ich hab so ´ne wand (bruchstein) im original. sieht hammer aus.
allerdings kann das in einem kleineren zimmer schon sehr erdrückend wirken.
Moderatoren: MartiAri, BassSultan
Wann aber ist die Fahrbahn naß? Die StVO definiert schlüpfrig: "Das Zusatzschild 'Bei Nässe' ist wirksam und gilt dann, wenn die gesamte Fahrbahn einen Wasserfilm aufweist (BGHSt 27, 318 = NJW 78, 652 = StVE Nr. 11). 'Nässe' besteht hiernach dann, wenn Struktureinzelheiten der Fahrbahnoberfläche nicht mehr erkennbar sind. (Siehe auch BayObLG VRS 53, 144; Bouska VD 77, 74, 161, 193; 78, 9; andere Meinung OLG Celle VRS 53, 128). Voraussetzung ist deutliche Nässe der gesamten Fahrbahn (BGHSt 27, 318 = NJW 78, 652 = StVE Nr. 11), sie darf nicht nur feucht oder stellenweise naß sein (Spurrillen) (OLG Hamm VRS 53, 220 = StVE Nr.." Und was meinen die Rechtsgelehrten? Das Schild gilt bei Regen beliebiger Stärke und kurz danach. Für die Rechtsprechung (OLG Celle VRS 53, 128 - Az. 1 SS WI 553/76) "nicht klar und eindeutig genug, um eine Zuwiderhandlung gegen die bedingte Geschwindigkeitsbegrenzung als Ordnungswidrigkeit ahnden zu können".