Ablösung der Haut EX - Mal was für die Pro´s

Allgemeines zum Thema Tattoo

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Beitragvon Phoenix » 25.09.2007 22:30

Ich finde eure rescherchen nur zu interessant und binn euch wirklich dankbar dafür, klasse beitäge hier und hoch invormativ!
der Phoenix
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Beitragvon joerg » 25.09.2007 22:36

@ouch

Rechtlich, somit auch juristisch, gesehen ist jede Tätigkeit, die etwas in die Haut einbingt, eine Intracutane/Subkutane Handlung

@neo
Genau das wollte ich damit sagen. Solange die Werbekunden bezahlen, solange wird das Klischee und die Lügen aufrecht erhalten
Nightcrawler Tattoo

Wer zum Teufel ist Miami ink?
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Beitragvon ouch » 25.09.2007 22:41

somit wäre die frage dann auch beantwortet ;)

die trauen sich echt was, so ne salbe zu vermarkten...
da alles glück und leid der wesen bedingtem wirken entspringt, wisse, dass die früchte des tuns und lassens unvermeidlich sind.
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Beitragvon Dog » 25.09.2007 22:55

Da kommt man spät vom Arbeiten nach Hause und hier sind tausend posts ! Sorry für das viele ZITIEREN ...muss aber kurz sein ...

Zitat Marion: Genau wegen Leute wie mir, wird der gemeine Kunde nicht mehr für blöd verkauft. Und meine Kollegen, die ihren Job nicht nur wegen des Geldes machen, sondern Wissen das sie Verantwortung haben sind Dankbar in einem Bereich aufgeklärt zu werden in dem sie sich nicht auskennen bzw. nicht auskennen müßen, um das Bestmögliche für den Kunden und sich selbst rauszuholen. Respekt und Verantwortung das sind die großen Zauberwörter in diesem Beruf.


So ist es !

Zitat Marion: Wenn der Kunde, ohne die Empfehlung des Inkers die Salbe sich besorgt und aufträgt, ist der Tatbestand der Körperverletzung nicht erfüllt.


Das war es was ICH ansprach !

Zitat Marion: Tätowierer die um die Schwierigkeiten der Emla und Kosorten wissen, lehnen solche Kunden von Haus auf ab. Ist ja der Ruf des Tätowierers wenn seine Arbeit nachher scheiße aussieht...


Kann ich voll und ganz unterschreiben !

Zitat Heiko: wer ist eigentlich "trixi 111"?


Jemand der zwei Beiträge geschrieben hat und wohl an der Salbe verdient.

Zitat Joerg: Was mir aber noch mehr das kotzen ins Gesicht bringt ist die Tatsache, das dieses Scheißzeug auch noch in den gängigen Szene Magazinen hochgejubelt wird und die diese abzockerei auch noch fördern, in dem sie Werbung dafür machen.......Verdammt nochmal.....das es Weh tut, gehört zum Tätowieren dazu. Wer das nicht abkann, soll es bleiben lassen.


MEIN REDEN !!!


Zitat Trixi111: Es ist nicht ein Fall bekannt dem soetwas passiert ist ,nachdem er die PAT-Tattoobetäubungssalbe genuzt hat.


Und was ist dann mit den Fällen hier im Thread ??

Zitat Trixi111: Außerdem frage ich mich was schlimmer ist , eine Oberflächenbetäubung oder Farbe in die Haut inken,wo niemand genau weiß wie sie hergestellt wurde.


Wow ! Was für ein Geschwätz ! Was ist schlimmer Essen oder mit dem Auto auf eine Wand fahren ?? Also wenn das nicht das Argument des Tages war !

Wenn ich richtig gelesen habe tätowierst Du selbst und das mit Farben von denen Du nicht weißt was drin ist bzw. wie sie hergestellt werden ? Das Tätowieren bezeichnest Du in Deiner Aussage (durch Deine Fragestellung) als schlimmer in Bezug auf die Salbe und kannst es trotzdem verantworten, jeden Tag Farbe in die Haut zu bringen ?!?!?!?

