Ablösung der Haut EX - Mal was für die Pro´s

Allgemeines zum Thema Tattoo

Moderatoren: MartiAri, BassSultan

Beitragvon kleine » 24.09.2007 10:52

ok alle fotos hab ich nicht mehr aber ein paar sind noch am pc....

wie gesagt, das sind nur ausschnitte und das war schon am 3. tag...

aber seht selbst..
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Beitragvon astrogirl » 24.09.2007 11:11

omfg das sieht ja echt schlimm aus Oo!!

^^ btw krasses motiv *g*
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Beitragvon Dog » 24.09.2007 11:24

Naja, nu... diese Kiste hier ist nicht ganz uninteressant. Zum einen, weil ich es für sinnlos halte sich mit Lokalanästhetika vollzuknallen, zum anderen weil das hier wirklich mal dazu dient die Leute vor echt sinnlosem Schaden zu schützen.

Was nicht geht, geht halt nich... Augen zu und durch oder eben lieber ne andere Sitzung. Ich persönlich hätte n eigenartiges Gefühl dabei nich zu spüren was der Tätowierer sticht.


Nicht falsch verstehen ! Ich geb Dir da völlig recht ! Auch das es dieses Thema hier gibt um den Leuten zu zeigen mit was für nem Scheiß die sich da vollschmieren (oder noch schlimmer "vollschmieren lassen" !) !

Meine Antwort ging ums Allgemeine ! Die Leute machen echt ein riesen Ding um so ne Tätowierung und ich bleib immer noch bei meiner Meinung:

Wer so viele Probleme hat, sei es Angst vorm Schmerz, Angst vor Farben (und deren Inhaltstoffe), Angst vor einfach allem.....der kann es ganz einfach sein lassen !

Es muß nicht jeder auf der Welt tätowiert sein.

Nur wenn ich das möchte, dann bitte ohne komische Cremes und Salben und Tabletten und was weiß ich alles !

Vor allem....zu wem wird dann nachher gesprungen wenn was nicht in Ordnung ist ?
Natürlich zum Tätowierer.....und woher soll der wissen was die Leute fürn Scheiß mit der Haut machen (vor und nach dem Tätowieren!) !?
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Beitragvon Gladiator » 24.09.2007 18:18

@Dog
Jetzt muß ich die Kunden auch noch vorher unterschreiben lassen, dass sie im Falle einer Betäubungscremeanwendung selbst haften wenn alles schief geht.
Die Einverständniserklärung wird ja bald ein Buch!


Einverständniserklärung hin oder her. Die kannste in die Tonne treten. Rein rechtlich bringt Dir die gar nix.

Wenn Du z.B. die Salbe anwenden würdest, müßtest Du Arzt oder Heilpraktiker sein. Alle anderen dürfen keine Salben, Tabletten und Wässerchen... aus Apotken (Apoteken- oder Rezeptpflicht egal) auf/an dritte anwenden. Eben weil man die Wirkung und Nebenwirkung als Laie weder kennt noch Nebenwirkungen beherrscht... Das ist somit immer fahrlässige Körperverletzung...Du kannst deinen Kunden beispielsweise Bepanthen als Wundsalbe vorschlagen, darft sie aber rein rechtlich nicht auftragen...

Nochmal, liebe Kollegen lasst die Finger von diesen Sachen. Es gibt immer ein erstes Mal wo solche Sachen in die Hosen gehen und darauf kann, glaub ich, jeder von uns verzichten.

LG Marion
PS: bin noch nicht fertig, hab aber keine Zeit mehr. Meld mich später nochmal zu Wort...
Zuletzt geändert von Gladiator am 25.09.2007 17:33, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon tattoogermane » 25.09.2007 1:02

marion, ich liebe deine ausführungen!!!
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Beitragvon Pantheist » 25.09.2007 1:49

Gladiator hat geschrieben:@Dog
Jetzt muß ich die Kunden auch noch vorher unterschreiben lassen, dass sie im Falle einer Betäubungscremeanwendung selbst haften wenn alles schief geht.
Die Einverständniserklärung wird ja bald ein Buch!


