Alles, was die Substanz der Wohnung betrifft, ist letztlich Sache des Vermieters (oder seiner Versicherung). Der hat Euch eine mangelfreie Wohnung zur Verfügung zu stellen - wie er das macht und wie er das finanziert, ist nicht Euer Problem.
Inhalt der Wohnung (Mobiliar etc.) ist grundsätzlich Sache der eigenen Hausrat-Versicherung. Wenn der Mieter über Euch den Wasserschaden verschuldet hat, ist er Euch zum Ersatz der Schäden verpflichtet.