Also jetzt wirds wirklich unsachlich !
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Beitragvon well_done » 26.09.2007 9:31

ich möchte euch für diesen thread erst mal danken!
ich selbst bin ja absoluter laie und auch recht schmerzempfindlich..
bis jetzt hab ich meine tattoos aber ohne jegliche betäubung durchgestanden, weil die inkerin meiner wahl eh nix derartiges benutzt und ich selbst auch noch nicht auf die idee gekommen bin...
allerdings möchte ich ja nun zu einem neuen inker gehen, und wäre ich bei der suche an jemanden gekommen, der mir solche salben andrehen wollte, und mir die gut verkauft hätte.. wäre ich sicher nicht abgeneigt gewesen, das zeug zu testen. hörtsich ja auch eigentlich gut an... statt 2 oder 3 std hätt ich dann vll 5 std durchgehalten und meinen rücken an einem tag fertig bekommen...

aber dank dieses threads, und selbst wenn die 2 hier aufgerführten fälle die einzigen weltweit sein sollten [was ich star anzweifle] will ich dieses risiko doch nicht eingehen!

ein danke auch an marion, da sie die sachverhalte wirklich gut erklärt!
find ich super, sogar ich als ahnungslose verstehs ;)


...... zum thread und zur argumentation von trixi: nur weil sich keiner dieser fälle im studio gemeldet hat, heisst es nicht, dass es sie nicht gibt. viele, die vll. ihr erstes tattoo bekommen, haben oft recht wenig ahnung, wie der normale abheil prozess aussehen soll. enstehen dann schmerzenden stellen, blasen, haut ablösungen etc. geht man sicher eher zum arzt.. hautarzt.. als nochmal ins studio. also bei solchen veränderungen, wie auf den fotos der kleinen, wäre ich nach meinem 1. tattoo sicher auch eher zum arzt als noch mal ins studio gegangen! einfach weil mein gedanken gang gewesen wäre: allergie? .. da geht man zum hautarzt! kann der inker ja nix für. .... und ich weiss ja nicht, in wiefern der hautarzt dann zurückführen kann, dass es von einer salbe kommt..
also: fälle gibt es sicher mehr als die 2 hier, nur ob die halt bekannt geworden sind???
und ich glaube kaum, dass ein studio, das die salbe trotz warnhinweisen nutzt, selbst wenn ein kunde kommen würde und sagen würde: hier die scheisse hab ich von der salbe!! ... es sicher nicht publik machen würde. wer profit machen will scheists doch oft [leider] auf solche sachen und nimmt es dann in kauf das vll 2 von 100 kunden sowas haben.
weil.. kunden die selbst zu tättoowieren mit schlechtem ruf gehen, gibts trotzdem noch oft genug!

aber das ist nur meine meinung.
bald startet der verkauf: https://www.facebook.com/treutaschen
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Beitragvon tattoogermane » 26.09.2007 22:04

danke Dog.
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Beitragvon Hoschte » 27.09.2007 13:29

Endlich mal wieder ein Thread den ich echt gern und begeistert lese. Ich möchte mich da Phoenix anschließen und sagen danke an alle für die Recherchen und Aufklärung. Naja und zu unserer 2-Beitrags-Erschafferin sag ich jetzt mal lieber nicht sonst wird es noch mehr OT als so schon :wink:

Gruß Kai
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Beitragvon ProjektArtTattoo » 28.09.2007 15:58

Das Team von Projekt Art Tattoo möchte sich bei euch allen bedanken.
Es war sehr amüsant euch zu lesen.
Vielleicht versteht ihr ,wenn ihr mal drüber schlaft.
Projekt Art Tattoo wird auch dieses Jahr auf der Tattooconvention Berlin,mit unserem Apotheker Rede und Antwort stehen.
Selbstverständlich haben wir wieder reichlich Probedosen für euch.
Feuer Frei
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Beitragvon upsidedown » 28.09.2007 21:33

Wenn man drüber schläft könnte man sich an den hier schon zitierten Artikel der ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) erinnern, im speziellen von der Arzneimittelkommission beigesteuert:
http://abda.de/1181.html

Zitat:

"Teilweise werden abwegig hohe Konzentrationen (zum Beispiel 20-prozentige Lidocainlösung) übergroßer Volumina (bis zu 1 Liter) nachgefragt. Die unkontrollierte topische Anwendung von Lokalanästhetika kann zu systemischen Nebenwirkungen wie Herzrhythmusstörungen, Unruhe, Tremor, Krampfanfällen, Atemdepression und Koma führen. Hautverletzungen, großflächige beziehungsweise wiederholte Anwendung, eventuell unter Okklusionsbedingungen, begünstigen das Auftreten systemischer Wirkungen, die auch zum Tode führen können (1)."


