Monkima hat Recht, dass man dann folgerichtigerweise auch keine Bilder aus der Google-Bildersuche verwenden dürfte.
Verkürzt gesagt ist das auch genau der Fall.
Ist das Urheberrecht in diesen Punkten denn wirklich so restriktiv auszulegen?
Es ist nicht so restriktiv auszulegen, es ist so restriktiv. Hat jemand ein Wekr geschaffen und der Betreffenden Person die Nutzungsrechte nicht übertragen, daff sie es auch nicht - egal auf welche Weise oder auf welchem Medium - vervielfältigen.
Darf ich es mir dann tätowieren lassen, also offiziell?
Nope! Ein Irrtum, dem gerne auch mal Tätowierer unterliegen, die denken, dass sie mit dem Kauf eines "Vorlagen"-Buchs auch gleich die Nutzungsrechte an den darin befindlichen Abbildungen erwerben. Dem ist nicht so. Es sei denn es handelt sich tatsächlich um ein Flashbook, bei dem die darin enthaltenen Werke "public domain" sind.
PS: Insoweit gebe ich Dir natürlich Recht, Lena: Die Hemmschwelle, etwas anderes als ein fremdes Tattoo zu kopieren, ist bei Vielen ziemlich gering ausgeprägt.
Expect nothing..