Fehler in Namen tatowiert, und nun?

Allgemeines zum Thema Tattoo

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Beitragvon Macavity » 11.01.2010 14:23

Ich glaub', ihr redet aneinander vorbei... zumindest versteh ichs so, dass wolftec von 'ner Versicherung für den Tätowierer spricht, während Upside 'ne Versicherung für den Kunden meint...
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Beitragvon Phoenix » 11.01.2010 14:34

Und hier geht es meines erachtens ja auch nicht ums versicherrungswesen.

Zur rechtschreibung, ich bin Legastheniker und habe den Namen meiner Tochter noch NIE falsch geschrieben, egal was ich hier schon für krudes zeug geschrieben habe.
Das Argument finde ich echt unpassend und der Hinweis ist absolut nicht mit der Tätowierung zu vereinbaren, das kann mal gar nichts.
______________________________________________________________Topick:
Ich hoffe das du als betroffener jemanden findest der dir das Tattoo noch hin biegt.
Hast du schon dafür jemanden ins auge gefasst?
der Phoenix
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Beitragvon upsidedown » 11.01.2010 15:31

@Phoenix: das war der Punkt von Anfang an. Fehler bleibt Fehler. Egal ob es den Namen nun gibt oder nicht. Als Kunde will man gerne, dass geschrieben steht was geschrieben sein soll. Es gibt nen moralischen Rahmen - den muss jeder für sich bestimmen. Und es gibt einen gesetzlichen. Ich persönlich würde versuchen das Angebot zur Nachbesserung erstmal zu checken. Ablehnen kann man es dann immer noch.

Zum Offtopic. Ich finde es nicht offtopic, dass man passenderweise bespricht, ob es wirklich eine passende Berufshaftpflicht für Tätowierer gibt und was die bringt. Ich halte es für falsch mit einem Versprechen zu werben das unter Umständen nicht mehr wert als das informationstragende Papier ist.
Wenn einer so eine Versicherung als Sicherheit hat, daran glaubt und nicht weiter drüber spricht, ist mir das Latte. Wenn es als Argument ins Feld geführt wird, sollte es auch als solches geprüft werden.

Im Übrigen habe ich Erfahrung mit Berufshaftpflichtversicherungen, wenn auch aus einem anderen "Gewerbe". Meine stammte von einem der wenigen seriösen Anbietern, war auf ein Berufsfeld abgestimmt. Dennoch. Wenn Du grob fahrlässig handelst, dann zahlen die, halten sich aber am versicherten Verursacher schadlos - klar. Handelst Du im gegebenen Rahmen und Dir ist gar nichts vorzuwerfen und der Schaden am Betroffenen liegt im Rahmen üblicher Risiken, bleibt der alleine. Und eines ist klar: problemlos zahlt keine Versicherung. Das geht mit viel Pech bis zur letzten Instanz, bevor sich eine Versicherung beugt und einen Schaden zahlt. Eingeständnisse des Versicherten können zur Ablehnung des Haftungsfalles führen. Und bis dahin kann sich der Versicherte dann flockig überlegen ob er auf diesem steinigen Weg nicht mehr Ruf verlieren wird, als wenn er einfach eine passable Lösung für beide Parteien findet.

Und natürlich rede ich von einer Berufshaftpflicht.
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