"[...]bist jedoch nach der ausbildung offiziell polizist und damit verbeamtet, kannst du wie allgemein bekannt nicht mehr gekündigt werden[...]"
Das ist grundfalsch. Du bist nach dem Fachhochschulstudium Beamter auf Probe. Die Probezeit beträgt minimal 2 Jahre. Erst danach bist Du Beamter auf Lebenszeit und dann erst unkündbar. Für eine Kündigung in der Probezeit reichen bereits mehrfach angemahnte Verspätungen.
http://www.recht-niedersachsen.de/21021/lpp1,03024.htm
[...]Bei Ausübung bestimmter Funktionen, in denen die Erkennbarkeit als Polizeibeamtin und Polizeibeamter in der Öffentlichkeit in einem besonderen dienstlichen Interesse liegt (z.B. im Einsatz- und Streifendienst, in der Öffentlichkeitsarbeit oder als Dienststellenleitung), kann von der jeweiligen Polizeibehörde, -dienststelle oder -einrichtung das Tragen von Dienstbekleidung auch für Kriminalbeamtinnen und -beamte genehmigt werden.
2.3 Trageformen
[...]
Verrichten mehrere Beamtinnen und/oder Beamte gemeinsam Außendienst, so sind möglichst einheitliche Oberbekleidung und Kopfbedeckung zu verwenden.
[...]
Soweit dienstlich erforderlich, kann die oder der Vorgesetzte einen bestimmten Dienstanzug anordnen. Bei geschlossenen Einsätzen erfolgt die Anordnung in der Regel durch die Polizeiführerin oder den Polizeiführer.
Ehrlich gesagt, ich würde es nicht riskieren. Selbst wenn Du in das Studium hineinkommst, kannst Du hinterher auf Vorgesetzte stoßen, die Dich nach belieben kaputt- und ausspielen. Das ist eine Entscheidung, die Du nach der Lebenszeitverbeamtung treffen solltest.
baerwurz hat geschrieben:D.h. trägst du im sommer langärmlige kleidung, ist auch ein sleeve bis zum handgelenk möglich
Wie hier der Auszug aus dem niedersächsischen Recht zeigt, selbst nach der Ausbildung kann/könnte es möglich sein, dass Dich der Dienstherr für einen einzelnen Einsatz in Uniform stecken will. Zum anderen bin ich gespannt, wenn man mit zwanghaft runtergeschlagenen Ärmeln bei der Durchsuchung zwischen liderlichem, schmutzigen Zeugs kramt oder eine körperliche Durchsuchung vornehmen will. Lecker. Und von der "freien Bekleidungswahl" würd ich auch mal gedanklich Abstand nehmen. Auch bei ziviler Bekleidung sieht der Dienstherr die "Angemessenheit" von Bekleidung vor und gibt den Vorgesetzten entsprechende Freiheiten. Wenn da einer der Auffassung ist, dass sein Kommissariat im Anzughemd zu erscheinen hat, magst Du Dich vllt. durchsetzen können und schlüpfst mit viel Tamtam beim Personalrat in Dein Longsleeve. Ob das aber bei der nächsten Personalentwicklung dazu führt, dass man Dich übersieht, lasse ich mal dahingestellt. Und hallo: nicht jeder wird im Dienstbetrieb der Überflieger dem man alles zugesteht. Die meisten bleiben Durchschnitt!