Einverständniserklärung hin oder her. Die kannste in die Tonne treten. Rein rechtlich bringt Dir die gar nix.



ganz so ist es nicht. es gibt zwar sonderrechtliche gesetzte die ausdrücklich regeln wer medikamente, salben und sonstige arzneimittel anwenden darf und die missachtung wird auch tatsächlich sanktioniert, jedoch begeht der tattoowierer keine fahrlässige körperverletzung wenn er den kunden ausführlich über die möglichen risiken aufklärt und dieser dann einwilligt. der kunde kann mit seiner einwilligung lediglich die strafsanktion der sondergesetzlichen regelung nicht verhindern, da eine einwilligung hier nicht vorgesehen ist.
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Beitragvon upsidedown » 25.09.2007 9:47

Die rechtliche Seite ist meines Erachtens recht einfach. Produkte, die den Inhaltsstoff Lidocain zur Basis haben sind ausnahmlos in der Roten Liste als Apothekenpflichtig gekennzeichnet. Sie fallen unter das AMG (Arzneimittelgesetz). Laut §22 AMG dürfen apothekenpflichtige Arzneimittel ausschließlich in Apotheken abgegeben werden und zwar unabhängig davon, dass sie verschreibungsfrei (nicht rezeptpflichtig) sind.

Oder warum dachtet Ihr, ist P.A.T die so schlau, die Bestellung der Salbe direkt an die N.Apotheke zu leiten?

Die Ausnahmen bilden Notfallärzte, Rettungssanitäter die auf Anordnung handeln und ähnliche. Für Rettungssanitäter gelten in Notfallsituationen bestimmte Ausnahmen von der Anordnung. Das Betrachten dieser können wir hier getrost vergessen.

Selbst der praktizierende Mediziner darf keine Medikamente direkt in seiner Praxis abgeben. Die Abgabe von Arzneimittelmustern bildet eine Ausnahme. Eine Ausnahme bildet auch die Ab- und Vergabe von Impfstoffen (jedoch auch nur unter festgelegten Voraussetzungen).

Unterm Strich sollte man nicht mal ne Kopfschmerztablette abgeben wenn ein Kunde einen darum bittet.

Und noch dazu kommt, dass bei dem Vorrätighalten von apothenkenpflichten Arzneimitteln zur Abgabe auch noch das Apothekengesetz eine Rolle spielt. Und auch da gibt es gesonderte Straftatbestände.

Die sogenannte "Körperverletzung mit Einwilligung" findet hier keine Anwendung, auch nicht bei absolut akkurater Aufklärung. Wie hier ein Gericht am Ende entscheidet mag dahinstehen, dennoch ist anzunehmen, dass der Tätowierer in einem solchen Falle die Folgen seines Handels in einem bestimmten Maße wird tragen müssen (sprich: Körperverletzung, sprich zivilrechtl. Folgeansprüche).

Der BGH sieht "ärztliche Handlungen" immer als Körperverletzung und sieht die Ausnahme von der Tatbestandsmäßigkeit nur gegeben, wenn diese nach den Regeln ärztlicher Kunst erfolgt. Das kann hier kaum gegeben sein.

Dazu kommt ein Verstoß gegen die Strafvorschriften des AMG, hier insbesondere §95, weil hier begründeter Verdacht auf schädliche Wirkung besteht, siehe bekannte Nebenwirkungen von Lidocain. Strafandrohung bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

Da hilfts auch nicht das Zeug abzugeben und den Kunden sich selber einschmieren zu lassen. Ich denk mal, hier kommt eine (zumindest fahrlässige) Körperverletzung selbst dann in betracht, wenn der Kunde das selbst besorgte Zeug selber schmiert und der Tätowierer trotz Kenntnis diesen Umstandes und der möglichen Komplikationen tätowiert.

Die Einverständniserklärung wäre insofern nur wirksam, wenn man als Tätowierer keine Kenntnis davon hatte, dass die Salbe benutzt wurde.
Zuletzt geändert von upsidedown am 25.09.2007 12:17, insgesamt 6-mal geändert.
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Beitragvon Dog » 25.09.2007 10:57

Die Einverständniserklärung wäre insofern nur wirksam, wenn man als Tätowierer keine Kenntnis davon hatte, dass sie Salbe benutzt wurde.


@upsidedown & Marion:

Genau das meinte ich ja !

Ich meinte wenn der Kunde den Scheiß drauf hat und der Tätowierer nichts davon weiß ! Nicht dass der Tätowierer das draufschmiert und sich dann den "Freibrief" mittels Einverständniserklärung holt !!
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Beitragvon Gladiator » 25.09.2007 12:31

wenn er den kunden ausführlich über die möglichen risiken aufklärt und dieser dann einwilligt.


