Blau-weisse Vorurteile (sichtbare Tattoo)

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Blau-weisse Vorurteile (sichtbare Tattoo)

Beitragvon upsidedown » 12.11.2013 4:01

Dieses Thema ist aus einem Thread über Fingertattoos abgesplittet worden. Der ursprüngliche Thread ist HIER zu finden. / Nanun

Dass man sich mit den gänzlich unverdeckbaren Tattoos ne Menge Türen verstellt ist ja noch das eine.

Wenn ich Auto fahre, habe ich Berlin zB immer wieder Freunde vom MC GrünWeiss (Blau mittlerweile). Wenn ich angehalten werde oder in eine Kontrolle komme, dann dauert es bei mir ein paar freundliche Minuten länger. Bei der Kontrolle von Reserverad, Verbandskasten und Warndreieck gehe ich ja noch mit. In meinem Handschuhfach liegt jedoch nichts was für die Polizei von Wichtigkeit ist. Jedoch für mich. Denn außer nem Stadtplan, Zigaretten und Kaugummis liegt da nämlich die Unversehrheit meiner Grundrechte. Und für diese Nummer brauchen sie einen Verdacht. Und in deren Köpfen reicht oft schon ein tätowierter Arm aus. Auch nicht unter, neben meinem Sitz, geschweige denn im Aschenbecher. WTF?

Du schulst den elfjährigen ein und wenige Monate später entpuppt sich die Schule als ausgesprochen schwierig und Du möchtest nicht, dass sooo rigide mit den Kindern umgegangen wird. Weil der Knirps da aber schon erste Freunde hat, willst Du aber auch nicht mit dem Hammer drauf schlagen und einen Wechsel forcieren. Also setzt Du Dich mit tätowierten Händen und Hals vor die Eltern und Lehrer. Und dann lass die Schule mal am Wannsee sein. Viel Spaß (uU).
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Re: Blau-weisse Vorurteile (sichtbare Tattoo)

Beitragvon wolfpaec73 » 12.11.2013 8:09

upsidedown hat geschrieben: In meinem Handschuhfach liegt jedoch nichts was für die Polizei von Wichtigkeit ist. Jedoch für mich. Denn außer nem Stadtplan, Zigaretten und Kaugummis liegt da nämlich die Unversehrheit meiner Grundrechte. Und für diese Nummer brauchen sie einen Verdacht. Und in deren Köpfen reicht oft schon ein tätowierter Arm aus. Auch nicht unter, neben meinem Sitz, geschweige denn im Aschenbecher. WTF?



Mal unabhängig von deiner Behauptung, es läge an deinen tätowierten Armen (und mehr als eine Behauptung ist es ja wohl nicht, oder auf welche empirischen Untersuchungen stützt sich diese Annahme?):

Wenn die Polizei bei einer Kontrolle Verdacht hat, du könntest illegale Substanzen oder Waffen mit dir führen oder in ein Verbrechen verwickelt sein, darf sie natürlich dein Auto untersuchen. Ich sehe nicht ganz, was das mit deinen Grundrechten zu tun haben sollte.

MIR würde das auch stinken und ich hätte auch ganz sicher die passenden Kommentare parat und würde mich ebenso sicher hinterher bei der entsprechenden Dienststelle beschweren - aber ganz ehrlich? Es gibt sicherlich genug Paragraphen, die diesen Vorgehen stützen (in Deutschland! Das mag z. B. in den USA anders sein), so dass dir der Verweis auf deine Grundrechte kein Jota weiterhilft.


Edit: da war es wieder, das alte Problem

dein Körper, deine Entscheidung hinsichtlich Körpermodifikationen, aber eben auch dein Problem, die Konsequenzen deiner Entscheidung in deinem sozialen Umfeld zu tragen (so denn dein These zutreffend sein sollte)
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Re: Blau-weisse Vorurteile (sichtbare Tattoo)

Beitragvon DannyM3 » 12.11.2013 9:41

Ich fahre in den Schubladen bürgerlich denkender Menschen eher Autos die nicht unbedingt zu grossflächigen Tätowierungen passen. Ich ernte immer wieder mal irritierte Blicke. Mehr aber auch nicht.

