Fehler in Namen tatowiert, und nun?

Allgemeines zum Thema Tattoo

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Beitragvon holisch » 05.01.2010 16:59

@mfux: tja, wo gehobelt wird fallen spaehne... ist zwar unschoen, aber die dinger werden immer noch vom menschen gemacht.

@L'Öö: was willsdn machen, ne 20cent kilometerpauschle aushandeln? "Öh.... ich krieg jetzt noch 21.60 €" sagen wenn er fertig ist?
Kohle waer hier wirklich mein geringstes Problem...
Zuletzt geändert von holisch am 05.01.2010 20:04, insgesamt 1-mal geändert.
grep -inr fuck /usr/src/linux
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Beitragvon mfux » 05.01.2010 17:41

holisch hat geschrieben:@mfux: tja, wo gehobelt wird, fallen spaehne... ist zwar unschoen, aber die dinger werden immer noch vom menschen gemacht.



Vollkommen klar, wer hat noch keinen Fehler gemacht?! Aber das Vertrauensverhältnis ist wohl kaputt. Und ob das dann wohl noch ne gute Arbeit wird?
Ich würd wohl die Sache auf sich ruhen lassen und unter blöd gelaufen abhaken. Und auf die 50Euro Entschädigung ist auch gepfiffen...

Bin raus
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Beitragvon LÖö » 05.01.2010 17:48

holisch hat geschrieben:
@L'Öö: was willsdn machen, ne 20cent kilometerpauschle aushandeln? "Öh.... ich krieg jetzt noch 21.60 €" sagen wenn er fertig ist?
Kohle waer hier wirklich mein geringstes Problem...


Ich kenne mich, ich persönlich würde nicht drauf bestehen, aber es ist ja wohl Ehrensache, dass man den Kunden entsprechend entschädigt. Wenn ich extra einen weiten Weg gefahren bin und dann nicht die Qualität bekomme, die ich erwarte, weil der Tätowierer einen vermeidbaren Fehler gemacht hat (man muss sich doch was dabei denken, wenn man ein a statt einem o schreibt...), dann erwarte ich auch eine entsprechende Entschädigung. In anderen Branchen wäre das Gezeter doch auch riesig.
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Beitragvon upsidedown » 05.01.2010 18:56

Ehrensache? Bei 700 km mal eben fast 300 Flocken und am besten noch Hotel und Verpflegungspauschale? Na, ich weiß nicht. Vielleicht doch etwas überzogen. Rechtlich beleuchtet geht gar nix. Zwar ist das Werk mangelhaft und der Käufer könnte nach §634 BGB Nachbesserung oder Minderung verlangen. Aber nach §640 BGB ist die Abnahme die Hauptpflicht des Käufers. Die Abnahme ist passiert. Der Käufer behauptet - zurecht - die notwendige Schreibfertigkeit des Tätowierers, die aber auch bei ihm vorauszusetzen ist, somit ist ihm zuzutrauen, dass er selber in der Lage sein muss, ein "A" von einem "O" zu unterscheiden. Er hat das Werk als wissentlich mangelhaft abgenommen oder zumindest grob fahrlässig. In diesem Falle verliert er alle Gewährleistungsansprüche.

Zudem kann ich gerad so gar keinen Fall finden, in dem Fahrtkosten ernsthaft als Mangelfolgeschäden anerkannt wurden, die schon für sich als strittig gelten.

