Hmm.. der alte Spruch "wer auffährt ist schuld" ist zwar sooo nicht richtig, aber ein Anscheinsbeweis dafür, daß der Situation nicht angemessen gefahren wurde ist die Kollision mit dem voranfahrenden Fahrzeug eben schon. Wenn es wirklich so glatt war, daß man auch mit 10 km/h nicht rechtzeitg hätte bremsen können und dieser Umstand nicht ersichtlich war (z.B. kaum sichtbare Eisfläche auf einer ansonsten unvereisten Straße), dann wäre da vielleicht noch was zu reissen (wenn man mal ignoriert, daß gestern in allen Medien vor Straßenglätte gewarnt wurde).
Haste bei Deiner RSV ne Selbstbeteiligung - wenn nicht würde ich eine Deckungsanfrage stellen und es - wenn die Sache übernommen wird - einfach mal versuchen (lassen). Hast dann doch nichts zu verlieren..
Im Falle einer Selbstbeteiligung ist das finanzielle Risiko evtl. größer als das zu erwartende Bußgeld - denn würde ich (nach Deiner Schilderung) eher ne Faust in der Tasche machen und latzen..