Scratcher sticht Minderjährige, was tun?

Allgemeines zum Thema Tattoo

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Beitragvon Buddha_Eyes » 10.06.2010 16:15

Hmm - offensichtlich liest Du meiene Sachen nicht richtig oder ich drücke mich zu kompliziert aus. Ich habe an keiner Stelle gesagt, es würden Kosten entstehen und "kann man prima selber machen" heißt: Man kann selbst zur Polizei oder zur Stadt gehen und denen das Problem schildern. Ist doch nicht sooo schwer zu verstehen oder? Und genau das, was Du auch gesagt hast

Dir kann auch das Verhalten der StA Bonn wurscht sein - nur da die Sache sich in Bonn zuträgt, darf ich doch wohl - aufgrund gewisser beruflicher Erfahrungen - darauf hinweisen, daß der Gang zur Ordnungsbehörde aus meiner Sicht die effektivere Wahl wäre.. wer hat Dir denn in die Suppe gespuckt??

Wenn es bei der Tätowierung zu Blowouts oder Narben kommt, ist das sicher nicht lege artis - aber davon hat hier niemand etwas geschrieben - daher mein Hinweis..

Studierst Du noch?

Nö - seit 1997 nicht mehr. Aber solltest Du es noch tun, rate ich Dir, in Zukunft sorgsamer zu recherchieren: Die Verordnung, von der Du redest ist österreichisches Bundesrecht (http://www.wko.at/fkm/141.pdf) - und daher in Bonn ziemlich wumpe...

Und der Hinweis des TE resultierte aus Rechtsunkenntnis, die Du glatt unterstützt hast.

Indem ich darauf hinwies, daß auch eine vorhandene RSV evtl. anfallende Kosten (also falls man auf die Idee käme - unnötigerweise - einen Anwalt zu beauftragen) nicht trüge?? :shock: :?:

Ich hab keine Ahnung, was Dir an meinen Äußerungen quer gekommen ist, aber schalte einfach mal nen Gang runter - alles ist gut, vielleicht liest Du die letzten Postings noch mal und dann klärt sich sicher alles sonstige von selbst.. :mrgreen:
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Beitragvon NikoUnstoppable » 10.06.2010 17:41

Danke für die Antworten.

Die von mir genannte Verordnung besagt, dass das piercen mündiger Minderjähriger durchaus ohne die Einwilligung der Eltern stattfinden darf (also ab 14) solang das Piercing innerhalb von 24 Tagen heil.
Jedoch ist das Tätowieren (auch mit Einwilligung) verboten.

"Das Piercen und Tätowieren bedürfen der rechtswirksamen schriftlichen Einwilligung
der zu piercenden oder zu tätowierenden Person.
Das Piercen von Minderjährigen bedarf zusätzlich der rechtswirksamen schriftlichen Einwilligung
der mit der Pflege und Erziehung des Minderjährigen betrauten Person.
Handelt es sich bei der zu piercenden Person um einen mündigen Minderjährigen, entfällt die
Einwilligungspflicht, wenn zu erwarten ist, dass die gepiercte Stelle innerhalb von 24 Tagen heilt.
Das Tätowieren von Minderjährigen ist verboten."

Wie upsidedown schon geahnt hat, wird die Schwester jedoch niemals gegen den Typen aussagen (es sei denn, sie merkt irgendwann, wie schlecht die Tattoos sind).
Den Tipp von Buddha_Eyes, sich ans Ordnungsamt zu wenden werde ich mal weitergeben, zumindest anrufen und fragen schadet ja nicht.
Sonst sage ich denen einfach, dass sie mal persönlich dem Typen die Meinung sagen sollen.
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Beitragvon Buddha_Eyes » 10.06.2010 17:52

Auch auf die Gefahr, mich zu wiederholen:
Die Verordnung ist österreichisches Recht, die gilt in der BRD nicht.

Hier ist die Rechtslage etwas anders, aber das Tätowieren Minderjähriger ohne Einwilligung der Eltern ist auch hier ein Verstoß gegen Schutznormen (z.B. Minderjährigenschutz des BGB) und daher ist der Weg zur Stadt Bonn und dort der Gewerbeaufsicht sicher keine schlechte Idee - und wenn das Mädel selbst nicht aussagt, bleiben ja noch Eltern, Freunde usw. Das Übel müßte man mit ein wenig Aktion wohl unterbunden kriegen.
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