mangelhaftes tattoo - was tun ?

Allgemeines zum Thema Tattoo

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mangelhaftes tattoo - was tun ?

Beitragvon tspeedy3 » 01.11.2008 18:54

Das ist zwar kein Jura Forum aber als Anwalt finde ich es sinnvoll mal in einem Thread zusammenzufassen was man tun kann wenn das Tattoo nicht so ausgefallen ist wie man es sich vorgestellt hat.

Ich selbst bin zwar Anwalt in österreich die rechtslage ist aber soweit ich sehe doch sehr ähnlich.

Im Regelfall wird über die Qualität der Arbeit nichts vereinbart werden. Ergibt sich aus den Umständen nichts Abweichendes - zb man ist zu einem Spitzenkünstler gegangen - dann wird jene Qualtät geschuldet die der Kunde üblicherweise erwarten kann. Also weder Gurke noch Spitzenklasse. Wird diese Leistung nicht erbracht hat der Kunde Ansprüche aus den Mängeln.

Und zwar primär zunächst Nachbesserung durch den Tatowierer. Weigert sich der Tätowierer, schlägt die Nachbesserung fehl oder ist sie dem Kunden unzumutbar dann kommt Rücktritt und schadenersatz in Betracht. Das jetzt nur mal als grober Einstieg. Villeicht sind ja hier auch Kollegen unterwegs die das verfeinern wollen.
Ich freue mich auf eine Diskussion
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Beitragvon valkrider » 01.11.2008 19:59

Hi,

interessantes Thema, wäre schön, wenn das noch ein bißchen detaillierter ausgeführt würde.

und gleich noch ne Frage: Es hat ja hier im Forum schon oft genug Hinweise auf Galerien mit unterirdisch schlechten Tattoos gegeben - wie siehts denn aus, wenn der Tätowierer mit deutlich unterdurchschnittlicher Arbeit wirbt (Mappen, Webseite)? Hat der Kunde dann immer noch einen Anspruch auf Nachbesserung bzw. Schadensersatz?

Immerhin kann man hier argumentieren, dass der Kunde die Leistung bekommen hat, die dem nachgewiesenen Niveau des Herstellers entspricht.
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Beitragvon joerg » 01.11.2008 20:25

So. Und genau da haben wir wieder folgendes Problem:

Handelt es sich bei dem Motiv um eine Eigenkreation des Tätowierers, also ne Customarbeit, so kannst du eigentlcih schon fast alles vergessen. Denn hier kannst du fast garnichts anbringen, von wegen Qualität und Co. Denn als "Ausrede" hat der Tätowierer bei einer Customarbeit immer: Künstlerische Freiheit

Traurig aber wahr

Aufgrund von dieser Tatsache sind schon genügend Prozesse gescheitert.

OK...wenn der Kunden einen Igel wünscht und der Tätowierer sticht ihm einen Elefanten, dann is auch mit Künstlerischer Freiheit nichts mehr zu machen.
Dasselber gilt, wenn es sich um ein Flash handelt. Denn hier kann unter Umständen das gestochene Motiv sehr stark von der Vorlage abweichen. Auch hier ist nicht viel mit künstlerischer Freiheit.
Am wichtigsten ist der Punkt bei Tribals. Hier kann sich der Tätowierer eigentich überhaupt nicht mit künstlerischer Freiheit rausreden. Vorallem nicht dann, wenn das Tribal keine sauberen Rundungen, Bögen und Spitzen besitzt. Denn das sind elementare Grundsätze bei einem Tribal

Ansonsten hast du leider keine Chance. Ist traurig, aber leider wahr. Und solange dieser Beruf nicht als solches anerkannt wird, wird sich da auch nichts weltbewegendes dran ändern
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Beitragvon tspeedy3 » 01.11.2008 22:06

Wenn du beim Tätowierer dessen Mappen etc durchsiehst und du ihm auf dieser Basis den Auftrag erteilst dann schuldet er dir die Art von Ausführung die er darin präsentiert. Wenn du im Nachhinein erkennst dass die von ihm gebotene "Qualität" eher am unteren Level angesiedelt ist, ist das dein Problem. Denn seine angebotene "Qualität" ist Vertragsinhalt geworden.Dass der Tätowierer seine schlechten Arbeiten auf der Webseite präsentiert hat ist dabei aber zu wenig. Es müsste schon feststehen, dass du seine Arbeiten auch gekannt hast und auf Basis dieser Kenntnis den Auftrag erteilt hast.