Begrifferklärung:
Topisch : äußerlich, Aufbringung von z.B. Salben
Systemisch: Zentrale Wirkungsweise im Körper, hier durch die hohe Resorbierbarkeit von Lidocain insbesondere auf verletzter Haut

Sprich: das Zeug führt ganz klar zu zentralen Wirkungen im Körper obgleich es örtlich aufgetragen wird - vor allem durch die hier zu hohe Konzentration. Jetzt könnte man natürlich über kontrollierte und unkontrollierte Anwendungen streiten. Dann lies Dir mal bitte den Beipackzettel von ner 5% Emla durch (einmaliger Auftrag 1 Std. vor dem Eingriff von einem Streifen Salbe) und seh Dir die Empfehlung zur Anwendung der 25% Lidocain-HCI-Salbe der P.A.T an und schlaf bitte selber drüber.
Zuletzt geändert von upsidedown am 01.10.2007 14:13, insgesamt 2-mal geändert.
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Beitragvon Dog » 28.09.2007 22:00

....keine Ahnung was an den Beiträgen amüsant war.....sollte vielleicht mehr schlafen und weniger arbeiten um zu verstehen .....

....da wünschen wir den Convention Besuchern viel Spass mit interessanten Hautveränderungen.....alles kann man halt nicht haben.....hauptsache es tut nicht weh ! :D :!: :?: :!:

Wir werden weiterhin "oldschool" tätowieren...ging die letzen 1000 Jahre ja auch ohne Cremes....
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Beitragvon Kaz » 28.09.2007 22:09

Ach jetzt regt euch net so auf, aus der Creme wird mit Sicherheit eine neue Form des Bodymods! Haut entfernen ohne Skalpell! Extreme Hautentferning sozusagen... Und wenns ganz bös kommt Extreme Gliedmaßenamputiering oder Extreme Sargzuschaufeling :mrgreen:
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Beitragvon ouch » 28.09.2007 22:14

ProjektArtTattoo hat geschrieben:Projekt Art Tattoo wird auch dieses Jahr auf der Tattooconvention Berlin,mit unserem Apotheker Rede und Antwort stehen.
Selbstverständlich haben wir wieder reichlich Probedosen für euch.
Feuer Frei

mal abgesehen von der medizinischen komponente wird hier auch gegen das gesetz über werbung auf dem gebiet des heilwesens (hwg) verstoßen...
c) Absolute Verbote
Werbung f�r verschreibungspflichtige oder nicht zugelassene Medikamente und solche, die Schlafst�rungen oder psychische St�rungen beseitigen, ist grunds�tzlich verboten (�� 4, 10 HWG). Das Werbeverbot nicht in Deutschland zugelassener Medikamente ist daher besonders bei ausl�ndischen Partnerprogrammen zu beachten. Weiterhin untersagt ist die Werbung f�r den Versandhandel apothekenpflichtiger Medikamente (� 8 HWG). Auch Verlosungen oder Gewinnspiele sind nicht erlaubt, ebenso wenig wie die Abgabe von Proben oder Mustern (�� 11 Abs. 1 Nr. 13, 14. HWG)...

b) Pflichtangaben

Grunds�tzlich muss jede Werbung f�r ein Medikament umfangreiche Pflichtangaben enthalten (� 4 HWG), so z.B. Angaben zu Hersteller, genauer Bezeichnung des Medikaments, der Zusammensetzung, der Gegenanzeigen, der Nebenwirkungen, der Warnhinweise, der Wirkstoffe sowie der Angabe, ob dieses Medikament verschreibungspflichtig ist. http://www.dr-bahr.com/aufsaetze/pp3.html

das ganze gesetz etwas besser lesbar...http://www.gesetze-im-internet.de/heilmwerbg/BJNR006049965.html
§ 3
Unzulässig ist eine irreführende Werbung. Eine Irreführung liegt insbesondere dann vor,

1.
wenn Arzneimitteln, Medizinprodukten, Verfahren, Behandlungen, Gegenständen oder anderen Mitteln eine therapeutische Wirksamkeit oder Wirkungen beigelegt werden, die sie nicht haben,
2.
wenn fälschlich der Eindruck erweckt wird, daß

a)
ein Erfolg mit Sicherheit erwartet werden kann,
b)
bei bestimmungsgemäßem oder längerem Gebrauch keine schädlichen Wirkungen eintreten,
c)
die Werbung nicht zu Zwecken des Wettbewerbs veranstaltet wird,

3.
wenn unwahre oder zur Täuschung geeignete Angaben

a)
über die Zusammensetzung oder Beschaffenheit von Arzneimitteln, Medizinprodukten, Gegenständen oder anderen Mitteln oder über die Art und Weise der Verfahren oder Behandlungen oder
b)
über die Person, Vorbildung, Befähigung oder Erfolge des Herstellers, Erfinders oder der für sie tätigen oder tätig gewesenen Personen

gemacht werden.


§ 3a

1Unzulässig ist eine Werbung für Arzneimittel, die der Pflicht zur Zulassung unterliegen und die nicht nach den arzneimittelrechtlichen Vorschriften zugelassen sind oder als zugelassen gelten. 2Satz 1 findet auch Anwendung, wenn sich die Werbung auf Anwendungsgebiete oder Darreichungsformen bezieht, die nicht von der Zulassung erfasst sind.

