renkman hat geschrieben:die zeichnung ist mein geistiges eigentum, soweit nicht anders vereinbart.
genau das ist der punkt! wenn der kunde mit eigenen ideen (z.B. bei bedeutungsschwangeren Motiven) kommt, dann ist das eben nicht mehr NUR dein geistiges eigentum! in dem fall fänd ich es nur fair, daß er die vorlage auch mitbekommt!
@mena
da geb ich dir recht - ganz vermeiden lässt sich das natürlich nicht daß irgendwer irgendwie irgendwo DEIN motiv klaut, aber wenn dein inker dir die speziell für dich angefertigte vorlage (ein komplett neu gezeichnetes motiv und kein umgestalteter flash!) mitgibt, dann kannst du jedenfalls schonmal sicher sein, daß zumindest er dein motiv nicht nochmal sticht!
@birmchen
ich red hier davon, daß die vorlage NACH dem stechen mitgegeben werden sollte! daß der inker die nicht VOR dem stechen rausgibt, sollte klar sein! schließlich macht er die arbeit, damit ER dir das tattoo stechen kann und nicht irgendein anderer...
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit

"Er aber, sag's ihm, er kann mich im Arsche lecken!"
(Götz von Berlichingen)
"Wenn du eine weise Antwort verlangst, mußt du vernünftig fragen."
(Johann Wolfgang von Goethe)