upsidedown hat geschrieben:Hey, solange Dir Dein Arbeitgeber keine Bekleidung vorschreiben kann, also Werkstattbekleidung oder fürn Verkaufsraum etc., bleibt es Deine Entscheidung was Du trägst, also auch wie weit Du mit dem Tattoo gehst.
J...ein.
Meines Wissens ist's gesetzlich so geregelt , daß der Arbeitgeber zwar niemanden davon abhalten kann/darf sich tätowieren zu lassen, aber der Arbeitnehmer kann sehr wohl dazu aufgefordert werden, seine Tinte während der Arbeitszeit bedeckt zu halten.
somit @darkstain: genau das was du schon vorgeschlagen hast, würd ich machen bzw. hab ich damals auch gemacht, als es bei mir um die Frage ging, ob ich im Falle einer Erweiterung meiner Tinte zu full sleeves immer lange Ärmel bei der Arbeit tragen müsste, oder ob ich meine Tattoos offen tragen darf.
Ich hab mir nen Termin bei meinem Chef besorgt, ihn in meine Tintenpläne eingeweiht & ihn nach möglichen Konsequenzen gefragt.
frei nach actio = reactio weiß ich lieber was mich erwartet, als daß ich mich unvorbereitet ner möglicherweise recht unangenehmen Auswirkung stelle.
