Erstens unterliegt monkima nicht dem deutschen Steuerfiskus und zweitens kannste ja das Experiment, welches Du da vorschlägst selbst mal starten - und dann mal gucken, was passiert.
Vielleicht fragst Du auch einfach mal Deinen Steuerberater, ob das so funktionieren würde.... oder ob sich nicht vielleicht das FA davor schützen würde, in dem es vor Beginn des Zinslaufs nen Schätzbescheid erlässt. Die sind da doch - entgegen landläufiger Meinung - auch nicht geistig behindert.