Scratcher sticht Minderjährige, was tun?

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Scratcher sticht Minderjährige, was tun?

Beitragvon NikoUnstoppable » 09.06.2010 20:25

Tag Forum,

Ich habe folgendes Problem:
Da ist ein Scratcher in Bonn, der massenweise Minderjährige ohne Erlaubnis der Eltern tätowiert. Die Schwester einer Freundin ist 15 und geht ständig dort hin, die Eltern können nicht wirklich was dagegen unternehmen, da sie es undercover macht und sau stur ist. Freunde der Schwester im gleichen Alter gehen auch wohl dort hin.
Der Typ hat ein Studio, sogar eine Page und alles (möchte ich aber jetzt nicht nennen) und ich ziemlich schlecht (naja, das tut ja nichts zur Sache).
Auf jeden Fall haben die Eltern schon bei der Stadt angerufen und keiner will sich drum kümmern, wird immer gesagt, dass es kein Amt für sowas gibt.

Ich wollt nun mal nach eurer Meinung fragen, wie man am besten vorgeht?
Jugendamt?Polizei?Gesundheitsamt?

Da dies auch gesetzlich verboten ist seit 2003 (Bundesgesetzblatt Verordnung 141: § 2.1) könnte man den theoretisch anzeigen, aber das ist wohl die extreme.

Niko
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Beitragvon Bruenor » 09.06.2010 20:40

Warum willst du die Page nicht posten? Das wäre mal der erste Schritt zu wissen, wer-wo-wie-was sticht!
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Beitragvon u5ZPomNFE5rxVH6E » 09.06.2010 20:41

Warum ist anzeigen "das Extreme"??

Für mich ist das das einzig Sinnvolle bzw. Richtige :?
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Beitragvon Minza » 09.06.2010 22:19

Ebendrum :? Er tut etwas gesetzlich verbotenes, also ist die klare und vernünftige Konsequenz Polizei und strafrechtliche Anzeige.
Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man hinfällt.
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Beitragvon NikoUnstoppable » 09.06.2010 23:53

http://tattoomarkeichmann.de/


Das Problem ist, dass die Familie keine Rechtsschutzversicherung hat.
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Beitragvon *fran* » 10.06.2010 0:10

Dafür braucht man keine Rechtschutzversicherung.
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Beitragvon trauma55 » 10.06.2010 0:31

:shock:
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Beitragvon HaiTaucher » 10.06.2010 0:39

Wie immer versteh ich es nicht das sich solche Typen auch Scratcher genannt sich halten können... ich versteh es nicht. Ist auch irgendwie heftig wenn man sich statt dessen Pros anguckt die hier im Forum aktiv sind und auch in Bonn usw tätig sind... Hammer :shock:
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Beitragvon LÖö » 10.06.2010 1:09

Irgendwie lustig, dass die schlimmsten Scratcher sich auf ihrer Homepage immer am meisten mit ihrer Leidenschaft für's Fach und ihren tollen Hygienebedingungen hervortun. Unglaublich.
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Beitragvon upsidedown » 10.06.2010 3:08

Voraussetzung für ein erfolgreiches Vorgehen ist eine Strafanzeige durch die Eltern und ne Aussage des Kindes, dass das Zeug wirklich von dem Macker stammt, ist auch erforderlich. Falls da jetzt Diskussionen drüber anfangen; Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene paar Schuhe. Wenn die grünen Pappenheimer abwinken, Name und Dienstnummer kassieren, auf die Anzeige bestehen, insbesondere die Niederschrift der Vorgangsnummer zur Strafanzeige verlangen.

Ist das Ding strafrechtlich durch, ist der Weg für Ansprüche im Zivilrecht schon mal geebnet.

