Ich hab da mal ne Frage! Antworten auf alles un-/wichtige...

"Phoenix roxx the house" - Offtopicgerödel

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Re: Ich hab da mal ne Frage! Antworten auf alles un-/wichtig

Beitragvon Sheep » 10.05.2012 10:52

CherryBlossom hat geschrieben:Gibt es da nicht ne Klausel die den Verkäufer vor sowas schützt?
Also gerade bei Zahlendrehern oder so, quasi "Irren ist menschlich"?

Ich würds bezahlen, ich meine, du wusstest ja wieviel das Ding kostet und warst damit ja auch einverstanden.


Ich denke Urban kann da mehr zu sagen, aber ich würde behaupten, dass die Sache gegessen ist sobald man einen Kaufvertrag abgeschlossen hat.
Zumindest meine ich mich noch an so etwas aus meiner Ausbildung zu erinnern.
Lüssa hat geschrieben:Da meine Eltern vor kurzem aus der Kirche ausgetreten und nun offiziell Heiden sind gibts morgen Cannelloni :mrgreen:

Masinka hat geschrieben:ich bevorzuge das schlampen-dasein.. von einem stecher zum nächsten :mrgreen:
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Re: Ich hab da mal ne Frage! Antworten auf alles un-/wichtig

Beitragvon -Varg- » 10.05.2012 11:07

Das mit dem Zahlendrehen gibts aber das geht meines Wissens in ne andere Richtung.
Wenn der Autoverkäufer z.B ein Fahrzeug für 2500.- statt 25000 angeschrieben hat kannst du nicht darauf bestehen es für 2500.- zu kaufen. Wenn er aber das Fahrzeug für 23000.- statt 25000.- kannst du meines Wissens auf die 23000.- bestehen.

Naja mal gucken was Urban dazu meint ;)

@Cherry klar wusste ich was sie kostet, aber aus Fehlern lernt man nur wenn man dafür büssen muss :mrgreen:
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Re: Ich hab da mal ne Frage! Antworten auf alles un-/wichtig

Beitragvon megabit » 10.05.2012 11:21

Ich würde nicht bezahlen. Der Preis an der Kasse gilt.

Ein Preisschild ist ein Angebot an viele Personen und ist nicht bindend. Du kannst auch nicht den Preis aus einem Schaufenster erzwingen, wenn im Laden ein höherer Preis verlangt wird.
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Re: Ich hab da mal ne Frage! Antworten auf alles un-/wichtig

Beitragvon Staubwolke » 10.05.2012 11:28

Ich würde mal - ohne Gewähr :wink: - tippen, dass der Verkäufer gemäß § 119 BGB zur Anfechtung wegen Irrtums berechtigt ist.
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Re: Ich hab da mal ne Frage! Antworten auf alles un-/wichtig

Beitragvon Buddha_Eyes » 10.05.2012 11:29

Grundsätzlich siehst Du das nicht falsch. Der Vertrag ist schon zu mit dem gezahlten Kaufpreis zustande gekommen. Die Gefahr ist allerdings, daß Dein Gegenüber den Vertrag gemäß § 119 Abs. 1 BGB anficht. Ob er das dann wirklich kann, hängt ein wenig von den Details der damaligen Geschehnisse ab..

Edith sagt: zu langsam gewesen.. :wink:
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Re: Ich hab da mal ne Frage! Antworten auf alles un-/wichtig

Beitragvon Staubwolke » 10.05.2012 11:33

Gleicher Ansicht Staubwolke! :mrgreen:
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Re: Ich hab da mal ne Frage! Antworten auf alles un-/wichtig

Beitragvon Buddha_Eyes » 10.05.2012 11:40

:mrgreen:
Das Problem wäre halt grundsätzlich, daß der Verkäufer das Bestehen eines Irrtums nachweisen müsste - und das kann unter den gegebenen Umständen wegen des anderslautenden Preisschildes wohl gelingen. Deshalb die Sache mit den Details: Wenn das Preisschild auch noch an der Kasse vorhanden war, könne man argumentieren, daß der Verkäufer sich bewußt über dieses hinweggesetzt hat - blieb das Schild (was ich vermute) allerdings vor Ort und es wurde nur das Kunstwerk mit zur Kasse genommen, dann spricht ziemlich viel für einen Irrtum. Ne Meldung nach 2 Tagen dürfte auch unverzüglich gewesen sein und ich denke auch nicht, daß man im Falle der Rückabwicklung noch irgendwie nen Schaden behaupten könnte, den der Verkäufer dann gemäß § 122 BGB auszugleichen hätte.. Es sei denn, man erzählte ihm, man habe das Teil bereits anderweitig für 1.000,- verkaufen können und er habe einem dann den entgangenen Gewinn zu ersetzen... :mrgreen:
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Beitragvon upsidedown » 10.05.2012 11:43

