Gute Frage: wo zieht man die Grenze?
Meiner Moral nach:
Mag obskur klingen, aber ein Arzt muss einen Verbrecher behandeln, ja.
Aber, ohne das ein Notfall vorliegt muss er keinen Verfassungsfeind -und das Symbolisiert das Symbol- behandeln.
Verrückt ist, dass ich damit bei Mördern, Brandschatzern und Vergewaltigern Ja sage, bei Verfassungsfeinden aber nein. Vielleicht könnte ich das sogar begründen, aber das ist mir zu lang und ich muss zugeben es wäre dünne, würde aber wahrscheinlich über das freiwillige zur Schau stellen laufen.
Wenn ich Urbans Zitat aber richtig verstehe, dann hat der Arzt schlichtweg die Option und am Ende ist das auch richtig, denn eine Zwang zur Behandlung ist im Zweifel schwierig, vor allem wenn in einer solchen Situation Probleme/Komplikationen/ Fehler auftreten. Zumindest soweit andere Ärzte in zumutbarer Erreichbarkeit vorhanden sind. Das war hier der Fall.
Da aber immer davon ausgegangen wird, dass es einen Alternativarzt gibt, kann man das Beispiel auch anders auslegen: Tausche den Arzt gegen den selbstständigen Taxifahrer. Warum zum Teufel sollte der z.B. jüdische Taxifahrer eine Pflicht zur Beförderung haben. Das funktioniert mit Frisören, Anwälten oder was auch immer genauso.
zur Ausgangsfrage: Deshalb zieht man keine Grenze und läßt es dem Arzt, Frisör etc. frei.