Wenn das Töchterlein nicht mitzieht, würd ich in letzter Konsequenz als Elternteil Herrn Künstler besuchen und ein "klärendes Gespräch" führen.
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Beitragvon gipsy » 10.06.2010 7:55

frech genug, wenn ein künstler nicht mal sein handwerk tattoo richtig schreibt...
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Beitragvon Buddha_Eyes » 10.06.2010 10:58

Ich verstehe überhaupt nicht nicht, warum sich bei der Stadt Bonn dafür niemand verantwortlich fühlt. Die Gewerbeaufsicht ist da genau die richtige Adresse. Verletzen von Schutzgesetzen = fehlende Zuverlässigkeit = Gewerbeuntersagung (wenns ganz bitter kommt). Da muß nur mal jemand der Ordnungsbehörde ein wenig Druck machen.

Klar kann auch die StA ne gute Adresse sein - ob da aber nicht ziemlich schnell ne Verfahrenseinstellung kommt, bliebe abzuwarten. Die genannte Verordnung begründet keinen Straftatbestand und für ne (strafrechtlich relevante) Einwilligung in die Körperverletzung (eine solche stellt ne Tätowierung grundsätzlich dar) reicht die natürliche Einsichtsfähigkeit des/der Einwilligenden. Die kann mit 14 - 15 Jahren durchaus vorhanden sein.

Mir scheint daher der Weg über die Ordnungsbehörde sinnvoller als ein Strafantrag / ne Strafanzeige.
Just my 2 cents..

PS: Das aktive Verfolgen solcher Idioten durch Meldung bei Behörde oder StA würde auch eine vorhandene Rechtschutzversicherung nicht übernehmen. Daher: entweder selbst der Ordnungsbehörde aufs Dach steigen oder (leider) Anwalt selbst blechen...
Expect nothing..
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Beitragvon upsidedown » 10.06.2010 13:15

Wenn ich an ner Tankstelle ne Schachtel Zigaretten an eine/n Minderjährige/n verkaufe, ziehen sie mir den Hintern hoch, weil ich im Zweifelsfall verpflichtet bin den Personalausweis zu kontrollieren. Weil das offensichtlich recht eng ausgelegt wird, kontrollieren Pächter und deren Angestellte eben alle die junge aussehen.

Es mag ja sein, dass im allg. rechtlichen Sinne eine 15 jährige die Einwilligung zur KV geben kann. Ich sehe die allerdings rechtsunwirksam, da hier eine Bundesverordnung eben das Tätowieren Minderjähriger verbietet. Zudem bedarf die Einwilligung zur KV durch 14 bis 18 jährige der Würdigung des Einzelfalles. Da der Gesetzgeber scheinbar davon ausgeht, dass die Reife grundsätzlich nicht vorliegt, hat er eben mit besagtem Bundesgesetz der Sache eine Absage erteilt (nicht, dass jetzt hier wieder ne Reifediskussion losgeht, darum gehts nämlich nicht). Und wenn man sich die Werke ansieht und die beschriebene Geschwindkeit mit dem sich das Mädel mit dem Schrott tätowieren lässt, läßt sich daran zudem zweifeln.

Ne vorzeitige Einstellung des Verfahrens sehe ich daher noch nicht kommen. Zumalen hier ja nicht nur n paar Löcher in den Körper gestochen werden, sondern bleibende Folgen vorliegen. Und arte legis ist das Zeug da zudem nicht.

Eine "aktive Verfolgung" stellst Du erstmal nur in Raum. Noch ist weder eine Strafanzeige gestellt, geschweige denn ein Verfahren eingestellt. Erzählen wir es doch mal anders. Die Körperverletzung ist ein Antragsdelikt (bzw. kann die StA auch öffentliches Interesse erkennen, aber das ist in nem anderen Zusammenhang wichtig, nämlich wenn die Protagonisten eine Anzeige zurückziehen wollen). Dieser Strafantrag wird in Verbindung mit der Strafanzeige bei der Polizei gestellt. Die Polizei ist zur Aufnahme der Strafanzeige verpflichtet. Es gibt ganz klare Anweisungen diesbezüglich. Und das Ganze ganz für umso!

Das Betreiben eines Antragsverfahrens via Anwalt direkt an die StA ist erstmal überhaupt nicht notwendig.

