Ich hab da mal ne Frage! Antworten auf alles un-/wichtige...

"Phoenix roxx the house" - Offtopicgerödel

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Beitragvon Tigga » 08.04.2011 9:43

@ Varg:

Doch, der Download ist auch für den Eigenbedarf nicht legal, es ist echt eine Grauzone. Wenn du dir ein Lied/Video eines Künstlers saugst, dann hast du ja seine Musik, zahlst aber nichts dafür. Das ist Diebstahl, so lange die Betreffenden Musiker das nicht selbst online gestellt haben.

Du gehst ja auch nicht in eine Bücherei und kopierst dir da die Bücher, die du haben willst.
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Beitragvon jero83 » 08.04.2011 9:48

Ob das wirklich nicht illegal ist...keine Ahnung. Tatsache ist, dass der eigene Download so gut wie nie bestraft wird, sondern immer die Weiterverbreitung.

Was man allerdings wissen sollte, ist, dass man bei P2P Programmen, wie z.B. bei e-mule, während des eigenen Downloads die Datei, die gerade heruntergeladen wird, immer automatisch teilt, selbst wenn man überhaupt keine Freigabe auf seinem PC eingerichtet hat.

Tigga hat geschrieben:Du gehst ja auch nicht in eine Bücherei und kopierst dir da die Bücher, die du haben willst.


Manchmal sogar mehrmals wöchentlich und ich bin nicht der Einzige, wenn ich mich in der Uni umschaue.^^ Wie ist das eigtl. "darf" man das an der Uni, oder werden da von allen Beteiligten einfach beide Augen zugedrückt, weil sonst kein akademischer Betrieb mehr möglich wäre?
Zuletzt geändert von jero83 am 08.04.2011 10:05, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon -Varg- » 08.04.2011 9:57

Die Urheberrechtsverletzung begeht ja der, der die Lieder zum Download freigiebt und nicht du.

K.a ob das in D anderst ist aber bei uns wurden die meisten Klagen in die Richtung abgeschmettert.
Es gab mal n Zeit da schickte irgend ein Musikunternehmen Rechnungen an die "Illegalen" downloader, wegen Urheberrechtsverletzung, die Antworten in verschiedenen Magazinen durch Rechtsanwälte war immer nichts zu zahlen, da man selbst die Urheberrechte nicht verletzt sonder der Anbieter verletzt sie.

Es ist ne Grauzone, aber es ist ja genau deshalb ne Grauzone weil die Musikunternehmen rechtlich im Nachteil sind, wenns Illegal ist wäres ja keine Grauzone mehr :p

@Jero: Jep und genau dass, ist das Problem.
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Beitragvon El_Hoschto » 08.04.2011 10:58

Es wäre Eigenbedarf. Und es handelt sich nicht um P2P.
Macht es einen Unterschied wenn ich von jedem Song den ich als Video runterlade das MP3 Gegenstück käuflich erwerbe? Dann hab ich ja den Künstler "bezahlt"! Ich frage weil ich von jedem Video den Song legal schon erworben habe. :?
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Beitragvon Tigga » 08.04.2011 11:59

Also, laut Urheberrechts ist die digitale vervielfälltigung genau so illegal wie das online stellen, sofern die Künstler es nicht selbst online gestellt haben.
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Beitragvon schnari » 08.04.2011 20:45

kommt immer darauf an, WO man ist?
ist man in der europäischen insel ist das reine runterladen nämlich legal :wink:
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Beitragvon Herger » 13.04.2011 19:57

ich hab da mal ne frage:

ich hatte heute nachmittag mal wieder nen 'netten' zettel im flur hängen.

der liebe bezirksschornsteinfeger hat sich mal wieder angekündigt.

nächste woche mittwoch zwischen 11 & 14 uhr will er in meine wohnung.

wenn ich nicht anwesend sein kann, soll ich bitte FRÜHZEITIG nen neuen termin ausmachen, oder den schlüssel einem weiteren mieter des hauses geben, so daß dieser ihn in meine wohnung lassen kann.

nächste woche bin ich definitiv nicht anwesend, da ich die komplette nächste woche etwa 300 km entfernt bei meinen eltern verbringen werde.

und da ich keinen kontakt zu den mietern meines hauses habe (die einzigen, die ich überhaupt kenne, sind mittlerweile beide ausgezogen). die neuen mieter hab ich noch nicht mal gesehen.

gleiches spielchen lief auch letztes jahr schon... gleiche situation; ebenfalls zum angegebenen termin urlaub eingereicht.

ich hab damals FRÜHZEITIG angerufen & versuchet, nen ersatztermin zu bekommen.

aussage des schornsteinfegers: ersatztermin kostet extra (doppelte kosten für den vermieter/mieter) & ist eh nur möglich, wenn das KOMPLETTE haus dem ersatztermin termin zustimmt.

dann wurde ich aufgefordert, meinen schlüssel doch nem anderen mieter zu geben & mein einwand, 'ich wohne seit nem knappen monat hier... und bin berufstätig. ich bin also den ganzen tag nicht zu hause & wenn ich mal nen anderen mieter zu gesicht bekomme, ist das zufall aka ich kenn noch keinen!' wurde mit nem 'zeit, sich kennenzulernen beantwortet.'

saufrech.

letztes jahr hab ich meinen urlaub verschoben.

werd ich dieses mal definitiv nicht machen.

jemand ne ahnung wie's rechtlich aussieht?

ist ein zusatztermin tatsächlich nur möglich, wenn das komplette haus zustimmt? sind zusätzliche/doppelte kosten zulässig. wenn 'ja'... mit welchen kosten darf ich rechnen?

oder kann ich ihm deutlich die meinung sagen & ggf. der innung melden.
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Beitragvon n8ght » 13.04.2011 20:05

Meine Antwort wird wahrscheinlich wenig hilfreich sein: :?

