von wolfpaec73 » 12.09.2014 10:03
Vielleicht hat hier jemand schon mal ähnliches gehabt:
Ende Juli ist bei meinem parkenden Auto jemand hinten reingefahren. In meiner Stoßstange ist jetzt eine Beule von der gegnerischen Anhängerkupplung. Nicht weiter schlimm, Kofferraumklappe schließt noch und die Stoßstange ist eh vermackt und verschrammt ohne Ende.
Unfallverursacher hat mich auch gleich rausgeholt (er ist mein Tierarzt) und wir haben vereinbart, dass ich einen Kostenvoranschlag in einer Werkstatt einhole. Da ich keine hatte, hat er mir seine empfohlen. Polizei wurde nicht geholt ("Ich laufe Ihnen ja nicht weg, sie kennen mich ja, höhö").
Ich habe das auch gemacht, Stoßstange muss ausgetauscht werden, kostet über 700 €. Ich denke nicht mal im Traum daran, den Schaden reparieren zu lassen, da die Stoßstange ohnehin schon scheiße aussieht und das bei einem Auto in dem Alter und der Laufleistung (> 200.000 km) auch egal ist (mir jedenfalls).
Ich habe dem Verursacher also den Kostenvoranschlag geschickt mit der Bitte, den Betrag auf mein Konto zu überweisen (war ca. 1 Woche später). Seitdem Schweigen im Walde. Auch auf eine erneute schriftliche Aufforderung, das Geld zu überweisen kam bisher keine Reaktion.
Daher nun folgende Frage(n) in die Runde:
- Habe ich rechtlichen Anspruch auf Tilgung meines Schadens, ohne dass ich eine Reparaturrechnung vorlege?
- Oder muss er nur zahlen, wenn tatsächlich repariert wurde?
- Lohnt eine nachträgliche Einschaltung der Polizei, ggf. Anzeige?
Das größte Problem der Kommunikation ist die Illusion, sie habe stattgefunden (George Bernard Shaw).
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