Hast du Zeugen, dass nach einzug neu tapeziert und gestrichen wurde?
Im normalfall muss halt in "neutralen" farben gestrichen werden. Aber entfernen der Tapeten und (neu tapezieren???) dürfte er meines Wissens nicht verlangen.
Und starre fristen bzgl. schönheitsreperaturen etc. haben vor Gericht eh keine Gültigkeit.
Edit.
Wenn du allerdings keine Rechtsschutzversicherung hast, wirst du den Anwalt bezahlen müssen... und da ist die Frage, was günstiger ist...