@El-Cattivo
Jein.....in dem Fall ist es keine Freiheitsberaubung! Ich hab das mal in meinem früheren berufsleben gelernt!
Und das erklärt sich in dem Fall auch juristisch: Vorsätzlicher Betrug ist u.a. in der Bundesrepublik Deutschland eine Straftat.
Laut Strafprozessordnung (StPO) §127, Absatz 1:
Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1
Diesen Paragraphen nennt man auch den "Jedermans-Paragraphen". Das bedeutet in Kurzform. Wenn ich jemand dabei erwische, wie er eine Straftat begeht, darf ich ihn vorläufig festnehmen und festhalten. Notfalls auch durch andere Mittel, wie z.B. die Fluchtgefahr verhindern, in dem ich die Türe absperre.
Also ist das alles völlig legitim, wenn einer versucht, die Zeche zu prellen.
Und der vereinbarte Preis zu beweisen ist eigentlich sehr einfach. Denn letztendlich steht meistens 1 Aussage, gegen mind. 2 oder sogar noch mehr Leute. Kommt drauf an, wieviel dort arbeiten. Zudem kommt noch, das eigentlich fast jeder Tätowierer seine ausgemachten Preise aufschreibt