Fehler in Namen tatowiert, und nun?

Allgemeines zum Thema Tattoo

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Beitragvon upsidedown » 06.01.2010 21:53

Ich weiß nicht, man kann sich 's auch schöndrehen. Die Versicherung des Arztes - wenn er denn eine hat, ich verweise mal locker auf die aktuelle Diskussion über praktizierende Ärzte, die sich keinen Berufshaftpflicht leisten können - zahlt Dinge wie Verdienstausfall, echte Folgekosten (erfordl. OP's etc., also auch Krankenhausaufenthalt), u.U. Berufsunfähigkeitsrente. Dazu kommen Schmerzensgeldforderungen für erlittene körperliche Einbußen, die über das dem Eingriff zugrundeliegende Maß hinausgehen. Zum Schadenersatz gehören in diesem Falle nicht Fahrtkosten. Die Kassen zahlen Verkehrsmittel, z.B. die einfache Fahrt mit dem Taxi zum Behandlungsort (nicht etwa beide Richtungen). Aber auch nur, weil es der Leistungskatalog so vorsieht. Und der hat sich bereits verändert und wird sich weiter verändern.

Und natürlich kann der Tätowierer zur Zahlung von Schmerzensgeld o.ä. verurteilt werden, sofern wirklich Fahrlässigkeit nachweisbar ist. Aber... erstmals bleibts am Patienten hängen, weil die Krankenkassen von einem erhöhten Risikoverhalten ausgehen und die Nummer dem Patienten anhängen.

Edith sagt: wir diskutieren eigentlich endlos hin und her. Ich hab meine Standpunkte letztlich gesagt, kenne die Antworten und respektiere die anderen Standpunkte und nehme etwas mit, aber eben nicht immer alles. Normal oder?
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Beitragvon avg » 07.01.2010 11:58

Hallo nun mal zurück zum Thema ich wollte nie die Fahrtkosten erstezt haben ich sagte lediglich das ich wegen seiner blödheit nochmal hin muss und es nicht um die Ecke ist. Ich wollte damit nur unterstreichen, dass ich es angebracht fände das er mich irgendwie entschädigt. Von mir aus nächstes Tattoo 20€ günstiger. So das ganze hat sich für mich nun aber wohl komplett erledigt. Seine ANtwort:
Da ich dir beim Preis eh schon entgegen gekommen bin (Bild wurde kleiner als ursprünglich geplant, DESHALB hat er 20€ weniger genommen), mach ich die korrektur kostenlos. HALLO? Hätte ich dafür vielleicht auch noch zahlen sollen? Wer kann den nicht schreiben ich oder er? Ich werde jetzt bei einem anderen Tättowierer nachfragen und hänge das Geld eben noch ran! Ich glaub ich steh im Wald. Das hat für mich nichts mehr mit guten manieren zu tun!
Und klar hab ich es so erstmal abgenommen aber wer kanns ich selbst auf den Rücken schauen und im netz habe ich gefunden das ein Kunde noch nach Jahren einen Tätowierer verklagt hat weil das Tribel nicht symetrisch war! Und er bekam recht.
Das hab ich ja alles gar niciht vor abe rich hab jetzt eifach den zirkus weil dieses Idiot noch nicht mal einen soooooo einfachen Namen schreiben kann!
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Beitragvon Neutron » 07.01.2010 12:36

avg hat geschrieben:Das hab ich ja alles gar niciht vor abe rich hab jetzt eifach den zirkus weil dieses Idiot noch nicht mal einen soooooo einfachen Namen schreiben kann!

..."wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit Steinen werfen" fällt mir da ein, wenn ich mir mal deine Rechtschreibung betrachte :roll:
Lass es dir einfach ausbessern und gut ist, noch länger drüber aufregen bringt doch nix, gibt nur ein Magengeschwür.
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Beitragvon avg » 07.01.2010 14:12

ich reg mich auch nicht mehr auf. Und klar hab ich auch Rechtschreibfehler eben gemacht. Aber ich hab es keiner fü die ewigkeit auf die haut gekritzelt. Das ist der kleine feine unterschied. Naja wie gesagt ich hab was gelernt.
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Beitragvon wolftec » 07.01.2010 15:01

also seine antwort ist einfach ne unverschämtheit und beschmutzt das tätowierhandwerk!
so seh ich das!

die ausbesserung wäre natürlich kostenlos und über eine kleine entschädigung a la n piercing umsonst oder n 20€ gutschein braucht man gar nich diskutieren, das is wohl ehrensache!

ich geb dir den rat, wenne n rechtsschutz hast verklag ihn und warte mit der ausbesserung selbstverständlich bis nacher verhandlung. normalerweise sollte jeder inker ne haftpflichtversicherung gegen solche unfälle haben. und in deinem fall isses eh eindeutig da es den namen "lauise" wohl nicht gibt.

oder du investierst einfach in einen anderen inker, aber ob das alles so toll aussieht wenn man in so ner feinen schrift rummurkst is fraglich.
würde ihn trotzdem nicht damit so einfach durchkommen lassen.
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Beitragvon avg » 07.01.2010 15:10

Um ehrlich zu sein daran gedacht hab ich auch schon. Aber nachdem hier soviele gesagt haben das ich da keinerlei ansprüche auf Wiedergutmachung, Schadenersatz - nenn es wie du willst hab ich das abgehakt. Ich versuche es jetzt bei einem anderen ausbessern zu lassen und gehe dort nicht mehr hin!
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Beitragvon renkman » 07.01.2010 15:49

die haftpflicht möcht ich sehen, die sowas abdeckt....
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Beitragvon upsidedown » 07.01.2010 23:52

1. Renkman-Zitat: "die haftpflicht möcht ich sehen, die sowas abdeckt" - ich auch!

2. Natürlich gibt es den Namen "Lauise". Was an dem Fehler nichts ändert, aber auch nichts eindeutiger macht.

3. Wolftec, diesen "Ratschlag" würde ich ernsthaft überdenken. Die Nachbesserung ist angeboten. Die auszuschlagen sollte gute Gründe haben. Aus "Daffke" mal eben gegen halten und klagen geht ins Auge.