Und wer bitte kann das??? Die wissen doch zu 99% nicht was sie tun! Es sind Inker und Piercer. Keine Pharmazeuten oder Ärzte. Wie schon erwähnt wurde: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...

Und es gibt den Zusatz, Risiken aufklärt blablabla und evtl. Nebenwirkungen beherrscht...also Aufklärung allein reicht nicht um sich da rauszu winden. Wenn ich nachher mal Zeit hab, versuch ich die Gesetzestexte zu finden.

Ein med. Laie, ja selbst med. Pflegepersonal hat keine Ahnung wie welche Medis wirken und vom beherrschen der Nebenwirkungen will ich hier gar nicht anfangen. Ausnahmen bestätigen natürlich auch hier die Regel.

@Upsidedown
gut Recherchiert!
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Beitragvon Pantheist » 25.09.2007 14:53

upsidedown hat geschrieben:Laut §22 AMG dürfen apothekenpflichtige Arzneimittel ausschließlich in Apotheken abgegeben werden und zwar unabhängig davon, dass sie verschreibungsfrei (nicht rezeptpflichtig) sind.


sag ich ja...sondergesetzlich ist die einverständniserklärung wertlos und führt in jeder konstellation zur bestrafung des tattoowierers. anders gelagert ist der fall wo jemand sich die salbe in eigenregie einschmiert und der tattoowierer in kenntnis sein werk vollbringt. von einer möglichen einwilligung abgesehen( sagt der bg in seiner rechtssprechung dass nur ärtze ärztliche behandlung lege artis durchführen können?) bezweifle ich dass der tatbestand der fahrlässigkeit auch gleich automatisch erfüllt ist (= objektive sorgfaltswidrigkeit) wenn dieses mittel nicht immer zwangsläufig zu solchen ergebnissen führt, ist ja scheinbar sehr umstritten..hier kann der kunde mE sehr wohl einwilligen dieses risiko einzugehen sofern der tattoowierer darauf hinweist dass diese kombination in seltenen(?) fällen zu solchen ergebnissen führt..

.edit: nichtzitat vom "Quota abgetrennt, besser aufpassen beim nächsten mal!
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Beitragvon upsidedown » 25.09.2007 15:01

@Pantheis:
Halten wir doch mal fest: Tätowieren ist eine Art kosmetischer Eingriff, auch wenn er nach Deutschem Recht juristisch nicht mal in diese Kategorie fällt. Das Anwenden einer Oberflächenanästhesie wäre hier NICHT ARTE LEGIS, weil sinnlos, unangebracht und zu risikoreich und vor allem medizinisch NICHT erforderlich. Das einhergehende Risiko steht nicht im Verhältnis zum Zweck und erzielten Nutzen.

Wer hier in Kenntnis dennoch tätowiert nimmt das entstehende Risiko billigend in Kauf und zeichnet anteilig ebenso verantwortlich dafür. Kommt es zum schädigenden Ereignis steht die Handlung juristisch gesehen im Zusammenhang und es hätte Alternativen gegeben.

Ich denke mal, dass es zu dieser Konstellation kein vergleichbar anwendbares Urteil gibt. Ich persönlich würds schlicht nicht darauf ankommen lassen.
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Beitragvon Pantheist » 25.09.2007 15:37

@upsidedown:

sinnlos wird es ja nicht sein da es tatsächlich zu einer schmerzlinderung kommt (was ich hier gelesen hab),zweck/nutzen relation wird man im einzelfall beurteilen müssen da es auch personen gibt die sich unter normalen umständen nicht tattoowieren lassen würden und ob es zu riskant ist kann ich nicht abschliessend beurteilen..ich kann nur darauf verweisen dass dieses mittel scheinbar öfter zum einsatz kommt und es scheinbar eher die ausnahme ist dass es zu solchen folgen kommt (es möge mich jemand korrigieren falls ich hier was falsch verstanden haben sollte!)..

ich bleib dabei dass es nicht ganz so eindeutig ist dass der tatbestand einer fahrlässigen körperverletzung verwirklicht wird wenn der tattoowierer im wissen sein werk vollbringt. das setzt natürlich voraus dass diese symptome eher selten auftreten..
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Beitragvon Trixi111 » 25.09.2007 15:58

