Jemanden wegen seiner politischen Ansichten von Krankenhaus zu Krankenhaus zu schieben halte ich sogar schon für einen Verstoß gegen die Menschenwürde...
Es ist grundsätzlich ein schwieriges Thema, in welchen Fällen es dem Arzt erlaubt sein sollte Behandlungen abzulehnen. Soweit ich weiß(Mama ist Chirurgin, Vater Dermatologe), ist dieses gegeben, wenn der Patient sich nicht an ärztliche Verordnungen hält oder rechtswidrige Tätigkeiten oder Behandlungen auserhalb der Fachkenntnis des Arztes verlangt... Die Berufsordnung... hmm... Ich dachte eigentlich immer, dass für Kassenpatienten als Kassenarzt grundsätzlich eine Behandlungspflicht besteht und dachte, Patienten dürften nur mit verdammt guter Begründung abgelehnt werden?
Ich sehe es desshalb so eng, weil für mich einfach die Gefahr von ärztlicher Willkür gegeben ist. Es ist also erlaubt, jemanden aus politischen Gründen abzulehnen, aber wie weit soll das gehen. Ist es dann auch erlaubt, einen Mörder wegzuschicken, der sich die Mandeln rausnehmen lassen will, weil der Arzt eine Behandlung nicht für moralisch vertretbar hält? Wo soll dann ein Schlussstrich gezogen werden? Der nächste Chirurg fühlt sich von Tätowierungen generell angegriffen, der darf dich auch wegschicken?
Weißt du wie viele rassistische, unsympatische, rechtsradikale und was weiß ich was Menschen täglich zum Arzt latschen? Da kann man sich seine Patienten auch nicht so einfach aussuchen...
Hab gerade das hier gefunden:
http://www.scoop-aerzteberatung.de/bericht/1300_0_1621