Und ein Ordnungsamt, was sollte das bitte tun? Ne Kontrolle machen und schauen, ob gerad Minderjährige tätowiert werden? Im Fernsehen sieht das alles immer sooo schön aus, aber die Realität geht leider irgendwie anders. In der Realität zeige ich Dir Restaurants die dreckig sind bis zum Anschlag, egal ob Besteck, Tische, Toiletten, Teppiche und Co. Und dann ruf mal das Ordnungsamt an.
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Beitragvon Buddha_Eyes » 10.06.2010 13:58

Nimm es mir nicht übel, daß ich hier (weil O.T.) keine rechtstheoretische Diskussion führen möchte. Ich kenne das Einstellungsverhalten der StA Bonn recht gut - die sind ziemlich großzügig. Die Frage, ob eine Einwilligung wegen einer österreichischen Verordnung als sittenwidrig i.S.d. § 228 StGB und damit unwirksam anzusehen wäre, können wir - da wohl nicht von allgemeinem Interesse - gerne per PN weiter führen. Mir ist im Übrigen nicht klar geworden, warum die Tattoos nicht lege artis sein sollen - der ästetische Wert derselben wird da sicher keine Rolle spielen - sonst wären alle schlechten Tätowierer automatisch Straftäter.. Alles andere dazu auch gerne per P.N.

Mein Hinweis auf die Sache mit der fehlenden Deckung durch eine RSV bezog sich lediglich auf den diesbezüglichen Hinweis des T.E. Natürlich kann man das auch prima selber machen.

Die Ordnungsbehörde ist im Übrigen genau so berechtigt und (zumindest in solch einem Fall) verpflichtet, den Sachverhalt von amtswegen zu ermitteln wie die StA - also kann (und sollte) auch sie die betroffenen Eltern und Jugendlichen als Zeugen hören und dann tätig werden.
Zuletzt geändert von Buddha_Eyes am 10.06.2010 15:59, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon upsidedown » 10.06.2010 14:08

Rechtstheorie interessiert mich wenig, wenn Du hier den Eindruck erweckst, es könnten Kosten entstehen, die gar nicht entstehen. Auch "prima selber machen" suggeriert etwas, das es nicht gibt. Strafantrag und gut. Der Rest liegt nicht in den Händen eines Anwaltes. Wenn die StA so einstellungsfreudig ist, dann hilft auch der Anwalt wenig. Zum anderen ist mir die Argumentation widerlich. Mir ist das Verhalten der StA Bonn wurscht und ich würde nicht schon generell in Annahmen eines anonymen Anwaltes davor kapitulieren.

Und natürlich ist die Frage, ob eine Einwilligung in die KV unwirksam, da der generell Vorgang durch ein Bundesgesetz abgedeckt nicht erlaubt ist, von allgemeinem Interesse. Für jeden Tätowierer, für jedes Elternteil und für jede Minderjährige, die sich solche Fragen stellt.

Du hast son bisschen die Staatsnummer drauf. Aber Diskussionen kann man nicht einstellen wie Verfahren. Dann solltest Du lieber in Deinem Büro bleiben.

Du nimmst im engsten Sinne ne Rechtsberatung vor. Wie Du zu Deinen Subsumtionen kommst ist SO GAR NICHT "O.T.".

("arte legis": nach meiner Auffassung zählt nicht nur die technische Ausführung en detail, also die Frage nach Blowouts, Narben und Co.)

sonst wären alle schlechten Tätowierer automatisch Straftäter

Meister, wir reden gerad von Minderjährigen und nicht von Erwachsenen, deren ästhetische Kapazität nicht ausreicht und die sich rechtsmündig und freiwillig dennoch entstellen lassen. Die Diskussion in diese Richtung zu führen ist schwach. Studierst Du noch?

Und der Hinweis des TE resultierte aus Rechtsunkenntnis, die Du glatt unterstützt hast. Warum auch immer.
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