wolfpaec73 hat geschrieben: mindestens ersetzen
Musste mir die Frage aber auch nie stellen. Reise wo es geht mit dem Flugzeug und sonst mit der Bahn 1. Klasse. Und Taxi natürlich. Oder Mietwagen.
Großkotzen beendet.
Werd mal schauen, ob ich noch was finde...
edit (Quelle: wikipedia):
Reisekosten, die einem Arbeitnehmer entstehen, kann der Arbeitgeber steuerfrei erstatten (§ 3 Nr.13 bzw. Nr.16 EStG). Die Reisekosten, die der Arbeitgeber steuerfrei erstattet hat, sind nicht mehr im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung als Werbungskosten abzugsfähig (§ 3 c Abs.1 EStG).
Der Arbeitgeber kann festlegen, dass jeweils nur die günstigste Alternative als Erstattungsgrundlage herangezogen wird. Dann muss er jedoch auch die entstehenden zusätzlichen Zeiten z. B. für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ertragen.
Es ist zu unterscheiden zwischen den entstandenen tatsächlichen Kosten, die steuerlich absetzbar sind, und den vom Arbeitgeber erstatteten Kosten, die gemäß dessen Reisekostenordnung niedriger sein können (insbesondere im öffentlichen Dienst und bei Körperschaften des öffentlichen Rechts). Der Differenzbetrag kann in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Dazu muss der Arbeitnehmer eine Kopie der Abrechnung und der Buchungen der Erstattung einreichen und der Arbeitgeber muss dem Finanzamt des Arbeitnehmers gemäß Abgabenordnung (AO) die Originalbelege vorweisen können.
Zusammengefasst also wie ich vermutete: der Arbeitgeber kann (aber muss nicht) dir die kompletten Fahrtkosten ersetzen. Was er dir nicht erstattet, machst du bei deiner Steuererklärung geltend.
Interessanter wäre für mich die Frage - wird dir die Reisezeit als Arbeitszeit vergütet?