§ 14

Wer dem Verbot der irreführenden Werbung (§ 3) zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 15

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1.
entgegen § 3a eine Werbung für ein Arzneimittel betreibt, das der Pflicht zur Zulassung unterliegt und das nicht nach den arzneimittelrechtlichen Vorschriften zugelassen ist oder als zugelassen gilt,
2.
eine Werbung betreibt, die die nach § 4 vorgeschriebenen Angaben nicht enthält oder entgegen § 5 mit der Angabe von Anwendungsgebieten wirbt,
3.
in einer nach § 6 unzulässigen Weise mit Gutachten, Zeugnissen oder Bezugnahmen auf Veröffentlichungen wirbt,
4.
entgegen § 7 Abs. 1 und 3 eine mit Zuwendungen oder sonstigen Werbegaben verbundene Werbung betreibt,
4a.
entgegen § 7 Abs. 1 als Angehöriger der Fachkreise eine Zuwendung oder sonstige Werbegabe annimmt,
5.
entgegen § 8 eine dort genannte Werbung betreibt,
6.
entgegen § 9 für eine Fernbehandlung wirbt,
7.
entgegen § 10 für die dort bezeichneten Arzneimittel wirbt,
8.
auf eine durch § 11 verbotene Weise außerhalb der Fachkreise wirbt,
9.
entgegen § 12 eine Werbung betreibt, die sich auf die in der Anlage zu § 12 aufgeführten Krankheiten oder Leiden bezieht,
10.
eine nach § 13 unzulässige Werbung betreibt.

(2) Ordnungswidrig handelt ferner, wer fahrlässig dem Verbot der irreführenden Werbung (§ 3) zuwiderhandelt.

(3) Die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro, die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 2 mit einer Geldbuße bis zu zwanzigtausend Euro geahndet werden.

nur mal so als beispiel, sind ja noch andere paragraphen, gegen die verstoßen wird...
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Beitragvon Gladiator » 29.09.2007 13:05

Einer Anzeige werden die Herren ja dann gelassen entgegenschauen. Rede und Antwort können sie dann in Berlin stehen so fern sie noch auf freien Füßen lustwandeln.
www.cee-kay-art.de e-mail: Bodyartist-pro@web.de

Achtung: Ich bin keine Ärztin oder Netdoktorin! Meine medizinische Ratschläge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie erfolgen nach besten Wissen und Gewissen.
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Mal unsere Antwort zu dem ganzen.

Beitragvon Trixi111 » 25.10.2007 19:56

Wir werden in Berlin Rede und Antwort stehen und auf "freien Füssen" lustwandeln.Den Namen ( ProjektArtTattoo ), ein bekanntes Tattoo Magazin in Verbindung mit der Apotheke in Neuwied-mit der ja heute telefoniert wurde-hier zu verunglimpfen.....ups.Wink da fragt man sich wer hier die Handschellen braucht.

Nach einer Entschuldigung von der Landesapothekenkammer nach den ganzen Theater hier ,müsste auch von Dir eine folgen.....aber Ihr wolltet den Schriftverkehr zwischen Kammer und Apotheke nicht. Wie wir grad erfahren haben, hat man Euch es angeboten.

Und gefragt hat uns ja auch keiner wieso es zu solchen Fällen kommen kann-wir wissen es. FALSCHE HANDHABUNG!!!!!!!!

Und wir selbst haben entschieden die Salbe vom Markt zu nehmen da nicht gewährleisten ist, das sie richtig benutzt wird. Soviel zum Thema Ihr rettet die Menschheit vor der Salbe und das jemand stirbt.

Das es bei einer anderen bekannten Salbe ( E.) zum anaphylaktischen Schock kommen kann, vergisst man hier anscheinend- wobei es auch durch FALSCHE HANDHABUNG dazu kommen kann. Diese finden Wir übrigens genauso schlimm wie Ihr unsere Salbe-

Und eins noch die PAT-Tattoobetäubungssalbe ist nicht VERBOTEN!!!!!!!!


Das Team von Projekt Art Tattoo



Rechtliche Schritte folgen sowieso!
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Beitragvon Vaja » 25.10.2007 20:22

So, Moment bitte.
Hat das jetzt die Trixi geschrieben, oder wie?


Also, wie auch immer... ich finde es persönlich ziemlich dubios und lachhaft, wenn jemand mit rechtlichen Schritten droht und vorher 17 Ausrufezeichen bei nur 3 Satzendungen anwendet.
wenn du petzt stirbst du so lange bis du tot bist.
(Disneys Robin Hood)
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