Ob die Leute eine Ausbildung haben weisst du nicht, in den meisten Fällen haben sie es.
So, dann nenn mir die Namen mit den dazugehörigen Ausbildungen!
Wenn Du in Deutschland Xylocain o.ä. an Dritten anwendest ohne Arzt oder Heilpraktiker zu sein, machst Du Dich strafbar.
Wenn Du dir Xylo zum Eingenbedarf in der Apo besorgst und dich damit wegpumpst, dann ist das Dein Ding. Dagegen hat der Gesetzgeber nichts einzuwenden...
Hätte Jörg Dir nicht Einhalt geboten, dann hättest Du weiter Propaganda dafür gemacht. Lies mal Deine eigenen Posts.
Einmal kurz drüber mit der Tattoomaschine (zum Haut öffnen) dann Lidocain-Lösung einreiben, hat bei mir gewirkt!
usw. bis auf Seite 2...
Wie wärs wenn Du dich vorher erkundigen würdest, bevor Du sowas postest? Und da ruft man nicht seinen Inker an, sondern im zweifelsfall seinen Arzt!
Was wenn Martin das Zeug nun besorgt hätte? Sein Inker keine Ahnung hat, was er auch nicht muss, da er Tätowierer ist und kein Mediziner oder Pharmazeut. Wenn Martin wirklich so stark blutet, er das Zeug drauf großzügig verteilt und dann aus den Latschen kippt (Sportler haben empfindlichere Herzen als normalos) Und es passiert was? Dann wird die Ambulanz geholt, die packen ihn ein, spritzen Medikamente gegen die Symptome und haben bei Wirkungsnachlass des Lidokais gleich das nächste Problem an der Backe! Der Inker wird bestimmt nicht sagen "der hat so geblutet, dann hab ich ihn Xylo draufgetan"...Dann hört er gleich die Handschellen klicken. Und bewustlose reden bekanntlich nicht...
Führ Dir das mal vor Augen, dann kannst Du evtl. annähernd verstehen was mich so sauer macht...
Bei einem kardiogenen oder anaphylaktischen Schock reicht es den Verabreicher nicht, erste Hilfe zu leisten. Er muß den Kunden adäquat versorgen können, ansonsten hast Du unter Vorsatz gehandelt und wenns ganz schief geht den tot vorsätzlich in Kauf genommen. Unwissenheit schützt auch hier vor Strafe nicht! Nadann, herzlichen Kniestrumpf!