Ich weiß jetzt nicht, in welcher Branche Du arbeitest.
Im Bauhauptgewerbe ist es eindeutig so, daß die mit zunehmender Betriebszugehörigkeit länger werdenden Kündigungsfristen ausschließlich für den Arbeitgeber gelten. Als Arbeitnehmer hast Du immer 4 Wochen zum 1. oder 15. des nächsten Monats.
Außerdem: Was soll es bringen, wenn ich einen Arbeiter, der gekündigt hat und dementsprechend motiviert ist, zwinge noch Zeit in meinem Betrieb abzubummeln?

Bleibe im Land und wehre dich täglich.