Dass sich die Polizei davon beeinflussen lassen würde kann ich für mich 0,0 bestätigen.
Wenn ich überhaupt mal in eine Kontrolle komme ist es der Klassiker. "Haben Sie was getrunken". Fertig.

Vielleicht liegts manchmal ja weniger an den Tätowierungen als an der Art wie man mit seinem Gegenüber (ob mit oder ohne Uniform) umgeht ? Keine Ahnung :wink:
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Re: Blau-weisse Vorurteile (sichtbare Tattoo)

Beitragvon -Varg- » 12.11.2013 16:56

Muss Wolfpaec und Danny zustimmen.

Die Sympathie / Antipathie spielt auch bei der Polizei eine Rolle.

Ich hatte eine Zeitlang ein sehr stark getuntes Auto und wurde auch dementsprechend oft kontrolliert. Musste immer nur die Papiere zeigen und gut wars.

Oft gilt halt: Wie man in den Wald hereinruft, so schallt es heraus
Früher hiess es: "Iss deinen Teller auf dann scheint die Sonne"
Heute haben wir lauter fette Kinder und die Erderwärmung....
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Re: Blau-weisse Vorurteile (sichtbare Tattoo)

Beitragvon upsidedown » 13.11.2013 13:02

Wolfpaec, grundsätzlich darf eine Durchsuchung nur vom Richter angeordnet werden. Eine Anordnung durch einen Polizeibeamten ist rechtlich nur dann zulässig, wenn Gefahr im Verzuge gegeben ist. Eine richterliche Anordnung muss dann zwingend später nachgeholt werden. Gefahr im Verzug ist nur dann gegeben, wenn eine richterliche Anordnung vor der Durchsuchung nicht eingeholt werden kann, ohne den Zweck der Maßnahme zu gefährden (damit ist nicht gemeint, dass man als Polizeibeamter eh nur ne Stunde Standkontrolle machen wollte und einem die halbe Stunde warten auf die richterliche Anordnung zulange dauert). Ein Beweismittelverlust ist wohl bei dem Inhalt meines Handschuhfaches nicht gegeben (sitzt ja keiner drin und isst die Beweismittel auf oder spült sie runter). Die bindende Rechtsprechung geht davon aus, dass Gefahr im Verzuge grundsätzlich (es gibt Ausnahmen) verneint wird, wenn im Rahmen eines greifbaren richterlichen Bereitschaftsdienstes (davon kannst Du hier Berlin Tag und Nacht, inbesondere aber am Tage ausgehen) nicht wenigstens ein Telefonat mit dem Bereitsschaftsdienst geführt wurde.

Im Rahmen einer Durchsuchung ist eine Rechtsmittelbelehrung vorzunehmen, zur der ganz eindeutig nicht gehört "darf ich mal in Ihr Handschuhfach sehen", was zwar freundlich klingt, aber nichts als die Erschleichung eines Einverständnisses ist um Rechtshürden zu übergehen, weil man sehr genau weiss, dass die rechtskonforme Herangehensweise Aufwand und Schreibkram bedeutet und man sich dann doch nicht sicher genug ist, dass dann richtig durchzuziehen.

Eine Durchsuchung beim Verdächtigen ist ausnahmslos nur dann zulässig, wenn wenigstens ein begründeter Anfangsverdacht einer Straftat vorliegt, bloße Vermutungen oder kriminalistische Erfahrung reichen nicht aus. Ein Anfangsverdacht liegt vor, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Zeitgleich handelt es sich um die Annahmen die regelmäßig zu Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens führen müssen.

Mattschwarze oder anders auffällige Kraftfahrzeuge, Personen mit äußerlichen Auffälligkeiten oder ein angemessen freundliches Verhalten gehören zur kriminalistischen Erfahrung und begründen keinen Anfangsverdacht. Ebensowenig wie die Herkunft.

