sunblocker werden verboten
Sonnenschutzmittel müssen aufgrund von EU-Empfehlungen neuerdings deutlicher gekennzeichnet sein. Dies erleichtert Ihnen die Auswahl eines für Ihre Bedürfnisse geeigneten Produkts. Wählen Sie ein Mittel, das Sie sowohl vor UV-B- als auch UV-A-Strahlung schützt. Der Lichtschutzfaktor (LSF) gibt das Schutzniveau vor der Sonnenbrand verursachenden UV-B-Strahlung an (in Zahlen bis 50). UV-A-Strahlung hingegen sorgt für vorzeitige Hautalterung und beeinträchtigt das menschliche Immunsystem. Ein neues UV-A-Siegel dient der Angabe des erforderlichen UV-A-Mindestschutzes, der einem genormten Prüfverfahren unterliegt. Irreführende Begriffe wie „vollständiger Schutz” oder „Sunblocker” werden verboten. Bitte denken Sie aber daran, dass die Verwendung von Sonnenschutzprodukten nur eine von vielen Maßnahmen zum Schutz vor der UV-Strahlung der Sonne darstellt.
quelle: http://europa.eu/abc/travel/healthy/index_de.htm
http://lga.de/tuv/de/download/tc_een_eu ... 009_07.pdf