Wichtig ist wirklich, sich das Haus mit jemand Fachkundigem vom Keller bis zum Dach genau anzuschauen. Das Haus wird in gegenwärtigem Zustand verkauft; der Veräußerer muss nur nicht erkennbare Sachmängel offenbaren, von denen er Kenntnis hat. Hatte er keine Kenntnis oder kannst Du es ihm nicht beweisen und es kommt zukünftig eine größere Reparatur, ist das das Problem des Käufers.
Ansonsten sollte nichts angezahlt werden oder überhaupt der Kaufpreis erst bezahlt werden, wenn der beurkundende Notar alles für die Abwicklung des Kaufvertrages vorliegen hat (Thema Lastenfreistellung ist extrem wichtig, sofern der Verkäufer selbst noch Schulden über das Haus abgesichert hat; diese werden üblicherweise mit dem Kaufpreis abgelöst).