Das wäre natürliche ne grobe Nummer die wohl kaum einer durchziehen würde.
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Beitragvon LÖö » 05.01.2010 19:53

Ich rede hier auch nicht von Paragraphen, sondern von einer gewissen Arbeitsethik. Man kann natürlich auch direkt mit dem Anwalt kommen... Letztendlich hat der Träger den Schaden, der Tätowierer kann sich ins Fäustchen lachen.
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Beitragvon upsidedown » 05.01.2010 20:28

Wie wärs denn mit Ethik allgemein? Ich käm nach meinem Ethikverständnis nicht darauf, dem Inker die Fahrtkosten anzuhängen. Der Berliner sagt: das Arschlecken ist immer umschichtig.
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Beitragvon LÖö » 05.01.2010 20:32

Immerhin hat er aber den Fehler und damit die Extrafahrt zu verantworten... Und man sollte dem Dienstleister ja immer erst die Chance geben, den Fehler selbst auszubügeln... Whatever, wir haben da andere Ansichten. Ich finde es schon krass, dass solche Patzer als menschlich und hinnehmbar bezeichnet werden.
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Beitragvon dobermann » 05.01.2010 20:57

L'Öö hat geschrieben: Ich finde es schon krass, dass solche Patzer als menschlich und hinnehmbar bezeichnet werden.


Tattooroboter gibts leider noch nicht :wink:
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Beitragvon LÖö » 05.01.2010 21:34

Da hast du recht, aber eine angemessene Reaktion und Eingeständnis sind doch zu erwarten.
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Beitragvon upsidedown » 06.01.2010 0:00

Von Hinnehmbar war, zumindest bei mir, nicht die Rede. Menschlich - sicherlich, auch wenn sowas eher lieber nicht vorkommen sollte. Allerdings erwarte ich von jemandem der eine Leistung erbringt, keinen Knie- im Fehlerfall sondern angemessene, pragmatische Reaktion. Die Ausbesserung wurde erstmal angeboten. Jetzt muss der Betroffene schauen wie gut der Vorschlag wirklich ist.
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Beitragvon TooManyHumans » 06.01.2010 8:38

Auch Ärzte müssen für ihre Kunstfehler haften und im Falle von gravierenden Schnitzern Schadensersatz leisten, weshalb ich es durchaus nachvollziehbar finde, wenn das "Opfer" hier eine kleine Entschädigung einfordern will;
wobei ich natürlich ebenso vollstes Verständnis dafür habe, dass das korrekte Schreiben eines so komplizierten Namens keineswegs mit solch trivialen Eingriffen wie Herztransplantationen o. Ä. zu vergleichen ist. :p
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Beitragvon Heart_Full_Of_Pride » 06.01.2010 17:58

Jetz kommt der Punkt:
Ärztefehler : Wer zahlt was ?

Arbeitet der Arzt nur seinen Bockmist aus und der Geschädigte bleibt auf seinen Kosten für Krankenhausaufenthalt, med. Versorgung ect. sitzen ???

Ich denke doch ma das Mediziner für sowas ne Haftpflichtversicherung haben?
Die das ganze trägt und die Kosten übernimmt.


Wenn ich die Geschichte jetzt übertrage:

Wie sieht es mit einer solchen Versicherung bei Tätowierern aus ???
und
Gehn wir mal vom schlimmsten Fall aus :
Es wurde von einem Inker nachweislich unhygienisch gearbeitet.
Opfer hat sich dadurch mit Hep. B / C ect. angesteckt
oder muss ins Krankenhaus weil sein Tattoo sich schwer entzündet.
Wer trägt die Unkosten ???
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Beitragvon madmaxx » 06.01.2010 18:01

Der Tätowierte, das ist in Deutschland so Gesetz. ;)
Das ist allerdings nicht Thema dieses Threads.
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Beitragvon Heart_Full_Of_Pride » 06.01.2010 18:08

Ok ! Danke für die Antwort.
Es handelt sich beim Tätowieren ja nicht um einen Medizinischen notwendigen Eingriff oder ?? . Da kama Äpfel net mit Birnen vergleichen. :mrgreen:
Kann weitergehen.
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Beitragvon TooManyHumans » 06.01.2010 19:37

Mein oben angeführter Vergleich war zwar eigentlich nicht wirklich ernst gemeint, jedoch werden tatsächlich auch Schönheitschirurgen zu Schadensersatzzahlungen verurteilt.
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