Uff, das wird wirklich kritisch, weil auch nix nachweisbares bzgl. der Rückzahlungsmodalitäten (worst case - ich zahle zurück, wenn ich kann also am Sankt Nimmerleinstag) festgehalten wurde - im worst case wird das als Schenkung ausgelegt -.- . Aussage gegen Aussage, das wird unangenehm und schmutzig. Oder Du hast Glück der Schuldner knickt vorher aus der Angst vor Anwalts- und Gerichtskosten ein. Gab es Zeugen als der Kreditvertrag mündlich geschlossen wurde UND wären die auch bereit zu Deinen Gunsten auszusagen? Bereite Dich darauf vor, schlechtem Geld gutes hinterher zu werfen und behalte die Kosten für das ganze Prozedere (von der Kündigung des "Vertrages" über Zustellung eines Mahnbescheides bis hin zum Gerichtsprozess inkl. Gerichtskosten/Anwaltskosten bzw. ggf. eines Vergleiches) im Auge.
Einmal mehr ein Beweis für: "Bei Geld hört die Freundschaft auf.". Die oft falsch verstandene Mentalität in Freundeskreisen bei wichtigen Dingen auf eine schriftliche Vereinbarung zu verzichten (die nämlich beide Seiten schützt und eben Streit vorbeugt sowie Missverständnisse ausräumt) führt genau zu diesem Dilemma. Tut mir leid, dass Du das jetzt durchstehen musst. Viel Glück und Erfolg Dein Geld zurückzuholen!