Und auch ein sachlich-distanziertes Verhalten, selbst ein unfreundliches (solange es keinen Straftatbestand erfüllt) ist keinerlei Aufforderung Rechtsnormen zu überschreiten, die dem Schutz meiner Grundrechte dienen.

Und nein, ich haben ich nicht an einem sogenannten gefährlichen Ort bewegt. Und selbst das begründet nicht aus sich heraus eine Durchsuchung von Personen oder Sachen.

Tatsache ist, dass im Neuköllner Kiez ein Mehrfaches an Fahrzeug- und Personenkontrollen stattfindet. Das ist an und für sich erstmal störend, aber rechtlich begründbar. Nicht mehr begründbar ist, dass hier die Kontrollen regelmässig abgleiten, wenn Du nicht gerade aussiehst als hättest Du Dich vom Villenviertel am Wannsee hier her verlaufen.

Der Hinweis auf Bodymods geht in diesem Zusammenhang völlig fehl. Bodymods begründen keinen Anfangsverdacht.
Zuletzt geändert von upsidedown am 13.11.2013 13:25, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Blau-weisse Vorurteile (sichtbare Tattoo)

Beitragvon DannyM3 » 13.11.2013 13:15

Erzählst du den armen Verkehrspolizisten auch immer gleich was vom Grundgesetz ? :lol: :mrgreen: :wink:
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Re: Blau-weisse Vorurteile (sichtbare Tattoo)

Beitragvon upsidedown » 13.11.2013 13:23

Wenn er das macht was er machen soll und das lässt was er lassen soll - im Rahmen seiner dienstlichen Pflichten und des ihm tatsächlich zustehenden Ermessens? Nö.

Und bis zum Grundgesetz muss man nicht ausholen. Die StPO reicht völlig aus.

Es ist leider ein schleichender Prozess, dass Executivorgane einen Spielraum vom "Wehr-" oder Ahnungslosigkeit nutzen. Ich hab in Nürnberg in einem Studio gearbeitet das an der Grenze zum Rotlichtviertel lag. Um die Ecke haben immer ein paar Junkies rumgestrauchelt. Die wurden - selbst im Winter - regelmässig in irgendwelche recht gut einsehbaren Ecken gezerrt und mussten dort vor recht öffentlichen Augen die Hosen runterlassen.

Ich finde das unmöglich.
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Re: Blau-weisse Vorurteile (sichtbare Tattoo)

Beitragvon wolfpaec73 » 13.11.2013 13:50

Wenn das alles stimmt (ich zweifle nicht dran): gut zu wissen, ich wusste es nicht.

Da das hier aber
upsidedown hat geschrieben: zureichende tatsächliche Anhaltspunkte
(bewusst) schwammig formuliert wurde, wird sich wohl ggf. immer ein Grund finden.

Und:im Falle eines Falles verzichte ich lieber auf meine "Grundrechte" (ich habe ja schließlich nichts zu verbergen) und öffne das Handschufach und komme schnell weiter. Was im Anschluss beschwerdetechnisch draus mache, ist ne andere Sache.

Alternative ist eine wahrscheinlich stundenlange Prozedur, weil ich die Polizei sauer fahre. Ich warte auf eine richterliche Anordnung in der die Streifenbeamten dann die Sicherheitsnadeln in meinem Verbandskasten zählen und überprüfen, ob der Inhalt denn überhaupt noch den aktuellen DIN oder EN entspricht.
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Re: Blau-weisse Vorurteile (sichtbare Tattoo)

Beitragvon Norb » 13.11.2013 13:52

wolfpaec73 hat geschrieben: Und:im Falle eines Falles verzichte ich lieber auf meine "Grundrechte" (ich habe ja schließlich nichts zu verbergen) und öffne das Handschuhfach

Wo hört der Spaß dann auf? Wenn das Handschuhfach Deine Sockenschublade ist?
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Re: Blau-weisse Vorurteile (sichtbare Tattoo)

Beitragvon wolfpaec73 » 13.11.2013 13:54

Kann mich nicht erinnern, das Wort "Spaß" gebraucht zu haben. Ich wähle lediglich das kleinere von zwei Übeln.