Liebe Marion,
Ich und viele andere Inker benutzen die PAT-Tattoobetäubungssalbe seit mehr als zwei Jahren.Die Haut schwemmt nicht auf ,die Farben und der Heilprozess wurden nie beeinträchtigt.Es ist nicht ein Fall bekannt dem soetwas passiert ist ,nachdem er die PAT-Tattoobetäubungssalbe genuzt hat.
Ich kann Dir reichlich Studioadressen geben, wo Du ja mal fragen kannst.Auf der Berliner Tattooconvention haben so ziehmlich alle damit zwei Tage gearbeitet und keinem ist übel geworden.Da frag ich mich ,..warum?
Liegt es vieleicht daran ,das die Inker bevor sie damit arbeiten vieleicht ein Allergietest durchführen,der ja ziehmlich einfach ist
:wink:
Natürlich gibt es Personen die auf Lidocain allergisch sind ,es sind zwar wenig aber sie gibt es.
Nicht vergessen,es ist eine Oberflächenbetäubung und tritt nicht in die Blutbahn.
Außerdem frage ich mich was schlimmer ist , eine Oberflächenbetäubung oder Farbe in die Haut inken,wo niemand genau weiß wie sie hergestellt wurde.Das wir als Inker die Namen unserer Kunden auf die Salbendose schreiben ,ist zum Bsp.der Grund um sich vor solchen wie dich zu schützen.
PS.Frage mich, warum Du dein Studio noch, nicht ins Krankenhaus verlegt hast.
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Beitragvon upsidedown » 25.09.2007 15:59

@pantheist: hier kommen wir wahrscheinlich nicht weiter. Nur soviel: wir reden von einem Arzneimittel das nicht dafür gedacht ist, sich eine freiwillige Körperverschönerung zu versüßen.

Wir reden von einem Lokalanästhetikum, das Salben und Pumpsprays beigemengt wird um das urologische Katherisieren zu erleichtern, das i.V.-Katherisieren, HNO-Diagnostik, leichte operative Eingriffe, Zahnbehandlungen usw.

Hier wird aber nicht ein- oder zweimal gestochen, hier werden großflächige Wundbereiche erzeugt, die zwangsläufig eine systemische Verfügbarkeit des Stoffes Lidocain erzeugen, die auch alle anderen Nebenwirkungen des selben bedeuten können (Siehe Rote Liste L60, L32)

Als da wären:


Haut: Exantheme

Nervensystem: Schwindel, Benommenheit, Desorientierheit, Seh- und Sprachstörungen, Tinnitus, Tremor und Parästhesien (häufig!)
Euphorie, Halluzinationen, Angst, depressive Verstimmung, Somnolenz, Koma, generalisierte Krämpfe, Atemdepression (selten)

Gastroindestinaltrakt: Übelkeit, Erbrechen

Herz,Kreislauf: Hypotonie, Schock, Bradykardie, Rythmsstörungen, AV-Blockaden bzw. Asystolen (selten)
In Einzelfällen Kammerflimmern


Gerad mal exakt aus der Roten Liste abgeschrieben. Wer sowas erleben will, soll es bitte versuchen. Mal zum Nachdenken... wo häufig dran steht, ist häufig drin, nur wo selten dran steht ist auch selten drin. Alles andere kann vorkommen!

Dass das bei der EMLA nicht im Beipackzettel steht liegt daran, dass EMLA nicht dafür gedacht ist in dieser Art verwendet zu werden, genausowenig wie jede andere Salbe mit einem solchen Lidocaingehalt.
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Beitragvon upsidedown » 25.09.2007 16:05

Trixi111 hat geschrieben:Nicht vergessen,es ist eine Oberflächenbetäubung und tritt nicht in die Blutbahn.

Aus Pharmakotherapie, 4.Auflage, Parey-Verlag:

Lokalanästhethika werden relativ schnell vom Wirkort in die Blutbahn absorbiert.
Zumalen auf der P.A.T-Seite nicht nur die Anwendung vor dem Tätowieren empfohlen wird, sondern auch während des Tätowierens, wechselweise mit Vaseline und auch in den Pausen.

Außerdem frage ich mich was schlimmer ist , eine Oberflächenbetäubung oder Farbe in die Haut inken,wo niemand genau weiß wie sie hergestellt wurde.

Wie sachlich.
Zuletzt geändert von upsidedown am 25.09.2007 16:08, insgesamt 1-mal geändert.
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