Dir kann auch das Verhalten der StA Bonn wurscht sein - nur da die Sache sich in Bonn zuträgt, darf ich doch wohl - aufgrund gewisser beruflicher Erfahrungen - darauf hinweisen, daß der Gang zur Ordnungsbehörde aus meiner Sicht die effektivere Wahl wäre.. wer hat Dir denn in die Suppe gespuckt??
Wenn es bei der Tätowierung zu Blowouts oder Narben kommt, ist das sicher nicht lege artis - aber davon hat hier niemand etwas geschrieben - daher mein Hinweis..
Studierst Du noch?
Nö - seit 1997 nicht mehr. Aber solltest Du es noch tun, rate ich Dir, in Zukunft sorgsamer zu recherchieren: Die Verordnung, von der Du redest ist österreichisches Bundesrecht (http://www.wko.at/fkm/141.pdf) - und daher in Bonn ziemlich wumpe...
Und der Hinweis des TE resultierte aus Rechtsunkenntnis, die Du glatt unterstützt hast.
Indem ich darauf hinwies, daß auch eine vorhandene RSV evtl. anfallende Kosten (also falls man auf die Idee käme - unnötigerweise - einen Anwalt zu beauftragen) nicht trüge??


Ich hab keine Ahnung, was Dir an meinen Äußerungen quer gekommen ist, aber schalte einfach mal nen Gang runter - alles ist gut, vielleicht liest Du die letzten Postings noch mal und dann klärt sich sicher alles sonstige von selbst..
