Mit verpatztem Tattoo vor Gericht?-Erfahrungen?

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Re: Mit verpatztem Tattoo vor Gericht?-Erfahrungen?

Beitragvon santazero » 11.11.2012 16:24

schwer dürfte es werden zu beweisen, dass der Tätowierer dir genau das versprochen hat was du verlangt hast, und er es dann nicht geliefert hat.

Immerhin musst du beweisen, dass was schiefgelaufen ist. und nicht er dass es nicht schief gelaufen ist.
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Re: Mit verpatztem Tattoo vor Gericht?-Erfahrungen?

Beitragvon Angsthase » 11.11.2012 20:17

also wenn man schon wegen einer verpatzten Frisur vor Gericht ziehen kann und gewinnt wieso nicht mit einem Tattoo?? :mrgreen:
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Re: Mit verpatztem Tattoo vor Gericht?-Erfahrungen?

Beitragvon DannyM3 » 12.11.2012 10:33

Buddha_Eyes hat geschrieben:Was bringt Dich zu dieser Erkenntnis? Ist auch nur ein normaler Werkvertrag und damit ist das Gewährleistungsrecht auch nicht anders als bei allen anderen Verträgen dieser Art...


du bist der Anwalt. Du weisst es wahrscheinlich besser, aber

- Kein schriftlicher (Werk)vertrag
- Meistens wahrscheinlich Aussage gegen Aussage
- Keine Normen oder DIN Vorschriften für Tattooqualität
- Mit Sicherheit fehlendes Verständniss des Richters - also wird er in Richtung Vergleich gehen

Und beim Werkvertrag hat der Handwerker doch 3x die Chance auszubessern, oder ? Möchte ich jetzt auch nicht unbedingt haben ;-)

etc. pp.

Und dann die Schadensbegleichung... welcher Schaden ist entstanden und wie sieht die Widergutmachung aus? Also wofür streite ich eigentlich ?
Was sagt die Rechtsschutzversicherung dazu - sofern man eine hat.

Das meinte ich mit relativ aussichtslos bzw. nutzlos Kraft verschenken.


Aber wie gesagt - du bist Anwalt. Erzähl es sehr gerne mal von deinem Standpunkt aus.
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Re: Mit verpatztem Tattoo vor Gericht?-Erfahrungen?

Beitragvon Buddha_Eyes » 12.11.2012 11:14

Das Thema wäre wohl insgesamt etwas zu weitschweifig um hier einen Aufsatz zum Thema "Tattoos in der Rechtspraxis" zu schreiben. Aber nur mal zu Deinen Einwänden:

- Kein schriftlicher Vertrag
Sollte nicht soo das Ding sein. Werkverträge sind nicht formgebunden und daß ein bestimmter Tätowierer eine entsprechende Person tätowiert hat, dürfet recht leicht zu beweisen sein. Damit ist ein zumindest konkludenter Vertragsschluss mühelos darzustellen

- Aussage gegen Aussage
Wahrscheinlich nicht das größte Problem, wenn der Vertragsschluss erst mal feststeht. Jedenfalls bei handwerklichen Fehlern, ist ja das Tattoo selbst Beweis genug. Etwas anderes wäre es, wenn behauptet wird, es sei motivisch von den Vorgaben des Kunden abgewichen worden.. dann dürfte es ohn schriftliche Dokumentation des Motivwunsches (die ich Tätowierern und Kunden gleichermaßen empfehle) für den Kunden, der insoweit seine Anspruchsvoraussetzungen zu beweisen hätte - schwierig werden.
Ich sehe allerdings da für Tätowierer mittelfristig eine ganz besondere Gefahr auf der Ebene der Beweislast: Bei Schönheits OPs ist es so, daß der Mediziner bei einem Kunstfehlerprozess zu beweisen hat, daß er vollständig lege artis gearbeitet und den Kunden auch über sämtliche (bei Schönheits-OPs auch fernliegende) Risiken der Behandlung aufgeklärt hat. Ich sehe keinen Grund, warum Gerichte diese Rechtsprechung nicht auch auf Tattoos und/oder Piercings übertragen sollten... und dann muss tatsächlich der Tätowierer beweisen, daß er handwerklich alles richtig gemacht hat.. bei der bisherigen Dokumentationspraxis in Tattoostudios dürfte das für fast jeden Tätowierer ein sichrer Gang in die Haftung sein..

- Keine "verbindlichen" Qualitätsstandards
Das stimmt zwar, aber ist letztlich unschädlich. Wir reden hier ja nicht über die Frage künstlerischer Darstellung sondern über handwerkliche Fehler. Blows, Farbe nicht drinnen, das Verwenden kaputter Nadeln, das Überstrapazieren der Haut beim Tätowieren - das sind alles Dinge, die man sieht. Gleiches gilt für das Aushändigen unzutreffender Pflegeanleitungen, die Verwendung verkeimter Farbe usw. Ein Profi kann schon an einer Tätowierung ne ganze Menge Dinge erkennen.

- Wo der Richter keinen eigenen Sachverstand hat, muss ein Sachverständiger her.

Ja, beim Werkvertrag hat der Werkunternehmer grundsätzlich ein Nachbesserungsrecht (wenn auch keine 3x). Was ja auch ok ist. Ist allerdings die Tätowierung völlig in die Hose gegangen, dann kann es auch für den Kunden unzumutbar sein, denselben Menschen noch mal an seine Haut zu lassen und er kann sofort Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche geltend machen.

