Tattoos und Verbeamtung?

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Beitragvon Hypnotoad » 07.08.2008 14:07

Mein Damaliger Lehrer hatte ein Tattoo auf dem Unterarm. Im Sommer und beim Sport hat mans halt sehen können.
Also... es geht auch anders!
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(Voltaire, 1694 - 1778)
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Beitragvon dobermann » 07.08.2008 14:56

Naja ist jedoch in den letzten jahren bischen besser geworden aber dennoch wird selektiert (optisch)was ich als falsch ansehe denn wenn derjenige zugehackt bis zu den fingerspitzen einen guten job macht is mir das egal.
Aber wie sagt stromberg so schön...."büro ist KRIEG" :wink:
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Re: Tattoos und Verbeamtung?

Beitragvon littlesu » 07.08.2008 15:01

wu$chel hat geschrieben:Heyhey!

hat jemand von Erfahrung damit? ich beginne demnächst mein Lehramtsstudium


meine Schwester arbeitet an einer Schule in Berlin, ist aber nicht verbeamtet. Sie hat den linken Unterarm voll und bis dato hatte sie keine Probleme.
Kann natürlich sein, dass es in Berlin gelassener gesehen wird
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Beitragvon upsidedown » 07.08.2008 19:05

Machen soll und kann ja jeder wat er will; sone Diskussion soll ja keine Duckmäuser produzieren. Es soll hier bloß keiner so tun, als wäre die Sache im Lehramt mit zwei Fullsleeves ma einfach so mit aufrechtem Gang durchzustehen. Das kann eben schiefgehen, egal ob es später um Beurteilungen, Beförderungen oder die Rückendeckung bei einer Dienstaufsichtsbeschwerde geht und eben um die Verbeamtung.

Wer das Risiko trägt sei geehrt. Aber herunter reden ist wohl eher nich dienlich und die Ausnahme bestätigt die Regel.
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Beitragvon Bane » 07.08.2008 19:31

Irgendwie find ich die Frage dann aber auch bissel sinnlos. Ich mein, dass ich mit zwei Fullsleeves, am besten noch mit irgendwelchen Horrormotiven, schlechtere Chancen bei der Verbeamtung haben werde, sollte doch klar sein. Es herrschen nunmal gewisse Vorurteile gegenüber tätowierten Menschen und grad wenn es dann um die Arbeit mit Kindern geht, wird dann ganz gross drauf geachtet, dass nicht die "falschen" eingesetzt werden.Und Tätowierte werden nunmal immer erstmal pauschal als asozial abgestempelt.
Ich meine, es kommt ja auch sicher niemand auf die Idee sich mit nem Gesichtstattoo in ner Bank zu bewerben.
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Beitragvon upsidedown » 07.08.2008 19:48

Du, mit einem Tattoo außerhalb des Sichtfeldes hast Du in der Regel nicht mal als uniformierter Beamter ein Problem. Von daher ist dann auch diese Frage sinnlos, wenn sie es dann ist. Das Beamtenrecht ist ein Problem in sich, der Dienstherr kann beliebig erlassen und die Berufung auf freiheitliche Selbstgestaltung als verfassungsimmanent scheitert, da eben Beamte dieses Recht an der Eides-Garderobe wohlwissend abgeben.

Es ist ja nicht so, dass Ihr mit nem Sack eingefangen wurdet und keiner gesagt hat worauf Ihr Euch einlasst. Der Beamte genießt besondere Rechte und Vorzüge und hat eben auch leider besondere Einschränkungen. Das eine wie das andere finde ich zweifelhaft!
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Beitragvon ichfindkeinnick » 07.08.2008 22:40

jupp man muss sich ja auch nicht verbeamten lassen, es gibt viele die sich nicht in die Normen zwängen lassen wollen und deswegen einfach Angestellte bleiben... ist halt die Frage welche Ziele man im Leben hat und was man bereit ist dafür aufzugeben...
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