Irgendwas kurz vor 1999 kommt ein Kollege ins Büro - freudstrahlend. Der hatte privat ne Wohnmobilvermietung. Jedenfalls ist er n bisschen früher auf dem Weg zum Dienst bei VW vorbei und da stand son VW Bus als Womoausstattung im Fenster und den wollt er sich mal ansehen. Da steht also nen junger Verkäufer und der bietet ihm das Ding für nahezu 10.000.- weniger an. Er unterschreibt den Vertrag natürlich sofort und freut sich n Ei. Jedenfalls hat der Händler dann die Auslieferung verweigert. Das ganze ging vor Gericht und der Kollege hat das Verfahren verloren. Begründung war wohl sinngemäß, dass ihm hätte bewusst sein müssen, dass ein solcher Preisnachlass nicht möglich sein kann.

Dementsprechend gehe ich mal so lax davon aus, dass ein Siebentel der Summe im Bereich gesunder Einschätzung nicht unnormal ist und er den Vertrag nicht anfechten wird können? Ich werte das als Preisnachlass, der idR nicht dokumentiert wird.

Urban? Vertragsrecht ist nicht meins...
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Re: Ich hab da mal ne Frage! Antworten auf alles un-/wichtig

Beitragvon Staubwolke » 10.05.2012 11:45

Noch dazu wusstest Du, dass der Preis anders gelautet hat. Insofern sehe ich das deshalb auch schwierig, wenn Du auf sog. Vertragsdurchführung pochst.

Edit: Zu langsam ... :wink:
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Re: Ich hab da mal ne Frage! Antworten auf alles un-/wichtig

Beitragvon Buddha_Eyes » 10.05.2012 11:48

@upsidedow:
Uh oh... bei Deinem Beispiel hängen ja noch ganz andere Probleme mit drin. Da kann es z.B. auch sein, daß dem Verkäufer für das Geschäft die Vertretungsmacht fehlte und das Gericht mit dem Preisdifferenz-Argument das Vorliegen einer sog. Anscheinsvollmacht verneint hat. Damit wäre dann der Vertrag gar nicht zustande gekommen. Folglich hätte man auch nix anfechten müssen..
Anfechten kann ich einen Vertrag aber bei Vorliegen eines entsprechenden Anfechtungsgrundes eigentlich immer..
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Beitragvon upsidedown » 10.05.2012 11:50

Ja ne, Hauptfrage des Verfahrens war nicht die Vollmacht des Verkäufers sondern wirklich die Frage, ob der Käufer berechtigt annehmen kann, dass der Preis noch "statthaft" (?) ist.

Und da hat das Gericht verneint.

(Anfechten kann man ja allet - aber was mich hier bewegen würde wäre halt n gewisser Fairnessgedanke. Ich mein, der Ton macht die Musike. Und das Anschreiben, wie hier wiedergegeben, klang ja ganz nett.)
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Re: Ich hab da mal ne Frage! Antworten auf alles un-/wichtig

Beitragvon Ueberdosis » 10.05.2012 11:56

Was war dann mit Quelle? falsches Komma gesetzt und es gab den mega Flachbild für 1,99 zu bestellen.
Holt man sich halt gleich mal 15 Stück, die haben Recht bekommen, das ist doch fast das gleiche.
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Beitragvon upsidedown » 10.05.2012 11:59

Da können dann wieder andere Faktoren ne Rolle spielen. Da gab es ja auch schon Urteile bzgl. aggressiver Werbung. Bei ner gedruckten Aktionswerbung kann man in der heutigen Zeit durchaus auch annehmen, dass ein Unternehmen tatsächlich mal eben nen Fernseher für 1.99.- raushaut.

(aber wie geschrieben - Vertragsrecht (schüttel))
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Re: Ich hab da mal ne Frage! Antworten auf alles un-/wichtig

Beitragvon -Varg- » 10.05.2012 14:37

Jo das anschreiben war wirklich sehr nett und Handgeschrieben (wo gbits den sowas noch.)
Ich tendiere auch dazu ihm die fehlenden 100.- zu bezahlen auch weil der alte Mann durchaus Sympathisch war :mrgreen:
@Buddha ja so in der art. Es waren 3identische Büsten, eine war angeschrieben und zwei weitere standen ein gutes Stück davon entfernt, ohne Preisschild. Aber war eigentlich klar dass alle drei vom Preis her identisch sind.

Edit: Besten dank für die Auskunft :)
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Re: Ich hab da mal ne Frage! Antworten auf alles un-/wichtig

Beitragvon Buddha_Eyes » 10.05.2012 15:39

Ich würde versuchen, mich - mal ganz unjuristisch - mit den Typen einfach darauf zu einigen, sich den Schaden zu teilen.. derartiges ist nach meinem Verständnis immer der beste Weg so etwas aus der Welt zu räumen...
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