schwer dürfte es werden zu beweisen, dass der Tätowierer dir genau das versprochen hat was du verlangt hast, und er es dann nicht geliefert hat.
Immerhin musst du beweisen, dass was schiefgelaufen ist. und nicht er dass es nicht schief gelaufen ist.
Moderatoren: MartiAri, BassSultan
Buddha_Eyes hat geschrieben:Was bringt Dich zu dieser Erkenntnis? Ist auch nur ein normaler Werkvertrag und damit ist das Gewährleistungsrecht auch nicht anders als bei allen anderen Verträgen dieser Art...
Blows, Farbe nicht drinnen, das Verwenden kaputter Nadeln, das Überstrapazieren der Haut beim Tätowieren - das sind alles Dinge, die man sieht.
Und den wegen ner hässlichen Gurke vor den Kadi schleifen halte ich für mehr oder weniger vergebene Liebesmüh'