Informierst du dich aber nicht und erteilst den Auftrag ohne Arbeiten des Tätowierers zu kennen, dann wird jene Qualität Inhalt des Auftrags die du üblicherweise erwarten kannst. Unter Umständen bist du also hier sogar rechtlich besser dran als wenn du vorher die Arbeiten des Tätowierers angesehen und auf dieser Basis den Auftrag erteilt hättest.
Übrigens: In einem Prozess wird dazu stets ein Sachverständiger bestellt werden müssen der die Qualität des Tattoos zu beurteilen hat.
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Beitragvon Alois » 02.11.2008 11:41

"Wenn du im Nachhinein erkennst dass die von ihm gebotene "Qualität" eher am unteren Level angesiedelt ist, ist das dein Problem."

Sehe ich auch so. Erst den absolut billigsten Anbieter raussuchen, und dann jammern. Wer sich nicht im Vorfeld informiert, trägt meines Erachtens nach Teilschuld.

Zum Thema "Sachverständigen": Ich kenne in Österreich nur EINEN Sachverständigen für Tattoos (ich glaube auch nicht, dass es viele gibt- Bedarfsfrage), und über Die Arbeiten auf der Page des Ladens möchte ich mich hier nicht unbedingt äußern...
Wie soll besagter Mensch also im Zuge einer Verhandlung andere Arbeiten bewerten?

Und- viele Inker bezeichnen sich gern als "Künstler", einige liefern sehr spezielle "KUNSTWERKE " (Beispiel: ein vielerseits bekannter Laden aus Frankreich...), bei dem kaum einer beurteilen kann, was "gewollt" und was "passiert" ist.
Wer soll "Kunst" bewerten? Der Tattoosachverständige oder der Kunstkritiker? Oder der Dermatologe?
Ich denke, das führt zu nichts.

Außerdem haben so einige mir bekannte Inker eine gut formulierte Einverständniserklärung, die sie sich von ihren Kunden unterschreiben lassen.
Und- es ist auch abenteuerlich, was manche mit ihrem unverheilten Tattoo so treiben- Sonnenbäder, Eigenmixsalben, Vollbäder... echt über, aber das kennt man doch. Und immer sind die anderen Schuld. Trotz schriftlicher Aufklärung und Pflegeanleitung.

Ich finde generell, man muss- soweit möglich- den Geschädigten helfen, natürlich, absolut keine Frage!!

Aber man sollte auch darauf achten, nicht bloß die derzeit grassierende Prozessgeilheit weiter zu schüren. Davon hat nur der Anwalt was.
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Beitragvon tspeedy3 » 02.11.2008 17:22

Alois mit deinem Hinweis auf den "Sachverständigen" sprichst du das Hauptproblem an: Die Leute die bei Gericht als Sachverständige auftreten sind nicht zwingend die Besten in ihrem Fachgebiet. Die Richter folgen aber im Regelfall dem was der Sachverständige sagt.
Solche Gerichtsverfahren sind also immer mit dem Risiko "Sachverständiger" behaftet. Das sollte man wissen bevor man zu Gericht geht.
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Beitragvon Alois » 02.11.2008 17:58

Das dachte ich mir schon...
Eine andere Frage, wenn ich schon mal einen (Betriebsfremden) Juristen zur Hand habe...
Es kommt doch hin und wieder vor, dass Kunden ihre Termine nicht einhalten ohne sie abzusagen. Für den Tätowierer bedeutet das dann immer Verdienstentgang, was weniger lustig ist.

Also: wenn man einen Facharzttermin nicht einhält, ist es sehr wahrscheinlich, dass einem eine Rechnung ins Haus flattert- wie letztens einem Bekannten. ? 50,- für den nicht eingehaltenen Termin, was ich völlig verstehe.
Nun meine Frage: haben wir Tätowierer auch diese Möglichkeit?

(Ich weiß schon: dafür haben wir ja die Anzahlung, jaja, das hörte ich schon oft. Das ist aber völliger Schwachsinn, weil eine Anzahlung von sagen wir ? 30,- für einen 3 Stunden Termin ergibt folgendes:
? 30,- minus 50% Steuern =
? 15,- durch 3 Stunden gibt
? 5,- Stundenlohn.

Für diesen Stundenlohn bekommt man nicht mal eine Putzfrau!)
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Beitragvon lia » 02.11.2008 18:29

getroffene hunde bellen
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Beitragvon joerg » 02.11.2008 19:00

Und bei aller Liebe. Ihr vergesst eines. In Österreich laufen die Uhren diesbezüglich etwas anderer, wie in Deutschland.

Ich kann jedem nur empfehlen, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Egal ob Kunde, Tätowierer oder sonst irgendwas. Ihr könnt ja auch privat mal in Rechtsstreitigkeiten gezogen werden. Und wenn ihr dann keinen Rechtsschutz habt, dann seht ihr unter Umständen sehr alt aus.

