madmaxx hat geschrieben:Der BGR hat kürzlich geurteilt, das Kinderlärm grundsätzlich mal hinzunehmen ist.
Das stimmt nicht ganz .
Hab hier mal eins ( von gaaaaanz vielen ) kopiert .
Die rechtliche Lage
An die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten - 13 bis 15 Uhr und 22 bis 7 Uhr - sollten sich generell auch Kinder halten, im Zweifelsfall müssen die Eltern dafür Sorge tragen, dass die Kinder niemanden stören. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes muss jedoch Lärm "als Begleiterscheinung kindlichen und jugendlichen Freizeitverhaltens" in "höherem Maße" durch Nachbarn hingenommen werden (Az: V ZR 62/91). Wenn Kleinkinder in der Wohnung schreien, ist das von den Nachbarn auch nachts als "natürliches Verhalten des Kindes" hinzunehmen (AG Bergisch Gladbach, Az: 26 C 14/82 sowie ähnlich OLG Düsseldorf (Az.: 9 U 218/96). Werden Nachbarn allerdings unzumutbar gestört, können sie bei den Eltern oder dem Vermieter eine Unterlassung verlangen. In schweren Fällen kann der Vermieter die Ruhestörer sogar wegen Verletzung vertraglicher Pflichten abmahnen beziehungsweise kündigen.
Trotzdem: Es gibt auch Grenzen
Auch wenn es für Kinder wichtig ist, zu toben, draußen zu spielen und auch mal laut sein zu dürfen, sollten selbstverständlich auch Eltern und Kinder Rücksicht auf die Bedürfnisse Anderer nehmen. Eltern sollten ihren Kindern ganz klar Grenzen aufzeigen. So ist es sicher gerechtfertigt, wenn sich Nachbarn darüber ärgern, dass Kinder sonntags morgen um halb acht zum Bobby-Car-Fahren nach draußen geschickt werden. Auch wenn das Schlagen gegen das Kellergeländer im Garten für das Kind wundervoll klingt - aus Rücksicht auf die Nachbarn sollten solch unnötigen Lärmquellen verboten werden. Kindern sollten, besonders wenn sie älter werden, lernen, dass ein harmonisches Zusammenleben nur möglich ist, wenn jeder nicht nur auf seine eigenen Bedürfnisse schaut, sondern zumindest auch ein Stück weit die anderen im Blick hat. Sich nur auf Gesetze zu berufen, wird da sicher nicht immer der richtige Weg sein.
Quelle : eltern.t-online.de