Haha - ja, Widerspruch ist gut! Klar, bitte - immer gern. Aaalso erst mal dazu:
Soll die Polizei auch alle Fahrraddiebe die bei Fahrrädern rumlugern verweisen?
Ich sag mal so: Wenn ein stadtbekannter Fahrraddieb sich des Nächtens in nem Fahrradparkhaus bewegt, wäre wohl mindestens genaue Beobachtung zu verlangen. Wenn der dann noch nen Bolzenschneider dabei hat, wohl sicher auch ein Platzverweis. Klar haben die Polizeikräfte auch die drohende Begehung von Straftaten zu verhindern.
Etwas ganz anderes ist die fehlende Personalausstattung für so etwas. Daß so etwas faktisch kaum zu leisten ist, ist ir auch klar. Ich habe mich nur über das - mir gegenüber auch oft genug geäußerte - polizeiliche Selbstverständnis geärgert, nach welchem Aktion erst dann angesagt ist, wenn auch was passiert ist.
Klar löst man das Problem damit nicht endgültig - aber vielleicht kurzfristig.. Ich jedenfalls würde der Polizei vor Ort bei solch einer Sachlage mächtig Druck machen, mal ab und an mit ner Streife bei den lokalen Ställen vorbeizufahren.
Also, 11 Monate Freiheitsstrafe (ob auf Bewährung oder nicht) finde ich für die Entführung eines Pferdes durchaus adäquat. Wenn der Typ nen Schatten hat, wäre tatsächlich ne Therapie sicher ein richtiger Ansatz - allerdings als Bewährungsauflage nur mit Zustimmung des Angeklagten möglich.
Expect nothing..