von Buddha_Eyes » 03.08.2011 11:29
Das ist völliger Blödsinn.. Wurde der Urlaub einmal gewährt, kann diese Gewährung nicht widerrufen werden.. hier gilt - wie für alle Willenserklärungen - daß ein Widerruf nur bis zum Zugang der Erklärung möglich ist..
Es sei denn, der Urlaub wäre eh unter dem Vorbehalt des Widerrufs (und damit rechtlich betrachtet gar nicht) gewährt worden (oder es gäbe, was ich fast ausschließen möchte, ne relevante Tarifvertragliche Regel, die so etwas gestattete). In ganz extremen Ausnahmefällen kann der Arbeitnehmer verpflichtet sein, den Antrag des Arbeitgebers auf Änderung der Urlaubszeit zuzustimmen - aber da müssten schon plötzlich sehr ungewöhnliche Umstände eingetreten sein.
So was macht mich schon weider echt sauer.. was sich manche Arbeitsgeber einbilden..
Damit gilt: Der Urlaub ist gewährt und bleibt es auch.
Es ist dann übrigens nicht unproblematisch, einfach nicht in den Urlaub zu fahren und die Kosten für den Abbruch dem Arbeitgeber auferlegen zu wollen, da der Urlaub ja gewährt wurde (und der Widerruf unwirksam ist). HIer ist entweder ein klärendes Gespräch mit dem Arbeitgeber nötig, verbunden mit dem Hinweis, daß er sich seinen Widerruf in den Ar*** stecken kann oder man muß die Arbeitsgerichte bemühen.. Einfach nicht fahren und dann Kohle zurück haben wollen, kann (muss nicht) nach hinten losgehen..
Expect nothing..