Ich bin meist ebenfalls nicht anwesend, wenn der Schornsteinfeger sich ankündigt, da einfach zu kurzfristig. Mit meinem kann man aber reden - da war noch nie was von "ganzes Haus" oder "Mehrkosten" die Rede. Wir haben dann immer einen anderen Termin vereinbart, wo er "eh nochmal in der Gegend" ist. Das war/ist eigentl. immer ziemlich unproblematisch. - Du scheinst da ja wahrlich keinen "Glücks"griff bei deinem eigentl. glücksbringenden Schornsteinfeger zu haben. :(
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Beitragvon schnari » 13.04.2011 20:17

ich denke eher, das mit dem ganzen haus hat bloss mit der faulheit bzw. der bequemlichkeit des schwarzen mannes zu tun.

wie gross ist die wahrscheinlichkeit, dass an besagtem termin wirklich alle zuhause sind?

ich denke, der nette herr forenanwalt wird scih schon noch melden.
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Beitragvon Herger » 13.04.2011 20:18

nope, irgendwie hab ich mit den lieben handwerkern in der gegend nicht wirklich nen glücksgriff getätigt.

... ist übrigens der 2te handwerker mit zettel diese woche.

montag abend 11.04 hatte ich nen zettel für dienstag 12.04 im flur.

arbeiten wasserleitung. ebenfalls 'anwesend' oder 'schlüssel an nachbarn'

oder... 'nicht anwesend + anleitung, wie was man selbst machem muß um schäden am boiler zu vermeiden'.

die anleitung war ja noch nett... hab ich auch genutzt.

die nonchalance, nen termin EINEN tag vorher anzukündigen, find ich trotzdem ein absolutes unding.

einerseits weil's, zumindest mir, einfach nicht möglich ist, für nen folgetag urlaub zu bekommen & andererseits, besteht auch durchaus die möglichkeit, daß ich mal nicht hier bin, den zettel somit verpasse & beim anschalten des wassers meinen boiler schrotte. wär sicher mal spannend zu erfahren, wer in so nem fall für die reparaturkosten aufkommen muß.

bei sowas könnt ich echt brechen.
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Beitragvon Bane » 13.04.2011 20:27

Also ich kenne das auch nur so wie n8ght es schreibt. Vor ca. einem Monat war hier auch der Zettel des Schornsteinfegers im Flur, bei dem Termin an dem er sich angekündigt hat, hat er nur uns und einen weiteren Mieter angetroffen, die anderen haben nichtmal abgesagt. Er hat dann Zettel in die Briefkästen geworfen und die Menschen gebeten sich bei ihm für einen anderen Termin zu melden.
Er macht das dann auch, wenn er nochmal ''in der Gegend'' ist. Extrakosten oder ähnliches gab es da keine für die Mieter.
Ich hoffe mal ihr könnt das zu eurer Zufriedenheit klären. :)
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Beitragvon LÖö » 13.04.2011 22:02

Ich befrage gerade einen befreundeten Schornsteinfeger, scheinbar handhabt das jeder anders, denn er macht individuelle Termine ab.
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Beitragvon Herger » 13.04.2011 22:16

ich werd morgen mal anrufen & hoffen, daß er letztes mal einfach nur nen schlechten tag hatte.

aber möglicherweise rufe ich vorher auch mal schnell bei der innung- oder meinem mieterschutzbund an & frage nach, ob man mir da ne auskunft geben kann, wie das normalerweise abzulaufen hat
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Beitragvon Sonny » 13.04.2011 22:51

Weiß jemand, ob das sein darf, dass bei einem Sichtdachstuhl die Balken nicht parallel sind?
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Beitragvon Herger » 14.04.2011 0:54

ich hab mittlerweile was gefunden, das vermutlich auch auf mein problem zutreffen dürfte:

Die Ablesung der Geräte muss angekündigt werden. Der Vermieter oder die Ablesefirma müssen dabei
einen Ablesetermin unmissverständlich rechtzeitig, also in der Regel 2 Wochen vorher, ankündigen und
einen zweiten Ersatztermin im Abstand von mindestens 2 weiteren Wochen einrichten.


war beides nicht der fall

Die Ankündigung geschieht in der Regel durch einen Aushang. Dabei muss die Telefonnummer und Anschrift des Messdienstes mitgeteilt werden. Der Mieter muss dem Ableser den Zugang zu den Messgeräten in der Wohnung ermöglichen.

Die Ankündigung muss den Tag und eine möglichst genaue Uhrzeit enthalten. Eine Zeitspanne von mehr als 2 Stunden ist für den Mieter nicht zumutbar.

11-14 uhr --> mehr als 2 std.

Keine Extrakosten für die 2. Anfahrt

Der Mieter ist nicht verpflichtet, bereits beim ersten Termin den Zutritt zu seiner Wohnung durch Zuhilfenahme Dritter zu ermöglichen. Die gängige Praxis in Mietshäusern, einem Mieter unmittelbar die Kosten einer zweiten Ablesung abzuverlangen, ist also rechtswidrig.
Die Kosten für den zweiten Ablesetermin gehören jedoch zu den umlagefähigen Kosten und erscheinen anteilig auf der Betriebskostenabrechnung aller Mieter.

Beim zweiten Termin ist der Mieter aber in der Regel verpflichtet, bei Verhinderung einen Dritten hinzuzuziehen. Kommt der Ableser beim zweiten Termin nicht in die Wohnung, können die dann entstehenden Kosten dem abwesenden Mieter auferlegt werden.

quelle




...

oder täusche ich mich da etwa?

*kopfkratz*
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