UPDATE:Hallo zusammen, wie versprochen hier mein update:
Ich habe letzte Woche mir ein Stück der Entzündung raus stanzen lassen zur genaueren untersuchung *hust* genauere untersuchung *hust*
Heute kam dann das ergebniss:
"
bla bla bla Anschrift etc
Klinische Diagnose: V.a. Kontaktallergie (PE)
*** Histologischer Befund ***
In der Dermis verstreut Pigment von schwarzer Eigenfarbe,
nicht doppelbrechend. In der Umgebung riesenzellige
Granulome mit markanter Entzündung.
*** Histologisches Gutachten ***
Tätowierung mit granulomatöser Reaktion.
*** Klinische Interpretation ***
Der Befund spricht für eine granulomatöse (Fremdkörper-) Entzündungsreaktion auf exogenes Pigment (Tattoo-Farbstoff).
ICD10-CODE: L92.3 /G
DR. med. nennen wir ihn X & dr med Y
Befundart: E"
So, das ist das ergebniss. Darauf hin wieder zu Ärzten gegenagen:
Hautarzt A: Lasern, mehr sagte er nicht wirklich dazu.
Darauf hin bin ich zu einem anderen Hautarzt gegangen, wie oben schonmal gesagt, zweite meinung einholen:
Hautarzt B:
"tricky shit", wie auf dem Befund steht, Farbe die eine Entzüdung/Ausschlag hervorruft. Prinzipiell: Die Pigmente (Farbe) entfernen, mechanisch oder so.
Er hat mir nun eine Überweisung in die Uniklinik gegeben. Dort haben die Leute mehr ahnung davon und können mir mehr weiter helfen als er (supper Zug von him das er klipp und klar sagt das es zu hoch für ihn ist

)
Nun nächste Frage:
Wie sieht das rechtlich aus? Habe nächsten Donnerstag nen Termin beim Anwalt, zwecks Schadensersatzklage & Schmerzensgeld.
Desweiteren:
Laut meinem neuen Hautarzt ist es Medizinisch notwendig das Tattoo bzw. die entzündeten stellen (schatierung) zu entfernen, nun meint meine Krankenkasse, sie würde das übernehmen, nur im falle von kosmetischen eingriffen nicht, ist das so korrekt? weiß da jemand mehr?
Muss am Montag in der Laserabteilung der Hautklinik Freiburg anrufen

ohmann eh.... so ein schei***
gruß
Shaakpi