von Buddha_Eyes » 26.04.2014 10:10
Ich habe das Urteil im Original hier liegen. Eigentlich vom Ergebnis her alles andere als spektakulär. Die einzige Sache, die wirklich krass ist, ist der Umstand, dass das Tattoo in diesem Fall offenbar SO schief gelaufen war, dass das OLG der Meinung war, das grundsätzlich vorhandene Recht zur Nachbesserung stehe dem Tätowierer nicht mehr zu, weil es dem Kunden einfach nicht zumutbar sei, sich von dem Betreffenden noch einmal tätowieren zu lassen. Ansonsten: alles soweit wie zu erwarten.
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