Und ne RSV kostet nicht die Welt. Gibt es glaub in der kleinsten Version (private RSV) schon ab um die 100 Euro im Jahr. Wenn ihr nur 1 mal vor Gericht müsst, hat sich diese Versicherung schon bezahlt
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Beitragvon K-ink-Man » 02.11.2008 19:07

Ich verstehe nicht, worauf "getroffene Hunde bellen" bezogen ist.
Jeder Selbständige, egal welcher Branche sollte entsprechende gewerbliche Versicherungen haben.
Und jede Privatperson ihre privaten Versicherungen (Rechtschutz, Haftpflicht...).
Wie Jörg sagt, das ist alles nicht teuer.

Soweit ich weiß stellen hier nicht nur Ärzte die geplatzen Termine anteilig in Rechnung, auch Fahrschulen berechnen 50% wenn eine Fahrstunde versemmelt wird. Und der Frisör meiner Frau macht das auch.
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Beitragvon tspeedy3 » 02.11.2008 19:13

Alois, mit der Terminsvereinbarung kommt im Regelfall bereits der Vertrag zustande (rechtlich ein Werkvertrag). Was anderes wärs wenn es um einen unverbindlichen Beratungstermin geht. Erscheint der Kunde nicht kannst du ihm sogar das volle Honorar für den Termin verrechnen und nicht nur eine Pauschale. Du musst bloß abzuziehen was du dir erspart hast (insbes Materialkosten)
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Beitragvon Phoenix » 02.11.2008 19:41

Alois, hast du angst vor einer Prozessflut?

:lol:

Bitte lasst doch die zwischen meldungen. Diese verwässern nur einen eigentlich sehr interessanten thread der invormativ sein könnte wenn nicht alle nase lang vom thema abgewichen wird.

Behalte mir in diesem Fall die Löschung von nicht Themenbezogenen beiträgen vor.

Nicht das einer sagt ich hätte es nicht angekündigt.
der Phoenix
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Beitragvon Alois » 03.11.2008 13:26

Nein, Phoenix, das habe ich definitiv nicht. :wink:
Aber: ich hatte mal das "Vergnügen", eine zeitlang für eine Fabrik die Reklamationen abwickeln zu dürfen. Und- Du kannst mir glauben, Du hast keinen Begriff, was die Leutchen so alles versuchen um an Kohle zu kommen!

Eine meiner Bedenken ist ganz einfach erklärt:
Nimm einen geistig eher schlichten Kunden, verpasse ihm ein- wie im Moment so beliebtes- "reingehauchtes, konturlos zart geinktes Tattoo", lass dan mal 3 Malle- Urlaube OHNE SONNENSCHUTZ drüber und es müsste jedem klar sein was passiert.

Was UV- Strahlung mit Farben macht, ist wohl hinlänglich bekannt- die Farbe bleicht aus.

Wenn der Kunde dann klagt, wird wohl jeder Sachverständige bestätigen, dass das Teil für ein Alter von erst 5 Jahren viel zu blass sei, der Kunde hat also Anspruch auf Schadenersatz!

Das kann es doch wohl nicht sein, oder? Und beweise als Inker erstmal, dass der Kunde regelmäßig ohne Sonnenschutz in der Sonne brät- das würde ich gern wissen, wie das gehen soll.

Ich hoffe, ich konnte meine Bedenken nachvollziehbar erörtern.

Ich hab geschrieben, weil tspeedy3 Österreicher ist. :wink:
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Beitragvon Loreleytattoo » 03.11.2008 13:37

Da wir ja hier nun einen Anwalt haben, frage ich mal hier in die Runde, wie es dann mit der schriftlichen Einverständniserklärung ausschaut. Dieses Thema ist ja auch in einem anderen Thread behandelt worden.
Würde mich und bestimmt auch andere Pro´s interessieren, wie die Rechtslage aussieht, wenn ein solches Schriftstück nicht vorhanden ist und es zu einer Klage kommt.
Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag aufs neue jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann!
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Beitragvon tspeedy3 » 03.11.2008 21:01

zur einverständniserklärung:
In Ö ist sie rechtlich vorgeschrieben in D meines Wissens nicht.
Aber auch in Österreich führt eine fehlende Einverständniserklärung nicht automatisch zur Haftung. Entscheidend ist ob fachgerecht gearbeitet und richtig aufgeklärt wurde. Sinn macht die Einverständniserklärung mE vor allem für Beweiszwecke: Nämlich wenn darin eine Aufklärung über Risiken (Allergien Pflege) schriftlich festgehalten ist. Ähnlich wie die Aufklärungsbögen die man vor einer Operation erhält. Tattoo und Piercing sind ja so wie eine OP auch körperliche Eingriffe.
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