Welche Ansprüche entstehen? Einige:
- (Teilweise) Rückzahlung des Preises für das Tattoo
- Ausgleich der Kosten für Covern / Entfernen / Instandsetzen
- Schmerzensgeld

Solche Sachen sind nicht weniger oder mehr aussichtslos als ne Klage wegen ner schiefgegangenen Schönheits-OP.

Ich hoffe, das hat ein wenig Licht in's Dunkel gebracht.
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Re: Mit verpatztem Tattoo vor Gericht?-Erfahrungen?

Beitragvon DannyM3 » 12.11.2012 11:23

Danke für deine Ausführungen!


Blows, Farbe nicht drinnen, das Verwenden kaputter Nadeln, das Überstrapazieren der Haut beim Tätowieren - das sind alles Dinge, die man sieht.


Das sind aber alles Dinge über die wir - und selbst die hier mitschreibenden PROS - selten einer Meinung sind ! DAS meinte ich ja mit schwierig.

Und ich denke mal der TE hat sich eher ne Gurke abgeholt und war beim Gurkenhändler um die Ecke. Und den wegen ner hässlichen Gurke vor den Kadi schleifen halte ich für mehr oder weniger vergebene Liebesmüh'

auch wenns den Hunni dann nach 3 Verhandlungstagen ggf. zurückgeben sollte.

Reden wir also von Körperverletzung wie es z.b. bei Anokhi passiert ist ?
Von verkeimter Farbe - etc. sogar mangelnde Hygiene und dadurch Ansteckung mit Krankheit... das ist imho n ganz anderes Kaliber als der Gurkenschmid um den es m.E. dem TE geht.


Verbessert mich wenn ich falsch liege.
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Re: Mit verpatztem Tattoo vor Gericht?-Erfahrungen?

Beitragvon Buddha_Eyes » 12.11.2012 11:38

Und den wegen ner hässlichen Gurke vor den Kadi schleifen halte ich für mehr oder weniger vergebene Liebesmüh'

Das würde ich bei ner richtigen Vollgurke auch ganz anders sehen - die erkennt doch auch hier fast jeder... Nö, da wäre ich weit weniger pessimistisch als Du. DAS sind sogar m.E. Dinge die man nem Richter sogar ohne Hilfe eines Sachverständigen dargestellt bekommt.. natürlich ist es so, daß dann zwischen Vollgurke und ner Top-Tätowierung auch ne Menge Zwischenstufen existieren, die tatsächlich kaum justiziabel sein dürften.. aber das kann man dann immer nur anhand der jeweiligen einzelnen Tätowierung beurteilen.
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Re: Mit verpatztem Tattoo vor Gericht?-Erfahrungen?

Beitragvon DannyM3 » 12.11.2012 11:51

Der richtige Vollgurkesnchmid kann dann aber sein Portfolio zeigen und beweisen, dass das seine "Kunst" ist.. Siehe aktuelles Tat von Scarlet Johannson ;-)

Anders verhält es sich natürlich wenn er den Kunden bewusst täuscht - Arbeiten von TLW über Andy Engel bis Moni Marino zeigt und dann sowas sticht.

Bild


:lol: :mrgreen:

aber auch das müsstest du dann ja erstmal wieder beweisen!
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Re: Mit verpatztem Tattoo vor Gericht?-Erfahrungen?

Beitragvon Buddha_Eyes » 12.11.2012 12:11

Weisst Du, das wird mir langsam zu blöd... man versucht hier, einigermaßen informative Beiträge zu schreiben und dann kommt so etwas... ich weiss nicht was Dich reitet, aber wenn dem TE an einer sinnvollen Info gelegen ist, dann soll er mir einfach ne PN schreiben... ich breche das jetzt hier ab.
Dass ein Sachmangel natürlich nur dort vorliegt, wo vertraglich Vereinbartes und Geleistetes auseinanderfällt, ist klar.. Wer ne Gurke will und die auch bekommt, wird tatsächlich kaum Ansprüche geltend machen können... ich dachte, das würde sich von selbst verstehen..
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Re: Mit verpatztem Tattoo vor Gericht?-Erfahrungen?

Beitragvon DannyM3 » 12.11.2012 12:19

Hä ? :shock: :?
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Re: Mit verpatztem Tattoo vor Gericht?-Erfahrungen?

Beitragvon Buddha_Eyes » 12.11.2012 12:34

Sorry, wenn ich Dich falsch verstanden habe, aber die beiden von Dir gezeigten Fotos sind doch auch dann Gurken, wenn jetzt nicht eine Tätowierung der Qualitätsstufe Engelhard in Aussicht gestellt wurde.
Und die kann man nun wirklich auch beim besten Willen nicht als Kunst verkaufen - selbst wenn man sich noch so große Mühe gibt.. und das wäre doch nun auch wirklich jedem Richter beizubiegen, weil derart offensichtlich..
Wie gesagt: Sorry, wenn ich das falsch verstanden haben sollte! Bin gerade eh latent genervt (nicht wegen Dir oder sonst wem oder was im Scout) - da mag ich es einfach in den falschen Hals bekommen haben.
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Re: Mit verpatztem Tattoo vor Gericht?-Erfahrungen?

Beitragvon DannyM3 » 12.11.2012 12:57

Ja so Tage gibts. Montag morgen und die Woche geht nicht rum
Nix für ungut.
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