Und warum du Socken im Handschuhfach hast, hab ich auch nicht verstanden.
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Re: Blau-weisse Vorurteile (sichtbare Tattoo)

Beitragvon upsidedown » 13.11.2013 14:11

Das ist nicht bewusst schwammig ausgeführt, sondern ein rechtlicher Terminus der auch in Polizeischulungen geführt ist und sich sehr genau definiert.
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Re: Blau-weisse Vorurteile (sichtbare Tattoo)

Beitragvon wolfpaec73 » 13.11.2013 14:28

und worüber?
Das größte Problem der Kommunikation ist die Illusion, sie habe stattgefunden (George Bernard Shaw).

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Re: Blau-weisse Vorurteile (sichtbare Tattoo)

Beitragvon upsidedown » 13.11.2013 17:03

Dienst- und Ausführungsvorschriften, die sich an eine gängige Rechtsauffassung knüpfen. (Ich schreib da noch was dazu)
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Re: Blau-weisse Vorurteile (sichtbare Tattoo)

Beitragvon akino » 13.11.2013 21:39

Ich finds extrem gut, wenn jemand (ohne zu pöbeln) seine Rechte kennt und auf diesen besteht.

Ich geb ehrlich zu, ich wär in ner Polizeikontrolle, wo jemand in mein Handschuhfach gucken will, völlig aufgeschmissen, und könnte dem außer "ich will das nicht" nichts entgegensetzen.

Klar sind Gesetze kein Geheimnis und ich könnte mir das einfach anlesen, aber irgendwie war ich noch (fast) nie in einer Situation, wo ich das gebraucht hätte und irgendwie haben da dann doch andere Sachen Vorrang in meinem Leben.


Ich bin generell mit meinen Dreads damals weit mehr angeeckt als mit meinem sichtbaren Tattoo. Obwohl man mir das vielleicht damals als "Jugendsünde" durchgehen lassen hätte können. Aber man wird halt immer gleich in die Drogenkonsum-ecke gesteckt, auch wenn man noch so brav aussieht...

Das mit den "blau-weißen" Vorurteilen gefällt mir in seiner Doppeldeutigkeit :lol: , ich bin in Bayern aufgewachsen, dann eine Weile in Frankfurt gewesen und wohn jetzt in Sachsen-Anhalt und das in Bayern die Polizei am seltsamsten ist, ist meiner Erfahrung nach kein Vorurteil...
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Re: Blau-weisse Vorurteile (sichtbare Tattoo)

Beitragvon upsidedown » 14.11.2013 1:29

@akino: Ich war ein paar Jahre lang Bulle und hatte über Aus- und Fortbildung ne gute Rechtskenntnis. Wenn Du nen gewissen Einstieg hast, ist die Auseinandersetzung mit neuen Rechtsnormen in den einzelnen Rechtssparten doch einfacher.

Das ist bestimmt nicht mein Hobby :D

Ich sehe in Berlin - wo auch immer ich Polizei sehe - nur noch wenige Menschen, die freiwillig nen Polizisten nach dem Weg fragen (real und im übertragenen Sinne). Das war früher anders. Das Verhältnis hat sich gewandelt. Es mag in anderen Städten anders sein.

Aber ich wäre schon froh, wenn die Leute ihre Rechte kennen würden. Wenn man weiß was sein Recht ist, wird einem vielleicht schneller auffallen, was einem schon alles genommen wurde.
Aber in diesem Land wird Recht eher wahrgenommen, wenn plötzlich die Existenzberechtigung von 300 PS Pkw diskutiert wird.



