Trotzdem danke für eure Vorschläge.

Moderatoren: MartiAri, BassSultan
Linsensuppe hat geschrieben:So Entscheidung ist gefallen wir werden wie geplant nach Bordeuax fahren und dann die Küste runter.
Trotzdem danke für eure Vorschläge.
Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig.
K-ink-Man hat geschrieben:Alle Informationen sind (versteckt in einer immensen Menge von Quark) jederzeit verfügbar!