4. Und natürlich gibt es rechtlich durchsetzbare Ansprüche. Aber nicht mit der Axt.
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Beitragvon wolftec » 09.01.2010 0:25

@renkman
haste keine, das wär aber doof.
oder meinste das ihre das nicht abdeckt? glaube ich doch, ist ja ne einfache dienstleistung am kunden die nicht oder fehlerhaft erbracht wurde.

@upsidedown
und klar wird es wohl irgendwo "lauise" geben, aber mal ehrlich, darüber nachzudenken ist ja wohl n witz.
ich seh die sache ganz eindeutig, ab zum anwalt und erst mal n schreiben aufsetzen lassen, kostet eh nich die welt. und dann ma gucken was der gute inker dazu sagt.
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Beitragvon upsidedown » 09.01.2010 20:57

wolftec hat geschrieben:@renkman
haste keine, das wär aber doof.

Hast Du denn eine? Dann verrate Deinen potentiellen Kunden doch mal, wo man so eine tolle Versicherung bekommt und was die abdeckt. Dann kann sich jeder ganz beruhigt in Deinen Stuhl lehnen und weiß, dass ja "gar nichts passieren kann".

und klar wird es wohl irgendwo "lauise" geben, aber mal ehrlich, darüber nachzudenken ist ja wohl n witz.

Ich bin erst 3,5 Tage alt. Insofern ist die Zahl der Namen die ich bislang in DE kennenlernen durfte, von denen ich nicht mal im Ansatz gedacht hätte, dass es die wirklich gibt und vor allem die Eltern dazu, die sowas aushecken, recht hoch. An dem Fehler, der tatsächlich existent ist, ändert das de facto nichts. Aber auch nicht am Recht und an dem vorhandenen Angebot des diskutierten Tätowierers, das sich genau im gegebenen Rahmen bewegt. Das Angebot auszuschlagen bedeutet, beweisen zu müssen, dass und warum die Nachbesserung scheitert.

Natürlich - einen Anwalt besuchen kann nie schaden (dachte ich jedenfalls auch schon :roll: ). Und einen kurzen Blick auf die "Möglichkeiten" hab ich ja schon gegeben.

Aber hey, treibt ruhig die Sau durchs Dorf. Ist ja nicht Eure. Aber schauts gut hin wer mit macht.
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Beitragvon double » 09.01.2010 21:43

das ist echt sch... gelaufen und guter rat mehr als schwer :cry: !

was mich aber viel mehr interessieren würde......
@wolftek....
was es denn das für eine haftpflichtversicherung....will ich auch haben!
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Beitragvon wolftec » 10.01.2010 21:54

@upsidedown
ja hab ich

@double
solche geschäftlichen fragen bitte per pn
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Beitragvon Bad*Kitty » 10.01.2010 22:16

Einen Namen falsch zu tätowieren, obwohl die Vorlage richtig war, fällt wohl eher unter Fahrlässigkeit und sowas deckt keine Haftpflicht der Welt ab (ich hab mich mal verrechnet und aus einer Verkaufsanzeige für meinen Chef für 490 Euro wurde durch meine Rechnung 49 Euro :oops: - da zahlt ja auch keine Versicherung, nur weil ich zu blöd zum Rechnen bin!)
Zum Verhalten des Tätowierers kann ich nur sagen, sowas wäre mir derart peinlich, dass die gute Kinderstube mir schon geböte, mich aufs Ausdrücklichste für den Fehler zu entschuldigen und Schadensbegrenzung zu betreiben...
Der Verstand ist das einzig gerecht verteilte Gut auf Erden: Einjeder ist der Ansicht, dass er genug davon besitze.
(Descartes)

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Beitragvon upsidedown » 11.01.2010 12:34

@wolftec: keiner erwartet hier von Dir, tätospezifische Geheimnisse auszuplaudern. Ich halte so eine Information für eine gute Werbung. Da weiß der Kunde doch was er hat? Ich hab jedenfalls Anfragen an Versicherungen gestartet. Die Gothaer hat als erste geantwortet. Sie hat aus ihrer Berufshaftpflicht bewusst die Haftung für Schäden aus Tätowierungen ausgeschlossen. Im Übrigen auch für Schäden aus Permanent Makeup und Laserbehandlungen.
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Beitragvon wolftec » 11.01.2010 14:15

was soll daran ne gute werbung sein?

das geht doch keinen kunden was an, sichert nur mich ab. im job kann immer was schiefgehen und ohne eine entsprechende versicherung könnts teuer werden.

bin auch nicht bei der gothaer und hab lange gesucht bis ich eine gefunden habe.

ist aber eigentlich auch egal da dieses nicht das thema hier ist.
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