@wolfpaec: ich bin ordentlich müde - ich suchs in den nächsten zwei Tagen raus. Es betrifft verschiedene Bereiche, die durch verschiedene Rechtsmittelabwägungen entschieden werden müssen. Entwickelst Du einen Anfangsverdacht zu einer Straftat, muss schon ein hinreichender Verdacht gegeben sein. Findest Du bei einer auf Verkehrssicherheit angelegten Standkontrolle beim Sichten des Warndreiecks im Kofferaum einen Kuhfuss lose herumliegen, bedeutet das nicht, dass Du einen Einbrecher vor Dir hast. Egal ob es ein abgeranzeter 20jähriger in Hiphopklamotten ist, ein Roma oder ein Typ in teurer Rawdenim mit neuem 5er BMW. Liegt da aber ne vierteilige Sammlung von typischen Einbruchswerkzeugen und sonst nichts, das darauf hindeutet, dass der Typ vom Schlosserservice ist, hast Du erstmal überhaupt den Teil eines Anfangsverdachtes. Und dann kannst schauen ob Du noch andere Ungereimtheiten findest. Fahrgestellnummer? Motornummer? Papiere? Dann liegt knapp unter dem Vordersitz noch sichtbar ein neues Radio. Kein Einbaurahmen. Kann immer noch ein Automechaniker sein, der gerade seinem Kumpel geholfen hat wieder in sein Auto zu kommen. Jedenfalls lässt sich aus dem Radio und dem Einbruchswerkzeug der Verdacht ableiten, dass das Radio gestohlen sein könnte. Also nimmste die Seriennummer und machst eine Abfrage. Und tatsächlich. Also Einbruchswerkzeug und geklautes Radio - egal welcher Typ und Du hast den Anfangsverdacht für eine Straftat, die öffnet Dir zumindest rechtlich die Tür, das Kfz weiter zu durchsuchen. Bleibts bei dem vierteiligen Arbeitsbesteck, kannst allenfalls noch ne Personenabfrage machen ob er gesucht wurde und dann wars das. Festellungbericht vllt noch und gut...

Über Personen, die unter verdächtigen Umständen angetroffen worden sind, sollen "Anhaltemeldungen" oder "Beobachtungs- und Feststellungsberichte" vorgelegt werden.

Steht eine Person im Verdacht, eine konkretisierbare Straftat begangen zu haben, ist gemäß 163 b Abs. 1 StPO die Identität festzustellen und Strafanzeige vorzulegen.
Quelle: RODORF.de



Der Verdacht, dass ein Fahrzeugführer Cannabis konsumiert hat, führt nicht zu der Berechtigung das Kfz zu durchsuchen. Wenn sich jedoch bei einer Fahrzeugkontrolle (der Schutzmann blickt von der Beifahrerseite ins Auto, sagt freundlich Hallo wir haben Sie angehalten weil, und sein Blick fällt zufällig in die Mittelkonsole wo ein 5gramm Beutel Gras liegt) Drogen anfinden, entsteht die Berechtigung für eine Durchsuchung von Person oder Sache. Aber auch das unter dem Schutz der Grundrechte. Und die sagen, dass es in diesem Land keinen Menschen gibt der so wenig wert ist, dass wir ihm unter den Augen in der Öffentlichkeit die Hose bis in die Kniekehlen ziehen dürfen.

Jedenfalls geht das bis tief ins Strafverfahren. Du musst bei allen Maßnahmen die Du triffst, eine Rechtsmittelabwägung tätigen. Das ist eigentlich nichts mit Schwammig. Alles braucht eine Begründung. Geht das verloren, dann ist das ein Prozess, der sich ungehindert fortsetzt und irgendwann für jeden spürbar wird.

Es geht mir nicht nur um meine Rechte. Das was wir als Grundrecht bekommen haben, auf dem unser gesamtes Rechtskonstrukt steht, ist eigentlich wirklich erstmal keine schlechte Idee. Aber wir pervertieren und verkaufen es Stück für Stück mit der Begründung, dass man bestimmten Problemen nicht anders Herr würde. Und wir empfinden das für uns als unschadhaft - weil wir haben ja nichts zu verbergen.

Hey, und natürlich gebe auch ich manchmal auch klein bei, obwohl ich weiss, dass ich das Ding gewinnen (am Ende^^) könnte. Ich hab ja auch noch n paar Herzkranzgefäße die ich mir für was anderes aufspare... hrhrhr
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