Ich weiß nicht, man kann sich 's auch schöndrehen. Die Versicherung des Arztes - wenn er denn eine hat, ich verweise mal locker auf die aktuelle Diskussion über praktizierende Ärzte, die sich keinen Berufshaftpflicht leisten können - zahlt Dinge wie Verdienstausfall, echte Folgekosten (erfordl. OP's etc., also auch Krankenhausaufenthalt), u.U. Berufsunfähigkeitsrente. Dazu kommen Schmerzensgeldforderungen für erlittene körperliche Einbußen, die über das dem Eingriff zugrundeliegende Maß hinausgehen. Zum Schadenersatz gehören in diesem Falle nicht Fahrtkosten. Die Kassen zahlen Verkehrsmittel, z.B. die einfache Fahrt mit dem Taxi zum Behandlungsort (nicht etwa beide Richtungen). Aber auch nur, weil es der Leistungskatalog so vorsieht. Und der hat sich bereits verändert und wird sich weiter verändern.
Und natürlich kann der Tätowierer zur Zahlung von Schmerzensgeld o.ä. verurteilt werden, sofern wirklich Fahrlässigkeit nachweisbar ist. Aber... erstmals bleibts am Patienten hängen, weil die Krankenkassen von einem erhöhten Risikoverhalten ausgehen und die Nummer dem Patienten anhängen.
Edith sagt: wir diskutieren eigentlich endlos hin und her. Ich hab meine Standpunkte letztlich gesagt, kenne die Antworten und respektiere die anderen Standpunkte und nehme etwas mit, aber eben nicht immer alles. Normal oder?